Ärger mit Tele 2 - Vertrag wurde weitervererbt!

  • Hi,


    kurz zum Sachverhalt, mein Schwiegervater hat bei Tele2 einen Vertrag abgeschlossen, Laufzeit gilt noch bis April 2009.
    Nun ist er leider im Juni letzten Jahres verstorben, meine Schwiegermutter hat die Sterbeurkunde an dieses Unternehmen geschickt und jetzt kommt es, man behauptet, der Anschluss wäre nicht aufgelöst worden und hat den Vertrag einfach auf ihren Namen umgeschrieben!
    Genutzt wurde er bis dato nicht!


    Monatliche Kosten: 9,95 Euro


    Was kann man in diesem Falle tun?


    Für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.


    Bitte keine Anwaltstipps, die brachten mir zuletzt leider immer nur Kosten in Form von Selbstbeteiligungen, keine Hilfe!



    Gruß,


    Oliver


    Edit:


    Nach Aussage der Hotline wurde er weitervererbt!!!!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ich bilde mir ein mal gelesen zu haben das das rechtens ist.


    Und auch wenn du keine Anwalttips haben willst kommt das hier dem ganzen doch relativ nahe. Das würde auch meine Annahme (in Teilen) bestätigen.

  • Ich schließe mich Fradi an: Sofern Deine Schiwegermutter die Erbschaft nicht ausgeschlagen hat, tritt Sie als Erbin in die Verträge des Schwiegervaters ein.


    Wenn man davon ausgeht, dass die beiden zusammengelbet haben und Deine Schwiegermutter keinen eigenen Vertrag hatte, sehe ich auch keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Anders, wenn es plausible Gründe dafür gibt, weshalb der Vertrag keinerlei Nutzen mehr für Deine Schwiegermutter hat.

  • So pervers es auch sei, aber sofern das Erbe angetreten wurde muss der Vertrag weitergeführt werden. Ihr solltet auf jeden Fall eine Kündigung schicken, denn er verlängert sich auch, wenn ihr das nicht tut.


    Todesfall Handyvertrag

  • Vielen Dank für eure Tipps, ich habe nun mal ein Schreiben aufgesetzt und hoffe auf Kulanz!


    Ich weiß beispielsweise von VF, dass man dort immer ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Vertragsnehmer stirbt.


    Der Tele2-Anschluss meiner Schwiegermutter wurde übrigens noch nie benutzt, da sie einen DTAG-Anschluss besitzt.


    Edit: Ordentliche Kündigung wurde schon bestätigt

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum



    Der Tele2-Anschluss meiner Schwiegermutter wurde übrigens noch nie benutzt, da sie einen DTAG-Anschluss besitzt.


    Wie muss man sich das vorstellen? Wohnt deine Schwiegermutter an einem anderen Ort mit eigenem Anschluss bzw. hat dein Vater alleine irgendwo gewohnt? Sofern diese Wohnung nämlich weitervermietet wurde und Tele2 demzufolge keinen Anschluss bereitstellt (weil in Schwiegermutters Wohnung anderer Anbieter blockiert) sähe es ja wieder anders aus.


    Wenn keine Leistung erbracht werden kann, dann muss auch nichts gezahlt werden. Tele2 müsste hier beweisen, dass der Vater absichtlich und in Absprache mit der Mutter zum Zwecke einer vertragsungemäßen Kündigung verstorben wäre.


    Bei Handyverträgen sieht es anders aus, die kann man überall nutzen. Festnetz ist ne andere Geschichte.

  • Zitat

    Original geschrieben von ocb
    Wie muss man sich das vorstellen? Wohnt deine Schwiegermutter an einem anderen Ort mit eigenem Anschluss bzw. hat dein Vater alleine irgendwo gewohnt? Sofern diese Wohnung nämlich weitervermietet wurde und Tele2 demzufolge keinen Anschluss bereitstellt (weil in Schwiegermutters Wohnung anderer Anbieter blockiert) sähe es ja wieder anders aus.


    Wenn keine Leistung erbracht werden kann, dann muss auch nichts gezahlt werden. Tele2 müsste hier beweisen, dass der Vater absichtlich und in Absprache mit der Mutter zum Zwecke einer vertragsungemäßen Kündigung verstorben wäre.


    Bei Handyverträgen sieht es anders aus, die kann man überall nutzen. Festnetz ist ne andere Geschichte.


    Mein Vater ist nicht mit meiner Schwiegermutter verwandt und hat da nichts mit zu tun! :D


    Sie haben zusammengelebt, mit 2 Anschlüssen.
    Beide liefen auf seinem Namen, den Anschluss der DTAG hat meine Schwiegermutter dann übernommen.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Also, daß ein Vertrag wegen Tod des Vertragspartners aufgelöst wird, ist leider reine Kulanz des Vertragspartners. Ansonsten gilt, Verträge sind einzuhalten. Basta. Der Erbe (der den Erbschein hat) oder die Erbengemeinschaft tritt in sämtliche rechte und pflichten des erblassers ein. Ohne Ausnahme. In der Praxis kommt es zwar häufig vor, daß die Verträge aus kulanz aufgelöst werden, das hat jedoch nichts mit der rechtlichen Situation zu tun.

  • Nein, das ist nicht immer reine Kulanz, sondern oftmals in den AGB als ausserordentliches Kündigungsrecht festgehalten. Wenn das so ist, dann hat man natürlich im Fall der Fälle auch ein Recht darauf, wie auf alle anderen Vertragsbestandteile ja auch.

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