Portierungsgebühr rechtlich zulässig?

  • Weiß jemand, ob die Portierungsgebühr, die vom alten Provider für die Portierung der Rufnummer erhoben wird, rechtlich zulässig ist?
    Ist das ganze schonmal rechtlich überprüft worden?
    Bei Bankkonten gibt es z.B. Entscheidungen, dass die alte Bank keine Auflösungsgebühren für eine Übertragung berechnen dürfen.

  • Ich meine, das steht auch bei der BNetzA irgendwo. Warum auch sollten die Anbieter einem scheidenden Kunden die Aufwände ersetzen, die ja tatsächlich entstehen?
    Die Kosten für eingehende Portierungen werden i.d.R. bei Mobilfunk vom aufnehmenden Provider in der Hoffnung auf Umsatz übernommen.


    jo

  • Bei Bankkonten dürfen z.B. auch keine Auflösungsgebühren erhoben werden.
    Den genauen Grund dafür weiß ich nicht, aber vermutlich ist es aus Kundenschutzgründen, damit die nicht durch eine Gebühr von einer Kündigung abgehalten werden.
    Und ob wirklich 30 € Kosten für eine Portierung entstehen? Ich weiß ja nicht :)

  • Die Gebühren für eine Portierung werden laut Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur festgelegt.
    Diese hat die Gebühren auf maximal 30 Euro (ich glaube 30,72 oder so) festgelegt.
    Die Gebühren sind also gesetzlich legitimiert.
    Wenn dir das nicht passt, fechte das TKG an ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Die Gebühren für eine Portierung werden laut Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur festgelegt.


    Ich finde im Telekommunikationsgesetz nichts dazu. Hast du vielleicht den Paragraphen?

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