Ebay - Betrug

  • Hallo, es sieht so aus als ob es mich nach 200 Auktionen erwischt hätte.
    Ich habe DDR-RAM gekauft, Geld überwiesen, Ware kam nicht. Verkäufer meinte wegen Softwarefehler Ware falsch verschickt, würde neu verschickt. Ware wurde neu verschickt (?) ist aber nicht angekommen.
    sein EBAY Nick ist "lantronics" schaut Euch mal sein Bewertungsprofil an.


    Meine Frage, wie muss ich vorgehen um das Geld von der EBAY-Versicherung wiederzubekommen (abzüglich 25.- Selbstbehalt).


    Wie ist es mit einer Anzeige wegen Betrugs, hat da schon jemand Erfahungen gemacht. Kann ich mir das Geld von dem Betrüger ohne größeren Aufwand zurückholen?


    Danke für Eure Tipps

  • Wie hat den der Verkäufer die Ware verschickt? Als versichertes Paket oder Päckchen? Vielleicht auch als Brief? Wäre schön wenn du dies auch nochmal schreiben könntest. Wenn du nicht das Paket gewählt hast, dann trägst du das Risiko für den Versand. Geht die Ware verloren sieht es schlecht aus und hast eigentlich nicht keine Ansprüche.


    Gruß
    Ralf

  • Sorry habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.
    Es gab eine massenmail dass die Ware verschickt sei. Er hat aber mittlerweile aber 8 negative Bewertungen kassiert. Daneben ist das Problem er ist nicht erreichbar (Tel./Handy->Abweisung) oder reagiert nicht auf Mails. Es geht also darum dass er gar nichts weggeschickt hat und die Luken dicht gemacht hat.
    Ich möchte halt mein Geld wiederhaben:mad: :mad: :mad: .

  • Versuch erstmal das Geld von der ebay-Versicherung zu holen. Lies aber erst die genaue Vorgehensweise auf ebay nach. Da sind nämlich Mahnungen mit Fristsetzung und bestimmte Wartezeiten Voraussetzung.


    Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten, auch wenn Du damit Dein Geld nicht zurückbekommst hilft es doch, daß ebay sauberer wird.


    Mail Dich mit den anderen Geschädigten zusammen, dann stellt jeder Strafanzeige mit Hinweis auf die anderen Geschädigten. Am besten sammelt einer von Euch die Anzeigen und schickt diese gebündelt an die StA des Wohnorts des Betrügers. Wenn es mehrere sind wird die Sache auch sicher genauestens ermittelt.


    Ich hatte selber schon das gleiche Problem. Ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Wenn Du ein Muster für die Anzeige möchtest, schick mir eine PN, dann brauchst Du nur noch die Daten austauschen.


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Auch ne Möglichkeit wäre das Geld zurückzubuchen. Dazu mußt du deiner Bank einen Auftrag erteilen. Allerdings fallen dafür Kosten an. Wieviel das bei deiner Bank ist weiss ich aber nun gerade nicht. Viel Glück !!



    so long

    Och danke! Und selbst so?

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Auch ne Möglichkeit wäre das Geld zurückzubuchen. Dazu mußt du deiner Bank einen Auftrag erteilen. Allerdings fallen dafür Kosten an. Wieviel das bei deiner Bank ist weiss ich aber nun gerade nicht.


    IMHO ist das nicht möglich wenn die Überweisung schon auf dem anderem Konto eingegangen ist. Möglich ist dies nur bei einem Lastschriftverfahren.


    [EDIT] Der Verkäufer ist mittlerweile auch kein angemeldetes Mitglied mehr.


    Gruß
    Realnokia

  • Die angedeutete Rückbuchung bei der Bank kann, zumindest wenn man es zeitnah anfragt, funktionieren, es ist jedoch ein Ausnahmefall und man kann nicht davon ausgehen, dass es immer klappt. Viele (Groß)Banken machen das auch aus Prinzip nicht. Überweisung ist Überweisung und die kann man eigentlich nicht so einfach rückgängig machen. Die Bank kann ja auch nicht überprüfen, wie die Rechtslage aussieht. Stell Dir mal vor, Dein Arbeitgeber würde einfach Dein Gehalt zurückverlagen, weil Du Mist gebaut hast....



