Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Zitat

    Original geschrieben von amerin
    Hat wer mit Enpure von Vattenfall schon Erfahrung?


    nun, es sieht so aus als ob Enpure einen Wechsel zum 01.04. hinbekommt obwohl der Vorgänger erst am 01.03. mit der Lieferung beginnt.
    Zumindest nach aktuellem Stand.
    Hilft Dir das weiter?

    Viele Grüße


    Martin

  • Kann mir ein erfahrener Stromwechsler mal kurz folgende Fragen beantantworten? Über Google hab ich nur wenig hilfreiches Geschwurbel gefunden.


    Ich habe im Moment keinen eigenen Stromliefervertra und möchte in eine neue Wohnung ziehen. Die Verweildauer in der neuen Wohnung ist ungewiss. Was passiert bei einem gängigen Tarif mit 12 Monate Vertragslaufzeit, falls ich noch vor Ablauf von 12 Monaten umziehe?


    Neukundenbonus: ist vermutlich futsch weil er erst noch 12 Monaten ausgezahlt wird, es sei denn der Anbieter beliefert mich am neuen Wohnort weiter?
    Grundpreis: Muss ich den weiterzahlen, falls am neuen Wohnort vom Anbieter nicht geliefert werden kann oder falls schon ein Stromliefervertrag über einen Mitbewohner besteht?

  • Warum willst du dir den Stress antun? Es gab mal vor Jahren so ein Grundsatzurteil (jedoch völlig absurd) wonach ein Ortswechsel kein Kündigungsgrund sei uhd es ging dabei um Fitnessstudios bzw deren Verträge. DSL, Telefon, Strom usw kannst also 1:1 übertragen und der Anbieter sitzt mit seinem "Vertrag ist Vertrag" immer am längeren Hebel. Wenn du dir nicht sicher bist wie lange du in der neuen Woh ung bleibst, dann nimm doch ESWE, die haben 1 Monat Kündigungsfrist und wenn du die 12 Monate in der Wohnung schaffst -kriegst du sogar das Boni. Wenn nicht -bist du zwar ohne Boni raus aber auch ohne weitere Verpflichtungen. Saubere Sache wie ich finde...

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Warum willst du dir den Stress antun? Es gab mal vor Jahren so ein Grundsatzurteil (jedoch völlig absurd) wonach ein Ortswechsel kein Kündigungsgrund sei uhd es ging dabei um Fitnessstudios bzw deren Verträge. DSL, Telefon, Strom usw kannst also 1:1 übertragen und der Anbieter sitzt mit seinem "Vertrag ist Vertrag" immer am längeren Hebel. Wenn du dir nicht sicher bist wie lange du in der neuen Woh ung bleibst, dann nimm doch ESWE, die haben 1 Monat Kündigungsfrist und wenn du die 12 Monate in der Wohnung schaffst -kriegst du sogar das Boni. Wenn nicht -bist du zwar ohne Boni raus aber auch ohne weitere Verpflichtungen. Saubere Sache wie ich finde...

    Bei Strom sehe ich keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht, weil da ja jeder Anbieter überall in der gleichen Qualitaet liefern kann. Und etwaige Preisunterschiede entstehen ja nur durch das Netzentgelt, auf das der Anbieter keinen Einfluss hat.


    Bei DSL oder Mobilfunk finde ich ein Sonderkuendigungsrecht dann gerechtfertigt, wenn der Anbieter keine annaehernd vergleichbare Qualitaet liefern kann.


    Konkretes Beispiel: Kunde hat hat einen VDSL50 Tarif der in seiner alten Wohnung so gut 40 MBit/s bringt, in der neuen Wohnung koennte der Anbieter aber nur DSL 3000IP schalten. Allerdings sind Kabelinternet und Stadtwerke-Glasfaser mit bis zu 200 MBit/s verfuegbar.

  • Anja


    Naja, Dank jahrzehnte langer neoliberaler Politik sind Verträge nur für den Verbraucher bindend -die Anbieter haben dagegen Narrenfreiheit. Ich bin der Meinung, dass Verträge zu gewissen Einheiten bzw. Adressen geschlossen werden und wenn das dann nicht mehr so ist -dann sind sie halt nichtig. Ich sehe überhaupt keinen Grund warum Verträge bei Entfallen relevanter Umstände noch gelten sollen. Das ist eigentlich Rosinenpickerei des Stärkeren...

  • Ok und angenommen man hat bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht: Was passiert dann?
    Zahlt man dann die Grundgebühr weiter, obwohl der Anschluss "abgeklemmt" ist. Schließlich möchte der Nachmieter ja auch einen Stromanschluss nutzen.


    Der von Speeny verlinkte Artikel sagt ja auch mehr oder weniger. "Nix genaues weiß man nicht" "Lesen sie die AGB und ansonsten viel Glück"


    Ich seh das tatsächlich wie scaleon. Sobald sich ein relevanter Vertragsbestandteil ändert und die Leistung kann für den Kunden nicht sinnvoll erbracht werde, sollte man kündigen dürfen. Meinetwegen sollen Sie den Anbietern erlauben gewisse Kosten bzw. Boni auszuweisen, die man dann zurück zahlen muss. Das ganze wäre doch mal einen schönen neuen Paragrafen wert, der dann sicherlich die ein oder andere Streitigkeit vor Gericht erspart.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Zahlt man dann die Grundgebühr weiter, obwohl der Anschluss "abgeklemmt" ist.


    Das wäre die logische Schlußforderung -wenn man dich nicht kündigen läßt. Und "abgeklemmt" wird sowieso nichts -alles läuft nur auf dem Papier. Und wenn dein Nachmieter auch vorzeitig kündigt und weiter zahlt -hat dein Ex-Lieferant den Vogel abgeschossen, da er mehrmals für nix abkassiert... ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Meinetwegen sollen Sie den Anbietern erlauben gewisse Kosten bzw. Boni auszuweisen, die man dann zurück zahlen muss. Das ganze wäre doch mal einen schönen neuen Paragrafen wert, der dann sicherlich die ein oder andere Streitigkeit vor Gericht erspart.


    Nein, so kommst du in Teufels Küche und es würde noch mehr Streitigkeiten geben wenn der Liefernat willkürlich was zurück haben will -denn der eine will 100€ zurück um abzuschrecken, der andere 250€ um noch mehr abzuschrecken usw. Sonderkündigungsrecht ist meiner Meinung der sauberste Schnitt um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. Das gibt's aber so selten, WEIL man sich mit dir eben streiten will und WEIL man dich eben vor Gericht zerren will. DAMIT du eben schon vorher aufgibst... :(

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