Frage wegen Haftpflicht

  • Hallo,


    mein Freundin wollte heute morgen mein MacBook aus dem Rucksack nehmen, dabei ist es ihr aus der Hand gerutscht und auf den Boden gefallen. War zwar nicht hoch (vielleicht 20-30cm) und es war in einer Neopren Hülle, aber jetzt hat's eine ordentliche Delle und das Display knarzt beim öffnen, nur wie geht man da jetzt korrekt vor?
    Erst Haftpflicht kontaktieren oder erst Kostenvoranschlag machen lassen, den dann einreichen, das Geld bekommen und dann reparieren lassen?


    Und wie muss ich vorgehen, damit die sich nicht irgendwie rausreden (können)? Kenne halt jemanden der sich auf das Handy von einem Freund gesetzt hat und die Haftpflicht hat sich geweigert zu zahlen mit der Begründung, dass "die Untersuchungen vom Handy ergeben haben, dass er sich nicht drauf gesetzt haben kann"...
    Will das jetzt halt nicht reparieren lassen und am Ende bleib ich auf den Kosten hocken weil die sich mit "grob fahrlässig", "unglaubwürdig" oder "sie dürfen Ihr Notebook nicht Ihrer Freundin geben" rausreden...

  • Re: Frage wegen Haftpflicht


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Will das jetzt halt nicht reparieren lassen und am Ende bleib ich auf den Kosten hocken weil die sich mit "grob fahrlässig", "unglaubwürdig" oder "sie dürfen Ihr Notebook nicht Ihrer Freundin geben" rausreden...


    Dann würd ich sagen erst die Versicherung kontaktieren, die dürften dir dann auch die weitere Vorgehensweise genau darlegen können.

  • Ja, nur frage ich mich halt, ob irgendwas sein kann, weshalb die sich dann weigern können.


    Darf eine andere Person überhaupt an mein Notebook gehen?
    Wenn ich jemand bitte, mir das MacBook zu geben, bin ich dann nicht selbst Schuld? Oder erwähnt man sowas besser nicht?
    Ist es "grob fahrlässig", wenn es aus der Hand rutscht?


    Und wie sieht aus, kann es sein, dass man danach "hochgestuft" wird bzw. sie einem kündigen? Also sollte man sowas "kleines" (ka. wie teuer das am Ende wird) nicht selbst zahlen?

  • Klar kann es sein, dass die einen rausschmeißen - aber in der Regel nicht beim ersten Melden eines Schadens.
    Für alles andere würde ich hier keine Tipps erwarten, weil es sich um Versicherungsbetrug handeln würde, nicht wahrheitsgemäß den Schaden zu melden.

  • Versicherungsbetrug wäre es, wenn man was falsches angeben würde, aber muss ja nicht sagen, dass ich sie gebeten hab, es mir zu geben, oder irre ich mich da?


    Frage mich auch, was ist, wenn innendrin an der Hardware jetzt was "angeknackst" ist und dann im Laufe der Zeit erst kaputtgeht? Sollte man das Gerät vielleicht nicht gleich tauschen lassen? Oder MUSS ich es reparieren lassen?


    Zitat

    dass die einen rausschmeißen - aber in der Regel nicht beim ersten Melden eines Schadens.

    Weiß das jemand genauer? Bei ner Rechtschutz siehts ja so aus, dass sie einem kündigen können, wenn man sie mehr als einmal im Jahr in anspruch nimmt. Wenn das mit der Haftpflicht genauso ist, wäre das ja kein Thema.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana


    Weiß das jemand genauer? Bei ner Rechtschutz siehts ja so aus, dass sie einem kündigen können, wenn man sie mehr als einmal im Jahr in anspruch nimmt. Wenn das mit der Haftpflicht genauso ist, wäre das ja kein Thema.


    generell besteht bei jeder versicherung im schadensfall ein beidseitiges kündigungsrecht binnen 1 monats, egal wie hoch der schaden war und egal ob es reguliert wurde oder nicht

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Was die Haftpflicht deiner Freundin "darf", könnt ihr in den Vertragsunterlagen nachlesen. Was ich so gehört habe. machen es einige Versicherungen nach mehrfachem Melden von geringen Schäden.
    Ob es Versicherungsbetrug ist, Tatsachen zu verschweigen, steht auf einem anderen Blatt.
    Ebenso ist fragwürdig, ob das Gerät einfach so getauscht werden würde - mit welcher Begründung sollte man das tun?

