Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    ......, dass sich paypal völlig unverschämt verhalte bzw extrem kundenunfreundliche AGB pflegt.


    ......


    gebe ich dir vollkommen recht! die AGB sind nicht nur kundenunfreundlich, ich würde sogar behaupten illegal. reinschreiben können die was die wollen, ob das rechtlich haltbar ist, ist eine ganz andere frage. auch in luxemburg.


    um eines klar zu stellen: paypal steht für mich auf einer stufe mit GEZ und ähnlich obskuren vereinen. denen gehört das handwerk gelegt, ganz klar. was die sich erlauben darf KEINE bank der welt machen. nix liegt mir ferner als die zu verteidigen.


    nur wenn man kritisiert und investigativen journalismus betreiben möchte, dann sollte man die eigene story schon mal etwas genauer prüfen.


    Zitat

    Original geschrieben von Bene
    ....Ach was, darüber hinaus ist es sogar lächerlich dem Kunden vorzuwerfen, sein Geld nicht sekündlich abzubuchen oder zu argumentieren dass der es bei hohem Einkommen verkraften könne.


    keines von beidem habe ich verlangt oder behauptet. die zahlen in der story stimmen halt nicht. wenn der behauptet die 100t€ riskieren seine existenz dann stimmen da halt irgendwo die zahlen nicht. und bei 149 aktuellen beschwerden ist auch da irgendwo ein haken der uns verschwiegen wird.


    und ganz unabhängig von paypal ist es auch wirtschaftlich unsinnig sein geld auf fremden konten verschimmeln zu lassen. rechne doch mal die zinsverluste aus wenn er statt täglich nur wöchentlich das paypalkonto leert. und das abbuchen ist ne sache von drei klicks, die würde ich notfalls auch 10x täglich hinbekommen, entsprechende umsätze vorrausgesetzt.

  • mal ne frage an die rechtsexperten hier bezüglich geldwäschegesetz:


    imho sind banken gewzungen bei Einzelbuchungen über 20.000,- € die identität des einzahlers zu prüfen (und gegebenfalls weiter zu leiten?). hier sind es aber beispielsweise 100 kunden die jeweils 200,- € zahlen. das kann doch nicht darunter fallen, oder?


    zum anderen hat keine bank das recht bei verdacht die konten einzufrieren. imho kann das nur ein richter oder staatsanwalt veranlassen, richtig?


    diese geldwäschegesetz ist meines erachtens nur ein vorgeschobener grund mal mächtig zinsen zu kasieren. schliesslich hat paypal vollen zugriff auf alle käufer- und verkäuferdaten, sodass zweifelsfrei klar sein sollte dass es sich um ganz normales business handeln sollte.

  • PP friert das Konto sofort ein, bei einem % Anstieg von X gegenueber Deinem normalen Umsatz (Zahlungseingang) und das geht automatisch. Deshalb ist es Geschwaetz, wenn hier manche meinen man koenne es ja regelmaessig ueberweisen.


    Hast Du zB einen durch. Zahlungseingang von zB 500 Euro und ploetzlich kommen da 5.000 rein, dann ist das Konto dicht. Nur als Beispiel. Wie hoch der % Satz ist, bis die Systeme bei PP Dein Konto sperren, ist deren Geheimnis.

  • Meine Meinung über Paypal ist mittlerweile eine bessere geworden: Hatte in letzter zwei Betrugs- und einen Versandverlustfall, der Käuferschutz klappte jeweils einwandfrei. Wobei das natürlich die einfachere Variante ist im Vergleich zu mangelhafter Ware.


    Aktuell hatte ich einen Käuferschutzantrag gestellt, weil der Verkäufer einer recht teuren Ware einen Tag nach PP-Zahlung gesperrt wurde und sich nach meiner Recherche herausstellte, dass er sich der Identität eines unbeteiligten Dritten bedient hatte (Sache ist mittlerweile bei der Kripo). Die Ware bliebt dann auch aus.


    Über Umwege bin ich auf die wahre Identität des Verkäufer gekommen und konnte diesen kontaktieren und entsprechenden "Druck" aufbauen.


    Nun ist es so, dass die Ware am bei mir ankam (nicht an die gewünschte (Paypal)Lieferadresse) und soweit alles in Ordnung zu sein scheint (werde noch weitere Prüfungen anstellen, nicht dass es Diebesgut ist). Allerdings lag die Rechnung eines großen Konzerns bei, ausgestellt auf die wahre Identität des Verkäufers.


