ZitatOriginal geschrieben von djie
Ein paar Zeilen weiter:
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
a) Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten oder des berechtigten Nutzers des Mobiltelefons;
Wann "Ungeschicklichkeit" oder "unsachgemäße Bedienung" keine grobe Fahrlässigkeit sind, ist mir nicht ganz klar.
Vorsatz = mit Absicht
grobe Fahrlässigkeit = "Grobe Fahrlässigkeit (culpa lata) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde.". Standart Klausel eben wie bei eigentlich allen Versicherungen.
Ob eine Versicherung Sinn macht muss jeder für sich selbst entscheiden. Da spielen viele Faktoren rein, z.B. Geräte Preis, monatliche Versicherungskosten, Versicherungsleistungen etc.
Auch gibt es sehr wohl Verischerungen die Gesprächskosten nach Diebstahl abdecken.