Erfahrungen mit dem Dell Service (Garantie / Gewährleistung) als Zweitkäufer?

  • Moin,


    war jemand von Euch bei Dell beim Defekt eines Zubehörteils als Zweitkäufer bereits erfolgreich?


    Ich habe hier ein Zubehörprodukt, das einen Defekt aufweist und neu von privat gekauft worden ist. Rechnung habe ich leider keine, da Firmenrechner und dort original verbaut gewesen. Anhand der Seriennummer ist das Teil aber eindeutig identifizierbar,


    Dell will mir jetzt ohne Service Tag Nummer des zugehörigen Originalsystems, wo dieses Teil mal dazugehört hat, nicht weiterhelfen. Ich solle mich an meinen Verkäufer wenden. Dieser ist für mich z.Z. nicht erreichbar, daher kann ich auch die Service Tag Nummer nicht beibringen.


    Ich hoffe da immernoch auf einen unfähigen Supportmitarbeiter.


    Vor allem, da ich ohne weiteres aus abgetretenem Recht des Erstkäufers im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte gegen Dell vorgehen könnte. Da Dell m.W. auch gegenüber Unternehmern als Käufern die Mängelhaftung maximal auf ein Jahr verkürzt, nicht aber ausschließt, ist da auch etwas Abtretbares.


    Bevor ich den Laden mal etwas "schärfer" anschreibe, würden mich eure Erfahrungen interessieren.


    Mit den "Bratislava-Boys" lässt sich leider kaum noch vernünftig disktutieren ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hi,
    bevor Du jetzt Dell verklagst..
    Mach Dich doch erstmal mit dem Gewährleistungsrecht/Garantierecht in DE vertraut...
    Stichwort: FREIWILLIGE Herstellergarantie usw.


    Sollte helfen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von daywalker
    Hi,
    bevor Du jetzt Dell verklagst..
    Mach Dich doch erstmal mit dem Gewährleistungsrecht/Garantierecht in DE vertraut...
    Stichwort: FREIWILLIGE Herstellergarantie usw.


    Sollte helfen ;)


    Sehr konstruktiv, danke.


    Lies dir meinen Beitrag einfach nochmal durch...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Re: Erfahrungen mit dem Dell Service (Garantie / Gewährleistung) als Zweitkäufer?



    Hi,


    mit Dell gibts soweit keine Probleme als Zweitkäufer. Da kann man einen Eigentumsübergang machen dann stehst du unter dem Service-Tag auch im System.


    Das ist aber nicht dein Problem. Erstens stimme ich meinen Vorrednern zu, dass die Garantie wohl wenn bloß für den Erstkäufer gilt, Dell mag sich anders verhalten aber ich denke die Garantie einzuklagen wird schwierig.


    Zum Anderen ist es so, dass ohne Service-Tag bei DELL nun mal garnichts läuft. Ich denke man kann dir dort garnicht helfen, weil ohne die Eingabe des Service-Tag der Hotliner in seinem System nicht weiterkommt.


    Du wirst wohl nicht drumherum kommen dir den Service-Tag zu besorgen. Eine Rechnung hast du ja wohl auch nicht, auch deshalb wird sich DELL querstellen überhaupt anzunehmen, dass es ein Teil ist, das sie verbaut haben.


    Grüße,
    N0Body

    Samsung Galaxy S2

  • Man sollte bedenken, das gewerbliche Käufer anders behandelt werden als private. Somit ist das ganze schon eine Frage der Garantie, in wie weit und in wie fern diese überhaupt noch existent ist. Daher kann Dell schon verlangen, das du diese Informationen erbringst, denn die 2-jährige Garantie oder gar Gewährleistung gegenüber Geschäftskunden ist nicht bindend ;) (diese kann deutlich länger, aber auch deutlich kürzer ausfallen)

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Der TE will hier allerdings (wahrscheinlich) folgendes wissen....
    Wie kann Er, ohne TAG und Garantie- / Gewährleistungsbeleg Dell dazu zwingen den Schaden über Garantie auszutauschen/reparieren...
    Erspart Euch die Wahrheit :rolleyes: :D

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von daywalker
    Der TE will hier allerdings (wahrscheinlich) folgendes wissen....
    Wie kann Er, ohne TAG und Garantie- / Gewährleistungsbeleg Dell dazu zwingen den Schaden über Garantie auszutauschen/reparieren...


