Mahnverfahren was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterBee
    Denke mal der erste Weg führt zur Telekom. Kann mir kaum vorstellen, dass Anwalt da groß mit sich reden lässt. Schließlich möchte er geld sehen...


    Edit: Bankverbindung wurde beim Umzug nicht geändert und T-online/Telekom hat nicht versucht abzubuchen.
    Vermutlich kannten die beiden Firmen sich zumindest zum Teil doch...anscheinend fiel ja die Einzugsermächtigung weg.


    Gut. Dann ist es das Problem der T-Online und A nicht in Schuldnerverzug, wenn die Zahlung per Lastschrift vereinbart war und A beim Besuch im T-Punkt nicht ausdrücklich die Ermächtigung zur Lastschrift auch ggü. T-Online widerrufen hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • doch, die flat von T-Online war immer getrennt zu kündigen.
    Das wurde lediglich über die Telekom rechnungstechnisch abgewickelt, genauso wie z.b. callbycall verbindungen. Nach wegfall der einzugsermächtigung und vertragsbeziehung mit der telekom, kann diese nichts mehr für t-online abrechnen und einziehen.
    da die telekom offiziell keine daten an andere unternehmen weitergeben darf (sonst ist das geschrei hier ja auch wieder groß, wenn sie das macht), weiß logischerweise auch t-online nichts von deiner neuen adresse.
    rechnungen und mahnungen können dann per post nicht zugestellt werden und letztendlich gibt t-online die sache an den anwalt, damit dieser die anschrift beim einwohnermeldeamt ermittelt etc. pp


    du wirst aus der nummer schlecht rauskommen. ruf doch den anwalt mal an, schildere, daß du davon ausgegangen bist, daß t-online auch gekündigt wird wenn du der telekom kündigst. vielleicht kannst du dann einen vergleich mit zahlung einer teilsumme raushandeln. der rechtsanwalt kriegt sein geld so oder so, ob vom schuldner oder von t-online ist ihm wohl egal...

  • Du solltest schnell reagieren und dich an den Rechtsanwalt wenden.
    Die Telekom lässt bei solchen Forderungen nicht locker und wird das gerichtliche Verfahren bestreiten, wenn du Widerspruch einlegst. Wenn du keinen Widerspruch einlegst, werden Sie nach Beantragung des VB zu vollstrecken versuchen.


    Die Erfolgsaussicht bei einem gerichtlichen Prozeß dürfte nicht allzu gering für die Telekom sein, leider.


    Also reagiere und mach das schnell. Ansonsten wirst du noch mehr Kosten auf dich nehmen müssen.

  • War das denn schon ein Call and Surf Produkt?
    Oder waren das noch komplett 2 getrennte Dienstleistungen?


    Bei Call and Surf sind diese doch aus einer Hand.


    Gruß Gunn


    PS: da ist in der Auftragsberstätigung auch immer im Kopf das T-Com Logo.

    stay hungry, stay foolish


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    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Zitat

    Original geschrieben von missy_cc01
    Du solltest schnell reagieren und dich an den Rechtsanwalt wenden.


    An welchen RA soll man sich wenden? An den eigenen oder den, der durch die Telekom beauftrag wurde?
    Der braucht doch gar nicht mit einem reden, oder? Entweder Vollstreckung oder Gerichtsverfahren bei Einspruch oder nicht?


    Oder es sich um CS gehandelt hat weiß ich nicht. Werde ich in Erfahrung bringen.


    Das mit der Einzugsermächtigung finde ich komisch.
    Zum einen berufen sie sich darauf, dass es 2 getrennte Firmen waren und das man hätte getrennt kündigen müssen. Aber die EE geht der 2. Firma trotzdem verloren.Fnde ich etwas merkwürdig.

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterBee
    An welchen RA soll man sich wenden? An den eigenen oder den, der durch die Telekom beauftrag wurde?
    Der braucht doch gar nicht mit einem reden, oder? Entweder Vollstreckung oder Gerichtsverfahren bei Einspruch oder nicht?


