Diskussion: Großer allgemeiner Amazon-Thread (Schnäppchen, allgemein etc.)

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Leider findet sich hier keiner, der das bestätigt.


    Ich habe noch nie widerufen, aber schon öfter falsche Ware erhalten. Der Händler löst dann eine Rückerstattung aus. Amazon schickt in solchen Fällen eine Mail wie die folgende:

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Genau so stelle ich mir das auch vor. Leider findet sich hier keiner, der das bestätigt....


    Bestätigt! :)


    Du schickst die Ware zurück und wenn der Verkäufer die Ware zurückerhalten hat, dann drückt er den "Erstattungs-Button". Amazon wird dann darüber informiert und zahlt das Geld wieder an Dich aus.


    Du kannst auch vorher kostenlos bei Amazon anrufen und darum bitten, dass Amazon den Verkäufer wegen der Rückabwicklung anschreibt. Dieser ist dann angehalten, sich innerhalb von drei Tagen bei Dir zu melden, um Dir zu erklären, wie die Rückabwicklung ablaufen soll.


    Sollte der Verkäufer Probleme machen, dann gibt es immer noch die A-Z-Garantie bei Marketplace. Innerhalb von 90 Tagen kannst Du diesen Antrag in Deinem Kundenkonto stellen. Dein Geld ist sicher und wenn sich der Verkäufer querstellt, dann bekommst Du Dein Geld von Amazon wieder. Amazon holt sich das Geld dann vom Verkäufer zurück.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Bestätigt! :)


    Du schickst die Ware zurück und wenn der Verkäufer die Ware zurückerhalten hat, dann drückt er den "Erstattungs-Button". Amazon wird dann darüber informiert und zahlt das Geld wieder an Dich aus.



    Also erst mal vielen Dank an dich und dancingdwarf für die glaubwürdigen Informationen, denn ganau so stelle ich mir eine Community vor. :top:




    Ich werde jetzt also die Ware an den Verkäufer zurückschicken mit der Bitte das gezahlte Geld zu erstatten. Da man in meinem Fall sowohl von Mängel als auch von einer Falschlieferung ausgehen kann, denke ich der Rückerstattungsanspruch gilt auch für mich.


    Kann man eigentlich bei Amazon bzw. Marketplace grundsätzlich bei Mängel/Falschlieferung gleich Geld zurückfordern, oder muß man wie nach BGB 2 Nachbesserungen des Verkäufers (Reparatur oder Tausch) dulden?

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Kann man eigentlich bei Amazon bzw. Marketplace grundsätzlich bei Mängel/Falschlieferung gleich Geld zurückfordern, oder muß man wie nach BGB 2 Nachbesserungen des Verkäufers (Reparatur oder Tausch) dulden?


    Du darfst hier das Widerrufsrecht nicht mit Deinen Gewährleistungsansprüchen verwechseln.
    Eine Falschlieferung erkennst Du ja innerhalb des Widerrufsrechts, das bei Amazon nicht nur bei 14, sondern bei 30 Tagen liegt (jetzt zur Weihnachtszeit gilt sogar das verlängerte Rückgaberecht bis 31.01.2011). Innerhalb dieser Frist bekommst Du natürlich auch Dein Geld wieder.
    Bei Artikeln, die von Amazon verkauft und versandt werden, bekommst Du sogar eine Ersatzlieferung, noch bevor die "falsche" Ware wieder im Rücksendezentrum angekommen ist.


    Bei Marketplace kommt es auf den Händler an, wie lang das Widerrufsrecht ist. Hier gibt es natürlich nur das Geld zurück.


    Außerhalb der Widerrufsfrist, also innerhalb der Gewährleistung (bis 24 Monate), gilt auch hier das von Dir schon genannte Prozedere mit den zwei Nachbesserungsversuchen. Erst dann hast Du Anspruch auf den Kaufpreis. Dazu müssen die drei Reparaturversuche beleghaft bewiesen und zu Amazon geschickt werden. Dann bekommst Du für Amazon-Artikel auch den Kaufpreis wieder.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Du darfst hier das Widerrufsrecht nicht mit Deinen Gewährleistungsansprüchen verwechseln.


