MietLKW abgesagt worden. Schadensersatz?

  • Hallo,


    hatte bei Sixt einen LKW gemietet, der mir 2h vor Mietbeginn abgesagt wurde.
    In den AGB von Sixt kann ich zu dem Thema leider nichts finden.


    Durch die Absage musste ich mir anderweitig einen LKW mieten, der mich das doppelte gekostet hat.


    Auf eine Mailanfrage antwortet Sixt nicht.


    Weiß jemand ob mir die Differenz oder sonst ein Betrag zusteht?


    Beste Grüße...

  • Aus welchen Gründen wurde er Dir denn abgesagt? Und wie ist Dir die Absage mitgeteilt worden? Sind Dir keinerlei Alternativen angeboten worden?


    Und so weiter...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sie haben angerufen und gesagt, dass mehrere Kunden gemietete Fahrzeuge nicht zurückgegeben haben. Daher hätten sie keinen Transporter für mich. Sie würden versuchen Ersatz zu organisieren, aber da kam nichts mehr.

  • Mietvertrag ist da keiner zustande gekommen, sondern Du hast nur eine Reservierung einer Fahrzeugkategorie vorgenommen. Wie die dt. Rsp. die Verpflichtung des Vermietunternehmens sieht, daraufhin auch einen Mietvertrag einzugehen, weiß ich nicht. Ich nehme an, daß es auf die Vertretbarkeit des Verzugsschadens ankommt. Wenn Sixt der reservierte LKW im letzten Moment kaputt gegangen ist, dann wird man eher keinen Schadenersatz bekommen, ohne daß man auf die besondere Wichtigkeit der einzugehenden Miete im Reservierungsvertrag Bezug genommen hat. Anders wäre es, wenn der LKW einem anderen Kunden gegeben worden wäre (warum auch immer). Hier könnte man mit den Grundsatz von Treu und Glauben argumentieren, vorvertragliche Pflichten annehmen.
    Ich würde also einen Nichterfüllungsschaden eher verneinen, auch aus Gründen der Beweisbarkeit. Ich würde dagegen auf Kulanz hoffen.


    edit: LKW von Kunden nicht zurückgegeben ist ähnlich wie kaputt gegangen - da müsste schon im Reservierungsvertrag eine Schadenersatzpflicht vereinbart sein, mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen kommt man da mM nicht weiter. Vor allem da Sixt dem Kunden auch keinen Ersatz aufbürdet, wenn er das reservierte Fahrzeug nicht abnimmt (was einige Vermieter sehr wohl in die AGB schreiben).

  • Meines Erachtens könnte man folgenden Auszug aus den AGB auf beide Vertragsparteien anzuwenden:


    Zitat

    B: Reservierungen


    [...] Abbestellungen müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.


    Demnach hätte dich Sixt 24 Stunden vor Mietbeginn kontaktieren müssen.


    An deiner Stelle würde ich einen freundlichen, aber bestimmen Brief per Einschreiben an den Kundenservice nach Rostock schicken.


    Im Anhang solltest du vielleicht noch die Rechnung der anderen Autovermietung in Kopie beifügen.


    Gruß,
    Sebastian

  • Damit sind Abbestellungen durch den Kunden gemeint. Ich würd es trotzdem mal mit nem Brief versuchen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Der Mietvertag wäre erst mit Übergabe bzw. Abschluss des Mietvertrages zustande gekommen. Ich würde es, wie bereits geschrieben, mit einem netten Brief und Kulanz versuchen und nächstesmal einen anderen Anbieter nehmen. Habe da mit örtlichen Vermietern gute Erfahrung gemacht.


    Evtl. kannst du auch nochmal hier fragen: klick

  • Zur Info:


    Ich hatte an Sixt per Mail eine allgemeine Anfrage gestellt wie es sich in solch einem Fall verhält.


    Nun wurde ich eben angerufen, ob bei mir so ein Fall eingetreten wäre und dass eine gesetzliche Regelung über Schadensersatz besteht.


    Werde nun die Rechnungsunterlagen an Sixt mailen und bekomme dann höchstwahrscheinlich die Differenz ersetzt.

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