    Oder es sich um CS gehandelt hat weiß ich nicht. Werde ich in Erfahrung bringen.


    Das mit der Einzugsermächtigung finde ich komisch.
    Zum einen berufen sie sich darauf, dass es 2 getrennte Firmen waren und das man hätte getrennt kündigen müssen. Aber die EE geht der 2. Firma trotzdem verloren.Fnde ich etwas merkwürdig.


    natürlich an den gegnerischen anwalt wenden und versuchen so gut wie möglich zu klären.


    du hast t-online zu keinem zeitpunkt eine einzugsermächtigung erteilt. du hast der telekom vollmacht erteilt, die rechnungsabwicklung für t-online (und andere wie z.b. call by call) vorzunehmen. als du den vertrag gekündigt hast, hast du natürlich auch diesen part gekündigt.

  • Ich kenne den buchungstechnischen Ablauf bei T-Online Internetzugängen i.V.m. T-Com Festnetzanschlüssen nicht.


    Meines Erachtens ist es aber auch treuwidrig, wenn die Kündigung des Festnetzanschlusses (dessen Bestehen ja scheinbar notwendige Voraussetzung für eine Nutzbarkeit des T-Onlinetraifs ist) einerseits T-Online nichts angeht, andererseits aber ein im selben Zuge erfolgter Widerruf der Lastschriftermächtigung ggü. der T-Com plötzlich auch das Vertragsverhältnis mit der T-Online berühren soll.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich kenne den buchungstechnischen Ablauf bei T-Online Internetzugängen i.V.m. T-Com Festnetzanschlüssen nicht.


    Meines Erachtens ist es aber auch treuwidrig, wenn die Kündigung des Festnetzanschlusses (dessen Bestehen ja scheinbar notwendige Voraussetzung für eine Nutzbarkeit des T-Onlinetraifs ist) einerseits T-Online nichts angeht, andererseits aber ein im selben Zuge erfolgter Widerruf der Lastschriftermächtigung ggü. der T-Com plötzlich auch das Vertragsverhältnis mit der T-Online berühren soll.


    bezüglich der rechnungsabwicklung habe ich bereits etwas geschrieben.



    soviel wie ich in erinnerung habe, war der flat-zugang mitnichten an einen bestimmten anschluss gebunden sondern man konnte sie auch woanders nutzen - auch wenn dies ggf. mit weiteren kosten (minutenpreise - selbst mit isdn war das dann imho möglich) verbunden ist.

  • Von diesem Inkassoanwalt haben wir geschäftlich regelmäßig Post
    erhalten.
    Es wurden immer Drittleistungen angemahnt, welche über die Telekom-
    rechnung bezahlt wurden, aber von dieser nicht weitergeleitet bzw. erst
    mit erheblicher Verzögerung.


    Er droht jetzt gerichtliches Mahnverfahren an, welches er im Auftrag der
    Telekom auch einleiten kann.


    Ablauf:
    - es ergeht gerichtlicher Mahnbescheid, Frist ist 14 Tage um ggf. dagegen
    Einspruch einzulegen oder die Forderung zu bezahlen.


    Ohne Zahlung oder Einspruch folgt


    - Vollstreckungsbescheid (ab da ist spätestens auch die Schufa versaut)
    Dann tritt auch ggf. der Gerichtsvollzieher auf den Plan und wenn es
    nichts gibt folgt


    - eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid).


    Im vorliegenden Fall, Unterlagen u. Kündigung prüfen.
    Rücksprache mit Telekomrechnungsstelle - wo sind Rechnungen hin bzw.
    wurden sie überhaupt gestellt -hatten wir auch immer wieder.
    Ggf. dann mit Telekom einigen, ggf. nur Rechnungsbetrag zahlen ohne
    Mahnkosten - hängt von Rechnungsstellung ab.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterBee
    Hmm? Ich denke ein gerichtliches Mahnverfahen ist ein Mahnbescheid?

    Soweit ich es verstanden habe hat sich der Anwalt aber nur gemeldet das er mit dem Mahnverfahren beauftragt wurde aber es noch nicht eingeleitet hat.

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