Zeitliche Begrenzung bei Studentenjobs

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Natürlich habe ich daran gedacht. Aber ich so wie ich, dass von SHK immer erzählt bekommen habe, erhalten die meist 7,xx /Std oder mehr. Deshalb mein Kommentar. Wenn Schwedenfan einen Job (studiennah) findet, der mit 7,xx entlohnt wird, kann Schwedenfan sich doch den zweiten Job sparen und hätte somit mehr Zeit fürs Studium.
    Natürlich kenne ich auch nicht die Tätigkeit, die für diese 5 Euro ausgeführt wird. Wenn es nur ein Aufpasserjob ist bei dem nebenbei noch private Dinge erledigt werden können, sind sogar 5 Euro "ok".


    Muss das Thema noch mal nach vorne holen.
    Die SHK-Stelle, die ich da bekomme, ist natürlich unterirdisch bezahlt. Aber ich mach das deswegen, weil ich gerne später an der Uni bleiben würde und eine Dozentenlaufbahn etc. einschlagen möchte. Wenn man da durch z.B. eine SHK-Stelle schon mal einen Fuß in die Tür bekommt, kann die Stelle (finanziell) eigentlich gar nicht zu schlecht bezahlt sein. ;) (nebenbei gesagt ist das keine schwere Arbeit und die 30 Stunden sind sehr großzügig bemessen, woraus sich im Endeffekt auch wieder ein höherer Stundenlohn ergibt)
    Ohne diesen Hintergrund hätte ich die Stelle aber auch nicht angenommen, weil ich das zusätzliche Geld nicht unbedingt brauche. So.


    Hab gestern mal bei der KK (Allianz) angerufen, die können zum Thema auch keine gescheite Auskunft geben, haben mir aber geraten, mich bei einer gesetzlichen KK zu erkundigen, da ja bei einer Überschreitung irgendwelcher Grenzen eine gesetzliche Versicherungspflicht eintritt.

  • Du bist also über deine Eltern privat versichert?
    Dann gilt tatsächlich nur die Stundenbegerenzung. Denn solange du Kindergeld bekommst, bist du Beihilfe-berechtigt und damit weiterhin über deine Eltern versichert.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Du bist also über deine Eltern privat versichert?
    Dann gilt tatsächlich nur die Stundenbegerenzung. Denn solange du Kindergeld bekommst, bist du Beihilfe-berechtigt und damit weiterhin über deine Eltern versichert.


    Ja, sicher?
    Dann ist die Höhe des Verdienstes also für die KK egal? (für's Kindergeld usw. ist sie natürlich wichtig.)
    Dann passt ja eigentlich alles. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Ja, sicher?
    Dann ist die Höhe des Verdienstes also für die KK egal? (für's Kindergeld usw. ist sie natürlich wichtig.)
    Dann passt ja eigentlich alles. :)


    mir wurde gesagt, dass wenn man regelmäßig mehr als 400 Euro verdient, man sich selbst studentisch krankenversichern muss. So die Aussage der TKK. Deshalb konnte ich nicht mehr in die Familienvers. meiner Eltern mit aufgenommen werden.
    Google mal danach, dass kann sonst Folgen haben: z. B. Nachzahlung der Beiträge über Monate hinweg... etc.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Ja, sicher?
    Dann ist die Höhe des Verdienstes also für die KK egal? (für's Kindergeld usw. ist sie natürlich wichtig.)
    Dann passt ja eigentlich alles. :)


    Ich habe neben dem Studium auch immer mehr als 400€/M verdient. Hatte mich da auch informiert. Der privaten KK ist das offenbar egal. Wie geschrieben: Kindergeld => Beihilfe.

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