Maximale Vertragslaufzeit?

  • Servus,


    mal eine Frage in die Runde, besonders an diejenigen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennen.


    Ein Bekannter ist jetzt bei BASE in den BASE Gold gewechselt. Zuvor hatte er noch etwas ueber 2 Jahre Restlaufzeit. Nun hat sich der Vertrag angeblich wieder verlaengert und laeuft bis Ende 2012 :eek:


    Mir geht's nicht drum, die Sinnhaftigkeit einer solchen Verpflichtung zu diskutieren - darueber darf man geteilter Meinung sein ;) Sondern schlicht um die Frage: Ist sowas rechtens?


    Ich meine mich zu erinnern, dass Laufzeiten >2 Jahren eigentlich unzulaessig sind. Aber vl. hat ja jemand konrekte Informationen dazu :)


    Danke!

  • Ich kann aus eigener Erfahrung berichten: Wenn man sich bei BASE im Zeitraum der "automatischen Verlängerung" befindet und dann einen Tarifwechsel macht (bei mir war es ein Markenwechsel BASE -> E-Plus), dann wird ebenfalls grundsätzlich die neue Laufzeit von 24 Monaten an die 12 Monate angehängt wird, um die sich der bestehende Vertrag gerade verlängert hat.


    Bei meinem BASE-Vertrag hatte sich wegen Nichtkündigung das Bindungsfristende im März 2008 um 12 Monate auf März 2009 geändert und im Mai 2008 bin ich von BASE auf T&M 1000 Allin Web gewechselt. Jetzt bin ich bis März 2011 an E-Plus gebunden (also März 2009 + 2 Jahre).

    Viele Grüße
    Lars

  • Bislang war ich der Meinung das sich bei der E-Plus Gruppe maximal 36 Monate Restvertragslaufzeit ergeben können, weil normalerweise Tarifwechsel die eine Vertragsverlängerung erfordern erst 12 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durgeführt werden können.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Ich hab dazu folgendes gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html


  • Ja, das ist richtig. Man kann durch AGB nicht länger als zwei Jahre an einen Vertrag gebunden sein.
    Allerdings kann man trotzdem individuell einen bestehenden Vertrag verlängern, wenn man das denn möchte. Nichts anderes passiert ja z.B. wenn man vor Ende der MVLZ ein neues Handy möchte, etc.


    Also, so lange in den AGB nicht drin steht, "der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 36 Monaten", ist es ok.

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