    Tue ich auch nicht. ;)



    Bei einer Ware über 40€ ist es eigentlich egal ob man z.B. wegen Mängel/Falschlieferung/Nichtgefallen widerruft, da man ohnehin keine Versandkosten tragen muß. Bei Waren unter 40€ ist es dagegen entscheidend. Oder anders gesagt: Wenn die bestellte Ware für z.B. 10€ nachweisliche Mängel hat -da widerrufe ich nicht und zahle dann noch extra z.B. 6€ Versand, sondern poche gleich auf Gewährleistung weil keine Versandkosten entstehen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Tue ich auch nicht. ;)



    Bei einer Ware über 40€ ist es eigentlich egal ob man z.B. wegen Mängel/Falschlieferung/Nichtgefallen widerruft, da man ohnehin keine Versandkosten tragen muß. Bei Waren unter 40€ ist es dagegen entscheidend.


    Vorsicht: Rücksendungen >40€ sind bei Amazon nur innerhalb von 14 Tagen versandkostenfrei. Vom 15. bis 30. Tag werden ganz normal die 3,50 Euro berechnet... (Ausnahme z.B. Kategorie Schuhe). Find ich auch in Ordnung so, da die Verlängerung der Rücknahme auf 30 Tage eine freiwillige Sache ist.

    Zitat

    Oder anders gesagt: Wenn die bestellte Ware für z.B. 10€ nachweisliche Mängel hat -da widerrufe ich nicht und zahle dann noch extra z.B. 6€ Versand, sondern poche gleich auf Gewährleistung weil keine Versandkosten entstehen. ;)


    Verstehe ich nicht und widerspricht irgendwie Deinem ersten Satz. Wenn Du angibst, dass der Artikel fehlerhaft ist, dann bekommst Du auch die Versandkosten wieder. Und das innerhalb 24 Monate nach Kauf. Selbst wenn Du den Amazon-Artikel zum Hersteller schickst, erstattet Dir Amazon die Versandkosten in Form eines Gutscheins (ansonsten Auszahlung).


    Insofern ist es bei einem mangelhaften Artikel innerhalb der ersten 30 Tage doch völlig egal, ob Du widerrufst oder von Gewährleistung sprichst. Davon sprichst Du oben. Bei Nichtgefallen kommt es natürlich auf den Warenwert an.


    Ganz nützlich vielleicht noch an dieser Stelle, weil es oft missverstanden wird:
    Schickt man z.B. drei Artikel im Wert von jeweils 30€ zurück, dann berechnet Amazon auch 3,50€ Rücksendekosten, da der Wert eines jeden Artikels(!) unter 40€ liegt. Es zählt nicht der Gesamtwert der zurückgesendeten Artikel sondern der einzelne Artikelwert.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker

    Insofern ist es bei einem mangelhaften Artikel innerhalb der ersten 30 Tage doch völlig egal, ob Du widerrufst oder von Gewährleistung sprichst.


    Und wie nennt man dann das ganze "Widerruf wegen Mängel" ? Weil ich schon etliche Meinungen im Internet gelesen haben, wo schon das Wort Widerruf als "ohne Angabe von Gründen" von den Verkäufern verstanden wird und dementsprechend (wie bei <40€) abgewickelt wird...

  • Es besteht meiner Ansicht nach kein Zwang, dass wir Nichtjuristen uns juristisch korrekt ausdrücken. Ich habe bei einer Falschlieferung vergangene Woche den Mangel beschrieben (der Adapter hatte nicht den Anschluss, den ich gekauft hatte) und dann offen gelassen, was eh im Ermessen des Verkäufers liegt:


    Zitat

    Ich muss auf Umtausch oder Rückzahlung bestehen. Wie können wir vorgehen?


    Ihm eigenmächtig die Ware zurückzuschicken, wäre falsch.

  • Zitat

    Original geschrieben von dancingdwarf
    Es besteht meiner Ansicht nach kein Zwang, dass wir Nichtjuristen uns juristisch korrekt ausdrücken.


    Doch, das müssen wir. Leider.

  • Das Asus EK1542 EeeKeyboard PC ist ja im Ausverkauf.


    Also sowas sinnlosen hab ich noch nie gesehen :rolleyes:


    Hätten die einfach eine iPhone Tastatur gemacht, das iPhone anstelle des EeeKeyboard-Displays anstecken, wäre vielen mehr geholfen, als so ein nurtzloses überteuertes Spielzeug :p

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