Handy für 50 Euro anstatt für über 300 erworben. Anfechtung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Brittik
    Kann ja nicht sein, daß der Kunde nun in Schweiß kommen muss das Handy wieder zurück zu senden.


    Wieso nicht, schließlich wird dir Amazon ohne Probleme die Kosten für die Rücksendung erstatten.


    Und was soll Amazon einem noch zukommen lassen? Die Bitte um Rücksendung? Sie haben es Angefechtet und das auch noch ziemlich zügig womit die Rücksendung eigentlich klar sein sollte.


    Nun ist eigentlich nur die Frage ob man mit Amazon Ärger will oder nicht ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Also ich bin der Meinung, dass Amazon das garnicht merkt.
    Diese Mail ist eine automatisch erstellte, die man eigentlich vor Auslieferung bekommt. Die Ware ist ja ordentlich bezahlt und im System ist der Vorgang jetzt abgeschlossen.


    Kann mir nicht vorstellen dass da noch etwas kommt.
    Ich würde es mal ein paar Tage zur Seite legen und nicht verwenden. Wenn dann nichts kommt kommt nie wieder was.

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Wieso nicht, schließlich wird dir Amazon ohne Probleme die Kosten für die Rücksendung erstatten.


    Das stimmt natürlich.
    Aber dazu muss man erstmal ins Internet auf die amazon Seite und das melden oder so ähnlich. (habe noch nie was zurück geschickt bei amazon)


    Einfacher wäre es ja, wenn dem Paket ein Retourenaufkleber beiliegen würde (wie bei Otto, Neckermann und Co), den man raufklebt und schwupp ab zur Post. ;)

  • Jetzt muss ich mich doch mla einmischen.


    Lass amazon ruhig anfechten und verweigere die Rückgabe des Geräts im Hinblick auf Deinen Schadensersatzanspruch aus § 122 BGB.


    Amazon ist aufgrund seiner Falschbepreisung ja verantwortlich dafür, dass angefochten werden konnte. Als Schadensersatz kannst Du jetzt die Differenz dessen verlangen, was du ausgeben musst, um das Gerät zu erwerben.


    Weitere - ohnehin unzulässige kostenlose - Rechtsberatung gibt es jetzt aber nicht mehr.

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  • Auf derartige Rechtsberatung sollte der TE auch verzichten. Du siehst in § 122 BGB also eine Anspruchsgrundlage, die auf das positive Interesse des TE gerichtet ist?


    Bzw. du nimmst bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums gem, §§ 119ff. BGB automatisch eine culpa in contrahendo an, aus der ein Schadensersatzanspruch für einen Deckungskauf resultiert?


    Schonmal dran gedacht, dass so das Institut der Anfechtung konterkariert würde, wenn der irrende Erklärende über die Hintertür Schadensersatz auf das positive Interesse leisten müsse? Dann könnte er sich das Anfechten gleich schenken.


    § 122 BGB sagt vielmehr nur, dass der TE so zu stellen ist, wie wenn das "schädigende Ereignis" seitens Amazon nicht eingetreten wäre. Dann hätte er aber immer noch kein N78. Etwas anderes würde nur gelten wenn der TE bspw. wegen des (nun hinfälligen) Amazon Angebots ein N78 von einem Drittverkäufer abgelehnt und sich dieses nun wesentlich verteuert hätte.


    § 122 BGB erfasst von seinem Umfang her lediglich das negative Interesse des Anfechtungsgegner, in der Höhe begrenzt durch dessen positives Interesse.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    § 122 BGB sagt vielmehr nur, dass der TE so zu stellen ist, wie wenn das "schädigende Ereignis" seitens Amazon nicht eingetreten wäre. Dann hätte er aber immer noch kein N78. Etwas anderes würde nur gelten wenn der TE bspw. wegen des (nun hinfälligen) Amazon Angebots ein N78 von einem Drittverkäufer abgelehnt und sich dieses nun wesentlich verteuert hätte.


    Er hat doch das Angebot eines Dritten abgelehnt, da er sich für das Angebot bei amazon entschieden hat...

  • Zustimm, wobei ich mich wundere, das Amazon ausgeliefert hat.


    Das höre ich echt zum ersten Mal..:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Er hat doch das Angebot eines Dritten abgelehnt, da er sich für das Angebot bei amazon entschieden hat...


    Welches denn? Und verteuert hat sich beim Marktpreis auch nichts. Also liegt kein Schaden vor.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Zustimm, wobei ich mich wundere, das Amazon ausgeliefert hat.


    Das höre ich echt zum ersten Mal..:-)


    Wem stimmst du zu? ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielleicht interessant, da ähnlich gelagert: BGH ZR VIII 79/04 , nachzulesen zB hier


    Wobei natürlich immer der Einzelfall zu sehen ist, ist ja klar.

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