Ich habe mir ein iPhone + Vertrag online direkt bei T-Mobile bestellt. Wie sieht es nun genau mit dem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht aus? Um das iPhone mal testen zu können muss es erst mit der SIM aktiviert werden. Wenn ich mich recht erinnere würde dann ja dadurch das Widerrufsrecht erlischen. Stimmt das oder gibt es da beim iPhone eine Sonderregelung?
Rückgaberecht T-Mobile
-
-
-
Wieso hast du das iPhone nicht einfach im Telekom-Geschäft ausprobiert?
Du hast durch den Online-Abschluss ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. -
Es gibt auch für das iPhone keine andere Regelung, die 14 Tage die Aufgrund Deiner Onlinebestellung vorhanden sind, bleiben auch dort erhalten. Klar hast Du ggf. anteilig für entstandene Kosten (Verbindungen) aufzukommen.
-
Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung
Es gibt auch für das iPhone keine andere Regelung, die 14 Tage die Aufgrund Deiner Onlinebestellung vorhanden sind, bleiben auch dort erhalten. Klar hast Du ggf. anteilig für entstandene Kosten (Verbindungen) aufzukommen.Das dürfte so nicht stimmen - sobald die SIM-Karte ins Netz eingebucht wird, erlischt das Widerrufsrecht.
-
Zitat
Original geschrieben von Krabbenkopf
Das dürfte so nicht stimmen - sobald die SIM-Karte ins Netz eingebucht wird, erlischt das Widerrufsrecht.
Genauso ist es! -
Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Genauso ist es!Okay, das ist dann wohl eine T-Mobile Sache. Ich kenne das nur von O2, da ist das problemlos möglich. Aber bei dem grioßen T war ja schon immer alles anders...
-
Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung
Okay, das ist dann wohl eine T-Mobile Sache. Ich kenne das nur von O2, da ist das problemlos möglich. Aber bei dem grioßen T war ja schon immer alles anders...
Also meines Wissens nach ist das bei allen Betreibern so... -
Es ist allgemein so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man die Sache in Gebrauch nimmt.
Siehe dazu §312d III Nr. 2 BGB.
-
Zitat
Original geschrieben von prozac1
Es ist allgemein so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man die Sache in Gebrauch nimmt.Siehe dazu §312d III Nr. 2 BGB.
Wobei ein Anbieter (wie o2 beispielsweise) aus Kulanz natürlich einen Widerruf dennoch akzeptieren kann.
-
Was ja eigentlich ein Widerspruch in sich ist, denn nur beim Gebrauch kann man feststellen, ob es einem zusagt oder nicht.
Nun mag es eine Kulanz von O2 sein, aber die haben noch nie diese Kulanz verweigert, wenn alles im Rahmen geblieben ist.
Wenn das iPhone nun nicht gefällt, dann könnte man es ja nie zurücksenden, da es ja nur mit der Simkarte von T-Mobile funktioniert und sich dann einbucht. Ich könnte es ja noch verstehen, wenn der Vertrag genutzt wurde, aber der ist in diesem speziellem Fall ja auch abhängig vom Gerät. Geht das Gerät zurück, kann ja der Tarif und somit der geschlossene Vertrag nicht aufrecht erhalten bleiben.Gott ist das kompliziert bei denen, ne dann doch lieber O2 mit der 14 tägigen "Anguckgarantie"...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!