Strafbefehl erhalten - was tun?

  • Hallo,
    ich weiß, daß dies nicht das optimale Forum dafür ist. Beim weiteren lesen wirds vielleicht verständlicher.


    Ich habe von einem Amtsgericht einen Strafbefehl erhalten, mit der egründung, daß ich versucht habe, mir kostenpflichtige Internetleistungen zu erschleichen. Ich soll angeblich die Bankverbindung eines - mir unbekannten Menschen - angegeben haben und mir eine PIN auf mein Handy übersendet lassen haben, worauf die Internetfirma die Leistung freigab und vom Konto abbuchte. Ich soll nun 30 Tagessätze bezahlen oder solange ins Gefängnis.


    Da ich weder sowas mache noch den Zeugen noch den Internetanbieter nicht kenne, habe ich mich zuerst sehr gewundert, dann dachte ich, jemand möchte mir was auswischen, etwas später kam mir die Idee, daß ich ja vor einiger Zeit O2-Karten auf mich registrieren lassen habe, diese abtelefoniert und dann bei eBay weiterverkauft habe. Auf diesen Wege wird wohl der Staatsanwalt an meine Adressdaten gekommen sein.
    Reicht es hier Einspruch zu erheben oder sollte ich lieber einen Anwalt einschalten?


    Das ist das Erste Schreiben, was ich bekommen habe, ohne vorherige Verhandlung. Es wird mir jedoch die Möglichkeit gegeben, Einspruch zu erheben.


    Viele Grüße
    Jürgen

  • Also wenn es schon so weit ist, dass du die Strafe schon mitgeteilt gekommen hast, würde ich auf schnellstem Wege zum Anwalt gehen.

  • 1. Deswegen niemals Karten verkaufen, wenn man nicht sicher ist, daß diese Umregestriert wird.
    2. Anwalt einschalten. Da ist mit Einspruch nichts mehr zu machen.
    3. Beweise sichern. Kaufbeleg, Adresse des Käufers etc. Wenn Du diese nicht mehr hast, wird es sehr kompliziert.

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  • Natürlich kann man auch gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, dann kommt es zur mündlichen Hauptverhandlung. Trotzdem wäre es äußerst ratsam mal einen Anwalt des geringsten Mißtrauens zu beauftragen.


    Allerdings: Auch Strafbefehle fallen nicht vom Himmel, gab es denn im Vorfeld nichts von der Statsanwaltschaft?

  • Mein Rat:
    1. Zum Anwalt gehen und mit diesem die Sache besprechen.
    2. Im Falle der Mandatierung wird der Anwalt Einspruch einlegen, um den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich!
    Von daher muss ich Brainstorm´s Aussage "Da ist mit Einspruch nichts mehr zu machen" massivst widersprechen! NUR mit einem Einspruch ist noch was zu machen.
    Gleichzeitig sollte der Anwalt beim Amtsgericht Akteneinsicht beantragen und erstmal in die Ermittlungsakte reinschauen.
    Danach kann man entscheiden, wie man weiter vorgeht, wie die Beweislage ist und und und.
    Wichtig: Den Einspruch kann man natürlich auch selbst einlegen, wenn man keinen Anwalt beauftragen möchte.
    Hier noch eine Übersicht über das Strafbefehlsverfahren bei Wiki:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl


    Gruß,
    Loyo

  • Hallo,
    danke für eure Antworten. Ich habe eben meinen Anwalt des geringsten Mißtrauens versucht anzurufen, der ist erstmal im Urlaub. Daher werde ich wohl erstmal Einspruch einlegen.
    Es hat mich auch gewundert, daß gleich ein Strafbefehl kam. Kann es sein, daß so das Gericht versucht, kleinere Fälle ohne Gerichtsverhandlung abzuschließen?
    Grüße
    Jürgen

  • Zitat

    Es hat mich auch gewundert, daß gleich ein Strafbefehl kam. Kann es sein, daß so das Gericht versucht, kleinere Fälle ohne Gerichtsverhandlung abzuschließen?


    Hat mich auch gewundert :confused:
    ... aber so stehts wohl bei Wiki.


    Ist im Prinzip das gleiche wie mit nem Mahnbescheid.
    Bekommst Du einen und rührst Dich nicht, dann gilts.
    Widersprichst Du (und der Antragssteller legt es darauf an), kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und der Sachverhalt wird geklärt.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Wie lange ist es her, dass die o2 Karten verkauft wurden? Würde mich interessieren, da ich vor langer Zeit auch private SIM Karten verkauft hatte (gut, da ist nix passiert, aber ist schon gut, wenn man gewarnt ist)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Kann es sein, daß so das Gericht versucht, kleinere Fälle ohne Gerichtsverhandlung abzuschließen?


    Das ist Sinn und Zweck des Strafbefehls, keine Verhandlung weniger Aufwand, schneller erledigt. Allerdings bleibt nach wie vor die Frage wieso die Staatsanwaltschaft angeblich mal eben so mir nichts Dir nichts einen Strafbefehl beantragt haben soll den der Richter auch noch durchgewunken hat.


    Denn wenigstens im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hätte sich die Staatsanwaltschaft/Polizei normalerweise ja mal mit dem Beschuldigten in Verbindung gesetzt.

  • Mir stellt sich gerade die Frage: Wenn so ein Strafbefehl einfach so vom Himmel fallen sollte, ist der überhaupt echt oder ne neue Abzockermethode?

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