Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    50€-lidl-Anteil (also der Gutschein) nur in Form einer Bankkarte möglich ist -d.h. im Hintergrund durchläuft man den ganzen Schufa-Prozess mit allem drum und dran und ist "Bankkunde". Jeder hat aber schon eine Bank -warum also so kompliziert. Ein einfacher Lidl-Gutschein wäre doch völlig ausreichend.


    Jetzt habe ich es auch gesehen, Danke.
    Richtig, ein "normaler" Gutschein wäre ausreichend gewesen. Ich denke es geht darum dass Lidl noch eine Provision bzw. die Karten unter Wert von Wirecard bekommt, also sich Teile der 50 Euro spart.
    Um die Schufa würde ich mir keine Sorgen machen. In den AGB gibt es keine Schufa-Klausel.
    Das macht bei einer Geschenkkarte auch keinen Sinn. Es ist von vorne herein klar dass jeder sie bekommt. Sonst hätte Lidl-Strom ein Problem - was soll sie dann den Kunden geben die von Wirecard abgelehnt werden.


    Bezahlt hat die Karte nicht der Nutzer, sondern Lidl/Wirecard. Aus der Einlösung lassen sich auch keine Daten gewinnen da klar ist dass das im Lidl passiert, anders als bei Gift-Mastercards


    Aber ich gebe Dir recht mit dem Thema Bankkunde. Nach der Einlösung sollte man noch eine Kündigung an Wirecard schicken.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Um die Schufa würde ich mir keine Sorgen machen. In den AGB gibt es keine Schufa-Klausel.


    Naja, das ist schließlich eine Bank und die will ihre Leistungen auch verkaufen. Sie muss ja nicht direkt was von der Schufa anfordern, sondern es reicht die Meldung "neuer Kunde". Und wenn die von der Schufa erstmal "Bank" sehen dann gucken die nicht ob das jetzt eine Guthabenkarte ist oder KK. Ferner müssen Banken ihre Kunden bei der Finanzaufsicht melden und ....zack ist man im Register. Also ich weiß nicht...ist mir zu unseriös alles und würde das nie machen. Mein Gott, Lidl-Strom orientiert sich auch irgendwo an die Region und was ich bei Lidl kriege, kriege ich woanders auch... :cool:

  • Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat


    So wie ich das sehe wird der Wechselbonus mit der 1. Jahresrechnung verrechnet, wie es bei anderen Anbietern mit dem Neukundenbonus auch üblich ist.


    Heißt das, das die Verrechnung auch bei Kündigung des Vertrages zum Ende des 1. Laufzeitjahr erfolgt? Die Hotline hat mir dazu widersprüchliche Angaben gegeben.


    AGB besagen dazu folgendes:


    4. Bonus
    [...] Wir berücksichtigen den Bonus in der ersten Rechnung dieses
    Vertrags und nicht bereits bei Ihren Abschlagszahlungen. Wenn Sie den Vertrag während der
    Erstvertragslaufzeit wegen einer Änderung der Preise oder Vertragsbedingungen kündigen,
    erhalten Sie den Bonus wie vereinbart. Dies gilt nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung
    bereits zu den Bedingungen dieses Vertrags beliefert werden. Sie erhalten keinen Bonus, wenn
    der Vertrag aus anderen Gründen endet, bevor die Erstvertragslaufzeit abgelaufen ist.


    -> Zunächst einmal heißt es dort ja, dass der Bonus auch dann gewährt wird, wenn der Kunde wg. Preisänderung kündigt. Wenn der Vertrag aus anderen Gründen endet (evtl. Kündigung zum Ablauf des 1. Jahres?), dann nicht? Der Vertrag kann ja gar nicht vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit ablaufen, das spräche wieder für die Gewährung des Bonus bei normaler Kündigung durch den Kunden.


    Hat jemand dazu eine Info?


    Danke & Gruß,


    N.

  • Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von Nomadd
    Heißt das, das die Verrechnung auch bei Kündigung des Vertrages zum Ende des 1. Laufzeitjahr erfolgt? Die Hotline hat mir dazu widersprüchliche Angaben gegeben.


    Hat jemand dazu eine Info?


    Also für mich sind die AGB von EON eine von deutlichsten überhaupt.
    Es steht doch klar drin
    a) einen Bonus gibt es in der 1. Rechnung. Die 1. Rechnung ist eben die Schlussrechnung. Das ist eine der besten Regelungen überhaupt da man sich keinen Kopf über das Thema Vertragslaufzeit und Belieferungszeit machen braucht.
    b) wenn EON die Preise ändern würde, dann kannst Du wegen der Preisänderung kündigen und bekommst trotzdem den Bonus, sofern eben die Belieferung schon begonnen hat. Beides spielt aber bei lidl-strom keine Rolle da zum einen eine Preisgarantie von 24 Monten enthalten ist (also die Premium-Variante die alles abdeckt, sogar Steuern und Abgaben), zum anderen der Vertrag ohnehin erst mit Belieferung beginnt.


    Nur wenn der Vertrag aus anderen Gründen endet (Du widerrufst, Du bezahlt die Abschläge nicht, Du ziehst um, Du begehst Stromdiebstahl, Du stirbst, etc.) dann gibt's keinen Bonus



    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Naja, das ist schließlich eine Bank und die will ihre Leistungen auch verkaufen.


    hat sie doch schon, eben die Giftcard an Lidl.

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon


    Sie muss ja nicht direkt was von der Schufa anfordern, sondern es reicht die Meldung "neuer Kunde".


    Genau das geht am allerwenigsten ohne Einwilligung, also etwas an die Schufa melden. Ich würde jetzt mal behaupten dass sie selbst für eine Abfrage bereits eine Einwilligung benötigt.


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Ferner müssen Banken ihre Kunden bei der Finanzaufsicht melden und ....zack ist man im Register.


    Naja, ganz so schlimm ist es auch noch nicht. Es ist zwar richtig dass gefühlt jede staatliche Stelle Auskünfte bei einer Bank über Dich einholen kann. Aber ein zentrales Register, in dem jede Person mit sämtlichen Konten gelistet ist, das gibt es noch nicht.


    Mal davon abgesehen, ich hatte ja geschrieben dass man dem vorbeugen kann indem man eine Kündigung hinschickt. Und dabei eben auch gleich darauf hinweisen dass Du denen sowohl die Erlaubnis für die Nutzung deiner Daten als auch eine Werbeerlaubnis entziehst.
    Die müssen zwar immer noch 10 Jahre Daten von Dir aufbewahren, aber zumindest besteht dann keine Geschäftsverbindung mehr und Du wirst auch nicht mit Werbung bombadiert.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Naja, ganz so schlimm ist es auch noch nicht. Es ist zwar richtig dass gefühlt jede staatliche Stelle Auskünfte bei einer Bank über Dich einholen kann. Aber ein zentrales Register, in dem jede Person mit sämtlichen Konten gelistet ist, das gibt es noch nicht.

    der Kontenabruf ist aber quasi genau das :(

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von cestec
    der Kontenabruf ist aber quasi genau das :(


    soweit ich das herausgelesen habe eben nicht.
    jede Bank muss die Daten für einen Abruf bereithalten, aber eben jede Bank für sich. Eine einzige große Datenbank, in die alle (deutschen?) Banken die Daten melden müssen, gibt es nicht, zumindest würde ich das aus dem Wiki-Beitrag rauslesen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Eine einzige große Datenbank, in die alle (deutschen?) Banken die Daten melden müssen, gibt es nicht, zumindest soweit ich weiß.


