Lohnfortzahlung bei Neueinstellung

  • Hallo TTler,


    ich habe mal wieder ein kleines Problem!


    Ich habe am 01.09.2008 bei einer neuen Firma angefangen! Wurde leider vom 22.09 - 06.10.09 krank wegen einer Speisenröhrenentzündung.


    Die Firma zahlt innerhalb der ersten 4 Wochen keinen Lohn, dafür springt die Krankenkasse ein!


    So für mich heißt das am dem 22.09 zahlt die Krankenkasse - bis eben einschliesslich 28.


    Ab dann die Firma wieder oder?


    Weil die Firma will mir erzählen, bin ich die ersten 4 Wochen krank, zahlt die Krankenkasse solange bis ich wieder gesund bin. Krankenkasse sagt das anders rum und ich bin da verunsichert gegen wen ich vorgehen muss!


    Kann mir da bei jemand helfen????

  • hm, ich kann mich dunkel noch an entgeldfortzahlung in der berufsschule erinnern... wenn das arbeitsverhältniss für mindestens 4 wochen ununterbrochen bestanden hat (bei dir also nicht der fall...) zahlt der AG für bis zu 6 wochen weiter... nachzulesen in §3 EFZG!


    IMHO müßte also die KK dafür einspringen...


    greetz weesel


    edit: die KK zahlt aber nur krankengeld, das ist etwas niedriger als egfz, müßten 70% des letzten bruttos sein... höchstens 90% vom letzten netto

  • wie gesagt, §3 EFZG...


    EFZG § 3 Absatz 1



    Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.


    [...]


    EFZG § 3 Absatz 3



    Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.



    sprich, dein AG muß dir keine egfz zahlen. dadurch wiederrum ergibt sich der anspruch zum krankengeld von der KK...
    denen wird wahrscheinlich nicht bewußt gewesen sein das du noch keine 4 wochen dort angestellt bist...
    ein telefonat und ein anschließendes fax mit ner bestätigung sollte helfen =)


    greetz weesel

  • Die KK zahlt Krankengeld immer dann, wenn ein Anspruch gegen den Arbeitgeber nicht (mehr) besteht, z.B. wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauert oder das Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen besteht.


    Der Anpruch auf Krankengeld besteht aber erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung, d.h. wer nur einen Tag krank ist oder erst später zum Arzt geht, bekommt diesen Tag bzw. die Tage bis einschl. dem Feststellungstag nichts.

  • fantomas


    war doch schon alles geklärt! Das was Du schreibst war klar. Aber meine Frage bestand aus einem anderen Grund wenn Du die richtig gelesen hast? ;-)


    Weil die war schon schwerer zu beantworten! Wenn das noch nicht mal die Krankenkasse selbst weiss ;-)

  • In den ersten 4 Wochen (28 Tage) des Beschäftigungsverhältnisses zahlt bei Arbeitsunfähgikeit die Krankenkasse. Wenn Du über den 28.Tag hinaus krank bist muss der Arbeitgeber ab dem 29. Tag Gehalt zahlen und zwar ab da für bis zu sechs Wochen (wenn Du solange krank gewesen wärst).


    Es ist nicht richtig, dass bei andauernder Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse durchzahlen muss. Deswegen steht ja im § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass der Anspruch auf die Gehaltsfortzahlung erst nach vierwöchiger Beschäftigungszeit entsteht.


    Gruß


    DJBonsai

  • @DJ


    ist das wirklich so?


    Sind zwei Unterschiedliches Aussagen!!!!


    @all


    ist sehr wichtig, weiss da jemand mehr oder genaueres? Weil ich entlassen wurde zum 29.10. wegen krankeit in der Probezeit. Weil dann müsste die Krankenkasse ja jetzt durchzahlen oder?


    Edit:


    Erledigt. Habe da was gefunden


    Der Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Zweck der Wartezeit ist es, die Kostenbelastung der Arbeitgeber zu reduzieren. Sind die 4 Wochen abgelaufen, entsteht hingegen der Anspruch für volle 6 Wochen. Selbst wenn also ein Arbeitnehmer am 1. Tage seiner Beschäftigung für 10 Wochen krank wird, hat er nach Ablauf der 4-wöchigen Wartezeit Anspruch für weitere 6 Wochen Entgeltfortzahlung.


    Hier war ja zwei mal eine Unterschiedliche Aussage!


    Einmal Krankenkasse muss bis ende der Krankheit zahlen. Oder nur bis zum 28.


    War ein wenig verwirrend!


    Danke


  • Also sind die Fakten jetzt so:


    Beginn Beschäftigung zum 1.9.08, Krankheit vom 22.9.-6.10.08 und Kündigung zum 29.10.08 ?


    Dann sieht es in der Praxis so aus, dass die Krankenkasse ab Tag nach der ärztlichen Feststellung (Arztbesuch) bis einschließlich 28.9. (Ende 4.Woche des Beschäftigungsverhältnisses ) Krankengeld zahlt. Vom 29.9. bis zum 6.10.08 (Ende der Krankheit) muss der Arbeitgeber zahlen. Und ab 7.10. warst du doch wieder gesund, oder ?


    So sieht es auf jeden Fall gesetzlich aus. Und ich kann es Dir hundertprozentig sagen, weil ich bei einer Krankenkasse arbeite und es genau wegen diesem Thema schon oft zwischen uns und den Arbeitgebern zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Hier gibt es aber genügend gerichtliche Entscheidungen, die die Arbeitgeber dann meistens doch immer davon überzeugen, dass das die gesetzliche Regelung ist. Und wenn nicht ging es halt vor Gericht und da haben die restlichen Arbeitgeber dann doch gegen ihre Mtarbeiter verloren.


    Gruß


    DJBonsai

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