Hallo,
ich weiß, daß dies nicht das optimale Forum dafür ist. Beim weiteren lesen wirds vielleicht verständlicher.
Ich habe von einem Amtsgericht einen Strafbefehl erhalten, mit der egründung, daß ich versucht habe, mir kostenpflichtige Internetleistungen zu erschleichen. Ich soll angeblich die Bankverbindung eines - mir unbekannten Menschen - angegeben haben und mir eine PIN auf mein Handy übersendet lassen haben, worauf die Internetfirma die Leistung freigab und vom Konto abbuchte. Ich soll nun 30 Tagessätze bezahlen oder solange ins Gefängnis.
Da ich weder sowas mache noch den Zeugen noch den Internetanbieter nicht kenne, habe ich mich zuerst sehr gewundert, dann dachte ich, jemand möchte mir was auswischen, etwas später kam mir die Idee, daß ich ja vor einiger Zeit O2-Karten auf mich registrieren lassen habe, diese abtelefoniert und dann bei eBay weiterverkauft habe. Auf diesen Wege wird wohl der Staatsanwalt an meine Adressdaten gekommen sein.
Reicht es hier Einspruch zu erheben oder sollte ich lieber einen Anwalt einschalten?
Das ist das Erste Schreiben, was ich bekommen habe, ohne vorherige Verhandlung. Es wird mir jedoch die Möglichkeit gegeben, Einspruch zu erheben.
Viele Grüße
Jürgen