Frage bzgl. Garantie

  • Hallo,


    ich hätte mal eine Frage zur Garantie. Wie sieht es denn aus, wenn ich etwas 18 Monate nach dem Kauf einschicke und es dann nach 27 Monaten wieder den gleichen Mängel aufweist. Habe ich dann noch Garantie oder nicht? Also muss der Verkäufer es dann nochmal einschicken oder kann er mich abwimmeln, von wegen die 24 Monate sind um?


    Gruß und Danke schonmal! ;)

  • Re: Frage bzgl. Garantie


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    ich hätte mal eine Frage zur Garantie. Wie sieht es denn aus, wenn ich etwas 18 Monate nach dem Kauf einschicke und es dann nach 27 Monaten wieder den gleichen Mängel aufweist. Habe ich dann noch Garantie oder nicht?


    Garantie ist eine Vertragsvereinbarung zwischen Dir und irgendwem. Es gilt, was im Vertrag steht.


    In der Regel verlängert sich die Garantie durch eine Garantiereparatur nicht. Bei besonders langen Reparaturen vielleicht um die Reparaturdauer.

  • Kurz und knapp, ob Herstellergarantie oder Händlergewährleistung: Dürfte in deinem Fall beides um sein.


    Anders ist das, wenn du eine Reparatur aus eigener Tasche bezahlst. Dann hast du natürlich "neue" Gewährleistung auf die Dienstleistung und evtl. verbaute Ersatzteile (aber nur auf die).


    Aber da bei dir einfach nur bereits 1x nachgebessert wurde, verlängert sich dadurch nicht insgesamt die Gewährleistung, wie schon geschrieben.

  • @ missy


    Erklär mal ... das wäre ja eine unendlich tiefe Goldgrube für gratis Garantie-/Gewährleistungsverlängerungen!

  • Da gibts nicht viel zu erklären, weil sich leider der BGH hierzu auch nicht eindeutig geäußert hat -bisher- (außer zwei Sätze in einem Urteil zu etwas ganz anderem) und hieraus kann man nun auch schließen, dass die Gewährleistung z.B. neu Neuherstellung wieder ganz neu zu laufen beginnt für die neuhergestellte Ware bzw. auf den reparierten Teil der Ware.


    Aber das ist wie gesagt nicht eindeutig, wie vieles im deutschen Recht.

  • Geht um die Gewährleistung eines Nokia 7370. Das Display friert immer wieder ein und das Gespräch bricht dann ab. Hatte es deshalb schonmal eingeschickt aber Fehler war nicht behoben worden bzw. ist jetzt wieder da.


    Meine Vermutung war, dass sich die Gewährleistung auf den gleichen Mängel erweitert, da er ja nicht ausgebessert wurde. Oder irre ich mich?



    Bsp.: Ich schicke meine Notebook 1 Tag vor Ablauf der 24 Monate ein und bekomme es eine Woche, also 6 Tage nach Ablauf der 24 Monate mit dem gleichen Mängel zurück. Dann können die sich doch auch nicht rausreden von wegen die Garantie (Gewährleistung) sei abgelaufen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!