Kann man eine falsch getätigte übeweissung rückgängig machen

  • hallo


    habe am 05.11.2008 eine überweisung gemacht undgéine falsche kn angegeben.
    Heute habe ich eine mahnung bekommen von eon das das geld für den strom nicht da ist.


    Kann die bank mir das geld zurückbuchen?


    danke

  • Du solltest Deiner Bank einen Nachforschungsauftrag erteilen, irgendwo muss das Geld ja sein. Wenn es die von Dir falsch angegebene Kontonummer nicht gibt, dann kommt das Geld automatisch zurück zu Dir. 5.11. war Mittwoch, wäre also noch im Rahmen wenn es morgen oder übermorgen kommt. Wenn es die andere Kontonummer gibt, dann steht dem Empfänger das Geld nicht zu und im Normalfall bucht man das ohne großes Federlesen wieder zurück.


    Zweiter Tipp: suche nutzen, ich würde wetten, da hättest Du die Antwort auch gefunden ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn es die andere Kontonummer gibt, dann steht dem Empfänger das Geld nicht zu und im Normalfall bucht man das ohne großes Federlesen wieder zurück.


    Geht es wirklich so einfach? Es könnte ja jeder kommen und behaupten, die Überweisung sei versehentlich erfolgt. Wenn das wirklich so einfach geht - welche Sicherheit habe ich da als Empfänger einer Überweisung, dass die Bank das Geld nicht einige Tage später zurückbucht, weil der Überweisende einfach sagt, er habe sich vertan?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • BigBlue007
    dann müsste derjenige ja "zufällig" Namen, Kontonummer und BLZ (welche ja dann anscheinend richtig sind) "falsch" angegeben haben...


    sobald etwas nicht übereinstimmt kommt das Geld normalerweise zurück. Hatte mal einen Zahlendreher gehabt. Das Geld kam 10 Tage später wieder zurück. Dann hatte ich erst meinen Fehler gemerkt ;)

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
      BigBlue007


    sobald etwas nicht übereinstimmt kommt das Geld normalerweise zurück.


    Die Übereinstimmung von Name und Kontonummer wird genauso wie die Unterschrift bei Kleinbeträgen in der Regel nicht überprüft.
    Kaum eine Bank wird sich aber in so einem Falle weigern die Überweisung zurückzubuchen.

  • Wenn es bei jemanden falschen Angekommen ist, und der Nachforschungsauftrag, in dem der Empfänger gebeten wird, das Geld zurück zu schicken, beibt dir nur dir Möglichkeit zivilrechtlich gegen den Empfänger vor zu gehen.


    Aber wie die anderen scon sagten, erstmal abwarten, ob das Geld zurück kommt.


    Was hast du denn falsch angegeben? Evtl. war auch nur ein Zahlendreher im Verwendungszweck, und dein Strombelieferer konnte die Zahlung nicht zuordnen.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Geht es wirklich so einfach? Es könnte ja jeder kommen und behaupten, die Überweisung sei versehentlich erfolgt. Wenn das wirklich so einfach geht - welche Sicherheit habe ich da als Empfänger einer Überweisung, dass die Bank das Geld nicht einige Tage später zurückbucht, weil der Überweisende einfach sagt, er habe sich vertan?


    Jo klar, richtiger Gedanke erstmal, aber flatie trifft es auf den Kopf, auch wenn bei der Überweisung selbst Namensübereinstimmung zur Kontonummer nicht geprüft werden sollte, bei der Nachforschung wird es das und besteht dann eine Abweichung, wird zurückgebucht. Problematisch wirds, wenn der irrtümliche Empfänger nicht flüssig ist...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn es die andere Kontonummer gibt, dann steht dem Empfänger das Geld nicht zu und im Normalfall bucht man das ohne großes Federlesen wieder zurück.


    Wer ist "man"?
    Ohne Zustimmung des Empfängers kann, wird und darf da nichts zurückgebucht werden - auch wenn es dem irrtümlichen Empfänger nicht zusteht.
    Das mit der Überürüfung der Übereinstimmung von Kontonummer und Empfänger hat sich doch (zumindest im beleglosen Verkehr?) geändert, entscheidend ist die Kontonummer.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Wenn man auf ein falsches, existentes Konto überwiesen hat, muß man über den Kontoinhaber die Bank ermitteln und von diesem den grundlos erlangten Betrag nach § 812 I BGB herausverlangen. Hat dieser das Geld jedoch auf den Kopf gehauen, sodaß er nicht mehr bereichert ist, ist er nach § 816 III BGB weder zur Herausgabe noch zum Ersatz verpflichtet.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • "man" ist die Bank des irrtümlichen Empfängers.


    Zitat

    Ohne Zustimmung des Empfängers kann, wird und darf da nichts zurückgebucht werden


    Ich bin kein Jurist, aber die gängie Bankpraxis sieht definitiv anders aus.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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