Ypsilanti fällt auf falschen Münte rein--->Radio FFN

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon1210
    Zuerst müsste die Dame den Schaden nachweisen (und hier wird sie scheitern).


    Ein Schaden im hier gemeinten Sinne muss nicht materiell sein - die Veröffentlichung eines vertraulichen Telefonates ist natürlich ein solcher "Schaden".


    Ich würde mich freuen wenn ffn hier in Grund und Boden geklagt und verurteilt wird.
    Völlig unabhängig von Beteiligten und Inhalt des Telefonates.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Auch Politiker sind eben nicht heilig. Ein Bodo Bach und andere Satiriker dürfen Normalos an der Haustür, per Telefon, auf der Straße ungestraft verarschen.
    Aber nur weil man es zu der bedeutenden Rolle der hessischen SPD Vorsitzenden geschafft hat, soll hier was anderes gelten?


    Normalerweise erkennt man ja an der Nummer wer da grade anruft und ob es die Parteizentrale ist. :D

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Auch Normalos müssen ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben, oder dieses eben verweigern. Hier soll eben grade nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, darum geht es doch die ganze Zeit!

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Ein Bodo Bach und andere Satiriker dürfen Normalos an der Haustür, per Telefon, auf der Straße ungestraft verarschen.


    Natürlich nicht.
    All das was Du siehst oder hörst, muss zwingend authorisiert sein.
    Meist sind diese "Normalos" leider so geil drauf mal ins Fernsehen zu kommen, dass sie den grössten Quatsch genehmigen und wenn sie noch so gedemütigt werden.
    Aber natürlich gilt: Ohne Genehmigung keine Veröffentlichung. Und genauso natürlich gilt das für jeden; man glaubt es kaum, auch für Politiker.
    Es sollte klar sein (und das geht eigentlich aus dem bisherigen Thread auch glasklar hervor), dass Politiker eben gerade nicht besonders behandelt werden, sondern eben gerade denselben Schutz ihrer Privatsphäre geniessen müssen wie Du und ich.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Man sieht ja im Fernsehen immer wieder zensierte (=künstlich verpixelte) Gesichter, die sind dann wohl auch nicht damit einverstanden... könnte man Ypsilantis Stimme nicht verzerren und kontextlos erneut veröffentlichen? Rein rechtlich gesehen..

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Nee, weil zum einen inzwischen jeder weiß dass es Frau Y-lanty ist, ein Stimmverzerrer ändert nichts daran. Und wenn sie es nicht wäre würde das ganze Telefonat keinen Sinn mehr machen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Vielleicht sind ja einige Juristen hier. Ich bin mir gar nicht so sicher, welchen Status das Gespräch inzwischen hat, ob es wirklich noch so privat ist, wie einige der Ypsilanti-Verteidiger es hier schreiben. Man könnte eventuell argumentieren, dass inzwischen angesichts der heftigen Diskussionen um die Regierungsbildung in Hessen ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Wortlaut des Interviews besteht. So bzw. in ähnlicher Form haben Verwaltungsgerichte schon öfter argumentiert.

  • Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Personen informiert werden müssen, wenn ein Telefongespräch aufgezeichnet wird.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Vielleicht sind ja einige Juristen hier. Ich bin mir gar nicht so sicher, welchen Status das Gespräch inzwischen hat, ob es wirklich noch so privat ist, wie einige der Ypsilanti-Verteidiger es hier schreiben. Man könnte eventuell argumentieren, dass inzwischen angesichts der heftigen Diskussionen um die Regierungsbildung in Hessen ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Wortlaut des Interviews besteht. So bzw. in ähnlicher Form haben Verwaltungsgerichte schon öfter argumentiert.


    Selbst wenn man das öffentliche Interesse bejaht ist das kein Argument für die Veröffentlichung des originalen Mitschnitts. Es wäre nur eine Rechtfertigung dafür, den Inhalt des Gesprächs wiederzugeben - und dagegen hat sich ja niemand zur Wehr gesetzt (wenngleich Y-anti das sicher auch gerne hätte).

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Selbst wenn man das öffentliche Interesse bejaht ist das kein Argument für die Veröffentlichung des originalen Mitschnitts. Es wäre nur eine Rechtfertigung dafür, den Inhalt des Gesprächs wiederzugeben


    Wie kommst Du denn auf dies schmale Brett?
    Ob Mitschnitt oder Mitschrift oder den wesentlichen Inhalt veröffentlichen; ist alles verboten - lies mal im §201 StGB nach.


    Ein überragendes öffentliches Interesse liegt nicht vor - die allgemeine Neugier reicht nicht aus.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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