    Die Häufung der negativen Bewertungen in der letzten Zeit könnte man auch mit anderen Problemen des Verkäufers in Verbindung bringen. Eventuell ist er krank geworden, die Ware wurde ihm geklaut (Einbruch) o.ä. Dass er aber auch via Mobilfunk nicht erreichbar ist, ist schon ärgerlich.


    Eventuell schliesst ihr Euch ers mal zusammen und schreibt dann einen Brief, indem Ihr ihm freundlich aber konsequent das weitere Vorgehen schildert. Vielleicht nimmt er dann ja doch noch Stellung und es lässt sich alles einvernehmlich regeln.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Er hat aber mittlerweile aber 8 negative Bewertungen kassiert.


    Mittlerweile sind es 16 negative Bewertungen und Ebay hat ihn auch schon rausgeworfen!
    Sieht sehr nach Masche aus!


    Stelle Strafantrag. Mehr ist nicht drin.
    Wird ihm der Betrug nachgewiesen, sprich er wollte die Sachen nie verschicken, hast Du zivilrechtlich eine Chance, die Kohle wiederzubekommen.


    Du brauchst Dich allerdings gar nicht großartig mit anderen Geschädigten zusammenzuraufen und alles sammeln etc., da die Polizei die Anzeige sowieso an die zuständige Staatsanwaltschaft am Wohnort des Verdächtigen schickt.


    Das wird der dortige Staatsanwalt schon merken...


    Schrapnell

  • Also ich hatte das mal im Zusammenhang mit einem berühmten Handyzubehör ( ;) ) - Shop vernommen, die haben nämlich ihren Kunden gedroht, dass wenn diese das Geld zurückbuchen würden die Gebühren dafür vom Kunden zu tragen sind.


    Dazu ein Zitat aus deren FAQ:


    "...Bitte nehmen Sie keine Rücklastschrift vor, da dies für uns mit erheblichen Kosten verbunden ist und wir diese laut unseren Geschäftsbedingungen zuzüglich gesonderter Gebühren in Rechnung stellen müssen...."


    Wie und ob das aber funktioniert müsste man mal bei der netten Bank an der Ecke Fragen.


    Edit:
    Oh Mann, jetzt haben mich gleich zwei Postings überrannt. Und dabei bin ich eigentlich sonst ein flinkes Kerlchen.

    Och danke! Und selbst so?


  • Wenn Du dem Händler einen Einzugsermächtigung für Lastschriften erteilst und er von Deinem Konto abbucht, dann hast Du eine sechswöchige Widerspruchsfrist. Ist Dein Konto nicht deckend, kann die Bank diese Lastschrift zurückgeben, üblicherweise werden dann dem Einziehenden die Gebühren seiner Bank und Dir die Gebühren Deiner Bank belastet (es gab zwar mal ein Gerichtsurteil bzgl. der Gebühren, so dass diese nicht mehr erhoben werden sollten, diese wurden dann aber umbenanntn und das Gerichtsurteil hatte darauf keinen Einfluss mehr). Wenn Du die Lastschrift innerhalb der Frist zurückgibst, werden dem Einziehenden die Kosten beider Banken berechnet. Das können schnell mal 15 Mark oder mehr werden.
    Bei Überweisungen geht das aber nicht. Ebensowenig kann man Lastschriften, die über einen bei der Bank eingereichten und unterschriebenen Abbuchungsauftrag getätigt werden nicht innerhalb der 6 Wochen zurückgeben. Hier hat nur die Bank einige Tage Zeit um die Rückgabe mangels Kontodeckung zu veranlassen (so wie auch bei V-Schecks).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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