  • Falls du einen Versicherungsberater hast, sprich den an, wie man das am besten macht.


    meine mum hat z.b. mal meine wäsche zu heiß gewaschen, das konnte ihre versicherungsfrau auch über die haftpflich laufen lassen und ich hab schön 250 takken bekommen. die wäsche war zwar alt und nicht mehr wert, aber zum glück gibts ja die neuwertregelung :)

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    generell besteht bei jeder versicherung im schadensfall ein beidseitiges kündigungsrecht binnen 1 monats, egal wie hoch der schaden war und egal ob es reguliert wurde oder nicht

    Also bei der Rechtschutz habe ich grade gelesen, dass sie einem nur kündigen dürfen, wenn man sie mehr als einmal im Jahr in Anspruch nimmt, also scheint da einmal wohl kein Kündigungsgrund zu sein. Daher auch meine Frage, ob jemand weiß, wie das bei einer Haftpflicht aussieht?


    Zitat

    Ob es Versicherungsbetrug ist, Tatsachen zu verschweigen, steht auf einem anderen Blatt.

    Also ich weiß es nicht, deshalb frage ich ja.
    Ich mein eine Omi erzählt denen vermutlich gleich ihre halbe Lebensgeschichte und dass der Tag ja schon schlecht anfing etc.
    Und andere erzählen das knapp und bündig und lassen Sachen, die sie für unwichtig halten weg. Und jetzt war meine Frage, was die als grob fahrlässig interpretieren. Z.B. meine Frage, ob sie es mir geben kann? Und darf sie es auf meinem Rucksack nehmen oder muss ich das selbst tun?


    Versicherungsberater habe ich leider keinen...

  • Re: Frage wegen Haftpflicht


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Hallo,


    mein Freundin wollte heute morgen mein MacBook aus dem Rucksack nehmen, dabei ist es ihr aus der Hand gerutscht und auf den Boden gefallen. War zwar nicht hoch (vielleicht 20-30cm) und es war in einer Neopren Hülle, aber jetzt hat's eine ordentliche Delle und das Display knarzt beim öffnen, nur wie geht man da jetzt korrekt vor?
    Erst Haftpflicht kontaktieren oder erst Kostenvoranschlag machen lassen, den dann einreichen, das Geld bekommen und dann reparieren lassen?


    Und wie muss ich vorgehen, damit die sich nicht irgendwie rausreden (können)? Kenne halt jemanden der sich auf das Handy von einem Freund gesetzt hat und die Haftpflicht hat sich geweigert zu zahlen mit der Begründung, dass "die Untersuchungen vom Handy ergeben haben, dass er sich nicht drauf gesetzt haben kann"...
    Will das jetzt halt nicht reparieren lassen und am Ende bleib ich auf den Kosten hocken weil die sich mit "grob fahrlässig", "unglaubwürdig" oder "sie dürfen Ihr Notebook nicht Ihrer Freundin geben" rausreden...


    So, du rufst den Versicherungsberater deiner Freundin an und teilst ihm mit, dass deine Freundin dein Notebook aus deinem Rucksack entnommen hat und es ihr dabei zu Boden gefallen ist.
    In welcher Beziehung du als Geschädigter zu ihr stehst, musst du nicht angeben! Ebenso wenig musst du angeben, warum sie das Notebook dem Rucksack entnommen hat. Desweiteren ganz wichtig, du hast ihr das Notebook nicht geliehen, ansonsten wäre der Schaden nicht versichert!


    Dann fragst du, wie der Schaden nun von der Versicherung reguliert werden soll und man wird dir die weitere Vorgehensweise erklären! ;)


    Im Normalfall steht der Versicherungsberater ja auf der Seite seines Kunden, so ist es zumindest bei mir, ich kenne ihn seit 25 Jahren und habe ja nicht nur eine Versicherung dort, sprich, im Schadensfall hilft er mir bei der Schadensmeldung und der Regulierung.


    PS:


    http://www.dewion.de/ratgeber/kuendigen.shtml

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!