ZitatOriginal geschrieben von MasterBee
Denke mal der erste Weg führt zur Telekom. Kann mir kaum vorstellen, dass Anwalt da groß mit sich reden lässt. Schließlich möchte er geld sehen...
Edit: Bankverbindung wurde beim Umzug nicht geändert und T-online/Telekom hat nicht versucht abzubuchen.
Vermutlich kannten die beiden Firmen sich zumindest zum Teil doch...anscheinend fiel ja die Einzugsermächtigung weg.
Gut. Dann ist es das Problem der T-Online und A nicht in Schuldnerverzug, wenn die Zahlung per Lastschrift vereinbart war und A beim Besuch im T-Punkt nicht ausdrücklich die Ermächtigung zur Lastschrift auch ggü. T-Online widerrufen hat.