    Fast zeitgleich hat PP den Konflikt zu meinen Gunsten gelöst und mir Kaufpreis + Porto erstattet.


    Sollte sich die Ware als vertragsgemäß erweisen, soll der Verkäufer auch sein Geld (wieder)bekommen, ggf. gemindert wegen meiner Bemühungen.


    Der Verkäufer hat die Ware versichert verschickt, könnte also PP nachweisen, dass er geleistet hat.


    Wie läuft die Sache nun weiter, hat da jemand Erfahrungen. Wenn der Verkäufer sich an PP wendet (wovon ich ausgehe), und den Versand nachweisen kann, belastet dann PP mein Konto wiederum mit der KS-Gutschrift?


    Ich will nämlich nicht an den Verkäufer leisten, um dann ggf. nochmal von PP in Anspruch genommen zu werdne.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wenn sich bei dem Vorgehen nichts geaendert hat (laenger nichts mehr mit PP gemacht) dann passiert Folgendes:


    Der Verkaeufer zeigt bei Paypal an (glaubhaft) das Du die Ware aber bekommen hast. PP holt sich den Betrag von Dir wieder. Ist Dein PP Konto auf 0, rauscht es ins Minus, PP macht es danach dicht und fordert Dich auf das PP Konto auzugleichen. Fertig. Jetzt weiss ich natuerlich nicht ob PP noch so vorgeht.


    Bei Haendlern ist es immer noch so. Also, Haendler hebt das Geld ab, Konto ist 0. Kaeufer bedient sich am Kaeuferschutz, PP zieht es vom Haendler ein (Konto im Minus) und verlangt umgehend Ausgleich.

  • Ok, werde berichten.


    Habe das PP-Konto mal leergeräumt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich habe nun auch einmal den Käuferschutz (240€ eBay Kauf) in Anspruch nehmen müssen, nachdem die Ware nicht geliefert wurde und der Verkäufer nicht auf Emails reagiert.


    Gestern ist die 10-Tages-Frist nach Meldung abgelaufen und ich habe gemeldet dass ich den Artikel immer noch nicht bekommen habe. Zwei Minuten später bekam ich die Email, dass Paypal mir das Geld gutgeschrieben hat.


    Geht das immer so schnell, oder hatte der Verkäufer sein Paypal-Konto noch nicht abgeräumt?


    Wenn nichts mehr nachkommt, bin ich mit der Abwicklung echt zufrieden.

  • Der Käuferschutz scheint durch stetige Verbesserung mittlerweile seinem Namen gerecht zu werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Funktioniert der Käuferschutz auch bei nicht-Ebay Käufen reibungslos?


    Habe mir ein iPhone hier im Forum gekauft, netter Kontakt mit dem Mitglied. Geld hingeschickt, seit dem nichts mehr gehört. Keine Mails, kein iPhone nichts.


    Schöne schei***


    Das ist der erste Konflikt.


    Da das iPhone Fieber aber hoch ist, habe ich bei eBay noch eins gekauft, da ich nicht mehr rechne, dass Erste zu bekommen. Was kommt mit der Post? Ein leerer iPhone Karton.
    Der Verkäufer zeigt keinerlei Einsicht, da er "nur eine OVP" verkauft hat. In der Kategorie "Handys ohne Vertrag", schon klar.


    Hatte jemand schon so einen Fall und gab es das Geld zurück?


    Zurzeit habe ich echt nen Lauf....

  • Zitat

    Original geschrieben von Osmin
    Da das iPhone Fieber aber hoch ist, habe ich bei eBay noch eins gekauft, da ich nicht mehr rechne, dass Erste zu bekommen. Was kommt mit der Post? Ein leerer iPhone Karton.
    Der Verkäufer zeigt keinerlei Einsicht, da er "nur eine OVP" verkauft hat. In der Kategorie "Handys ohne Vertrag", schon klar.
    .


    Sollten im Auktionstext irgendwelche technischen Merkmale des Iphone erwähnt worden sein oder sogar ein Bild des Kartons und des Iphone hast Du evtl. gute chancen. (abweichenden Artikel melden)
    Die Kategorie ist erstmal egal. Wichtig ist der Auktionstext.


    Wenn dort nur sowas steht : Verkaufe Iphone OVP sieht es eher schlecht aus.


    evtl. mal die Autkionsnummer... gerne auch per PN

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!