    Dann hast du keine Ahnung. Was glaubst du wie Finanzamt, Krankenkasse, Sozialamt usw Kontenabfragen machen? Jede Bank aus dem Telefonbuch anschreiben...? :D

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    zumindest würde ich das aus dem Wiki-Beitrag rauslesen.


    Vergiss Wiki. :cool:


    "Die zentrale Informationsgewalt für den Kontenabruf liegt seit April 2003 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin gibt die Daten nur in genau gesetzlich geregelten Fällen weiter. Seit April 2005 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Anfragen für die Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden durch."


    https://www.vlh.de/wissen-serv…-durch-das-finanzamt.html

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Dann hast du keine Ahnung. Was glaubst du wie Finanzamt, Krankenkasse, Sozialamt usw Kontenabfragen machen? Jede Bank aus dem Telefonbuch anschreiben...? :D


    Möchtest Du Deine Aussage nochmal überdenken :-)
    Nicht, ok, dann hier:
    http://www.tagesgeldvergleich.com/kontenabruf
    (5. Absatz)


    Es gibt doch die Geschichte (mit Betonung auf Geschichte, also die muss nicht stimmen, bzw. nicht mehr stimmen) nach der bei einer Pfändung genau das das Problem ist, also erstmal die Banken finden bei denen ein Schuldner ein Konto haben könnte, um dann dort die Ansprüche durchzusetzen. Man würde dann erstmal das Schreiben an die großen Banken in Deutschland schicken. Oder man würde unter falschem Namen bei den Betroffenen anrufen und unter einem Vorwand, nochmals die Kontodaten abzugleichen, so versuchen an die Bank zu kommen.


    Zu Deiner Anmerkung mit dem Telefonbuch und dem Schreiben, würde ich nur mal die Überschrift des 5. Absatzes lesen. Da ergibt sich wie es gemacht wird.


    Unabhängig davon, selbst wenn es eine zentrale Datenbank gäbe, lies doch weiter im Wiki-Artikel.
    Das ist doch dann nur eine Auflistung von Kontonummern die Du bei der Bank hast, bzw. in den letzten 3 Jahren hattest. Zitat "...Eine Speicherung von Kontoständen oder -Umsätzen erfolgt nicht. "


    Um nun wieder auf das eigentliche Thema, Lidl-Strom und den 50 Euro-Gutschein zu kommen, welche Erkenntnisse soll da jemand daraus ziehen dass Du für 3 Wochen Kunde bei der "Wirecard Bank AG" mit Kontonummer XXX warst? (Zumal das nur staatliche Stellen sind die diese Abfrage durchführen können)


    Und um Deine Paranoia hoffentlich etwas zu dämpfen zu können, Du wirst über einen solchen Abruf informiert, siehe auch wieder Wiki-Artikel.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Lidl Strom


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun


    Es gibt doch die Geschichte (mit Betonung auf Geschichte, also die muss nicht stimmen, bzw. nicht mehr stimmen) nach der bei einer Pfändung genau das das Problem ist, also erstmal die Banken finden bei denen ein Schuldner ein Konto haben könnte, um dann dort die Ansprüche durchzusetzen.


    Das ist doch Quatsch! Ich wurde schon mal -fälschlicherweise- durch das Finanzamt gepfändet und im Pfändungsschreiben wurden sämtliche Konten/Unterkonten INKL. Schließfächer & Aktiendepots aufgeführt. Wenn du also glaubst, solche Informationen bekäme ein Sachbearbeiter nur weil er am Hörer Redegewand sei -dann irrst du mein lieber. DAS ist alles geltendes Recht und eine zentrale Stelle + Rechtsvorschriften macht schon Sinn (aus Sicht des Staates bzw. des Gesetzgebers) als wenn man nur der Laune einer Bank ausgeliefert wäre.... ;)


    Insofern ist es nur konsequent wenn eine "Bank" ihre Kunden bei diesem Kontrollorgan melden MUSS. Sonst wären wir ja Liechtenstein... :D

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