Falsche Kontodaten bei eBay hinterlegt

  • Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    Den Artikel wirst Du wohl trotzdem jetzt schon versenden müssen.



    Okay, dann kann ich ja leider nur auf das Rechtsempfinden des Käufers hoffen, das er mir das Geld im Nachhinein noch überweist, falls die Überweisung rückgängig gemacht wird. :(

    You are electricity.

  • Dumme Frage vielleicht, aber: überprüft man in einem solchen Fall nicht gleich seinen Account - speziell auf die Bankdaten hin?


    Ansonsten schließe ich mich Erik an: Anzeige bei der Polizei.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Polly_Karate
    die dem Käufern meines Artikel angezeigt wurde und der Käufer hat dann an diese Kontodaten überwiesen.


    Wenn der Betrüger nicht das Konto unter Deinem Namen eröffnet hat, sollte der Überweisungsbetrag "eigentlich" ;) wegen falschem Kontoinhaber wieder zurück kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Dumme Frage vielleicht, aber: überprüft man in einem solchen Fall nicht gleich seinen Account - speziell auf die Bankdaten hin?


    Ansonsten schließe ich mich Erik an: Anzeige bei der Polizei.


    Ja, natürlich, habe auch gleich bei allen mit eBay zusammenhängenden Online-Angeboten (Paypal, eMail-Account) Passwörter geändert und Adress- und Bankdaten überprüft, nur diese dämliche versteckte "Überweisung-Plus" Funktion hab ich vergessen.


    Deshalb ja auch meine anfänglichen Zweifel ob der Erfolgsaussichten einer Strafanzeige, da ich quasi auch selbst schuld an der Misere bin.

    You are electricity.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wenn der Betrüger nicht das Konto unter Deinem Namen eröffnet hat, sollte der Überweisungsbetrag "eigentlich" ;) wegen falschem Kontoinhaber wieder zurück kommen.


    Im Zuge einer irgendwie gearteten polizeilichen "Intervention", oder wenn der Käufer persönlich bei seiner Bank vorsprechen würde?

    You are electricity.

  • Theroretisch sofort - praktisch erst, wenn er sich "meldet".
    So sollte man auch das zurückbuchen können, da ja definitiv ein falscher Name des Kontoempfängers angegeben wurde.


    Aber halt nur, wenn da auch nicht der Name des betrügers steht,,,,

  • Wobei beim Online-Banking der Empfängername nicht überprüft wird. Und wenn der Hacker nicht komplett verb**det ist dann läuft das Konto auf Max Mustermann.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Ob der Betrüger seine eigenen Kontodaten angegeben hat, kann ich natürlich nicht sagen..



    Also der Nachname klingt auf jeden Fall nicht "ausgedacht".

    You are electricity.

  • Zitat

    Original geschrieben von Polly_Karate
    Deshalb ja auch meine anfänglichen Zweifel ob der Erfolgsaussichten einer Strafanzeige, da ich quasi auch selbst schuld an der Misere bin.


    Deswegen bleibt der Betrug Betrug beim Hacker, auch wenn Du nicht alles überprüft hast.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wenn der Betrüger nicht das Konto unter Deinem Namen eröffnet hat, sollte der Überweisungsbetrag "eigentlich" ;) wegen falschem Kontoinhaber wieder zurück kommen.

    Bei Online-Buchung: Maßgeblich ist die Kontonummer.
    Bei Offline-Buchung: Maßgeblich ist der Kontoinhabername.


    Mit anderen Worten: Vorsicht beim Tippen der Nummer. Da vertut man sich schnell mal. Offline ist das beim Namen nicht ganz so einfach, sich so zu vertun, dass es dann (falsch) funktioniert.


    Nachzulesen u.a. bei AG München, Az. 222 C 5471/07.

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