Inhaberwechsel im Rahmen von Portierung möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Das bedeutet aber Kosten, Kosten, Kosten.


    Andere können es. Im Zweifel versuchen, eine kompetente Person ans Telefon zu kriegen und nachfragen.


    Egal, wie kompetent der Mitarbeiter ist: Bei T-Mobile darf eine Portierung nur dann durchgeführt werden, wenn der Vertragspartner beim alten Provider und der Vertragspartner beim neuen Provider identisch sind. Eine Portierung darf bei unterschiedlichen Vertragspartnern nicht durchgeführt werden - zumindest wenn T-Mobile beteiligt ist. Wenn ein solcher Antrag eingeht, so ist der Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Portierung abzulehnen.


    Ob dieses Verbot sinnvoll ist, darüber kann sich natürlich jeder Mensch seine eigene Meinung bilden. Doch wenn ein Mitarbeiter eines Mobilfunkanbieters einen Kundenwunsch ablehnt, weil die Umsetzung dieses Wunsches gar nicht zulässig bzw. technisch gar nicht realisierbar ist, so hat dies mit Kompetenz absolut gar nichts zu tun.

  • Es war auch nicht als Hieb "Inkompetenz" in Richtung T-Mobile gemeint!


    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass einige Hotline-Kräfte (für alle Anbieter gesprochen) mit den genauen administrativen Abläufen einer Portierung bzw. verzwickteren Detailfragen dazu überfordert sein könnten.



    @ Erdenbewohner


    Was macht ihr denn, wenn der neue Anbieter eine Einverständniserklärung im Stil der oben verlinkten mit einreicht?


    Ändert auch nichts, richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    @ Erdenbewohner


    Was macht ihr denn, wenn der neue Anbieter eine Einverständniserklärung im Stil der oben verlinkten mit einreicht?


    Ändert auch nichts, richtig?


    Richtig, wird abgelehnt. Es sei denn, der Antrag auf Vertragspartnerwechsel liegt ebenfalls vor.




    Es gibt leider Formalitäten, an die sich die Mitarbeiter halten müssen.
    Anderes Beispiel: Vertragspartner ist die Fa. Hans Mustermann GmbH.


    Nun schickt Herr Hans Mustermann als Privatperson einen Brief an den Provider, z.B. weil irgendwelche Optionen im Vertrag dazu gebucht werden sollen. Der Firmenname "Hans Mustermann GmbH" wird in seinem Schreiben nicht angegeben.
    Rechtlich ist nur die Firma dazu befugt, Änderungen am Vertrag durchzuführen. Die Privatperson darf das nicht.
    Konsequenz: Das Anliegen muss vom Provider abgelehnt werden.

  • Ich würde einen Verlust einer guten Nummer nicht deswegen riskieren, weil man neben den sowieso anfallenden 25 Euro Portierungskosten wegen 15 Euro Umschreibekosten herummosert. Eine Vertragsübernahme beim neuen Anbieter würde teurer kommen (meist werden hierfür 25 Euro berechnet), da sind die 15 Euro von Simyo noch günstig.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Oder aber man fragt in der HL höflich nach, ob da aus Kulanz was machbar ist. Dann wird zwar die Gebühr für den Wechsel erhoben, doch vielleicht wird dem Kunden anderweitig aus Kulanz entgegen gekommen, z.B. in Form eines Gesprächsguthabens.

  • Wenn du einen Vertrag bei T-Mobile oder Vodafone möchtest, könntest du erstmal zu Xtra oder CallYa portieren. Dort ist eine Umschreibung kostenlos. Und den kannst du dann zum Vertrag upgraden.


    Wobei dann bei freien Händlern aber Upgrades manchmal geringer subventioniert werden als Neuverträge, so dass es sich dann wieder nicht lohnt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!