    Garnicht - ohne Kaufbeleg mit Datum hast du in der Regel keine Chance, alternativ eben die Service-TAG, die fragt DELL in der Regel als erstes nach.


    Die Dauer der Garantie / Geäwhrleistung beginnt mit dem Kaufdatum, sprich Rechnungsdatum - ist das nicht nachweissbar, kann das Teikl auch 5 Jahre alt sein, das weiss DELL ja nicht.
    Die können höchsten anhand der Seriennummer den Herstellungszeitpunkt feststellen, danach kann das Teil aber 3 Jahre in irgentwelchen Regalen vor sich hin verrottet haben.
    Alles andere währe reines Kulanz seitens DELL.

  • Also nochmal:


    Das defekte Teil wird erst seit etwa einem Jahr produziert und ist explizit auf Dell gelabelt (Aufkleber). Die Verkäufereigenschaft von Dell steht damit außer Frage, die vernachlässigbare Möglichkeit, dass Dell das System verschenkt hat oder das Bauteil aus Dells Lager gestohlen wurde mal außen vor gelassen. Dell müsste das Bauteil zudem anhand seiner eindeutigen Seriennummer identifizieren können.


    Ergo befindet sich das Teil grundsätzlich im Bereich der Sachmängelhaftung. Der Erstkäufer hat mir sämtliche Sachmängelhaftungsansprüche seinerseits in Bezug auf dieses Teil gegen Dell abgetreten. Das Teil dürfte sogar jünger als 6 Monate sein, was ich aber nicht mit Sicherheit sagen kann und auch irrelvant sein könnte, falls der Erstkäufer Unternehmer ist.


    Aufgrund dieser Sachlage bin ich mir sehr sicher, im Falle des Nachweises eines Sachmangels bereits bei Übergabe an den Erstkäufer (um diesen Nachweis soll es hier ausdrücklich nicht gehen) aus abgetretenem Recht erfolgreich gegen Dell vorgehen zu können.


    Für Sachmängelhaftungsansprüche bedarf es weder eine Rechnung noch eines Service-Tags.


    Bevor ich rechtliche Schritte in diese Richtung einleite, wollte ich einfach nur wissen, wie Dell sich im Rahmen der Herstellergarantie in einer solchen Konstellation verhält. Bei Komplettsystemen scheint dies ohne Probleme zu laufen (Eigentümerwechsel / Service Tag wird umgetragen).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Gewährleistung hast Du doch ab Kauf- Lieferdatum und nicht Anhand von Seriennummern.. Produktionsdatum... Ostern oder Weihnachten.
    Du benötigst in DE halt einen Eigentumsnachweis/Kaufbeleg.
    Ohne dem wird es schwierig und Du musst auf Kulanz von Dell hoffen.
    Weitere Möglichkeit Du kannst durch Zeugen beweisen das der Rechner am ..... um ...... bei Dell gekauft wurde (Wird schwierig als NICHT Erstkäufer). :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Das defekte Teil wird erst seit etwa einem Jahr produziert und ist explizit auf Dell gelabelt (Aufkleber). Die Verkäufereigenschaft von Dell steht damit außer Frage,


    Aha, nur weil ein Aufkleber vorhanden ist, ist alles einwandfrei zu klären? Na denn... :rolleyes:

    Zitat

    die vernachlässigbare Möglichkeit, dass Dell das System verschenkt hat oder das Bauteil aus Dells Lager gestohlen wurde mal außen vor gelassen.

    Würde an diesem Fall eh nichts ändern.

    Zitat

    Dell müsste das Bauteil zudem anhand seiner eindeutigen Seriennummer identifizieren können.

    Nicht zwingen, aber auch nicht unwahrscheinlich


    Zitat

    Ergo befindet sich das Teil grundsätzlich im Bereich der Sachmängelhaftung.

    Den Unterschied zwischen Privat und Firmen scheinst du zu ignorieren.

    Zitat

    Der Erstkäufer hat mir sämtliche Sachmängelhaftungsansprüche seinerseits in Bezug auf dieses Teil gegen Dell abgetreten.

    Und warum hast du nichts schriftliches?

    Zitat

    Das Teil dürfte sogar jünger als 6 Monate sein,

    Weil es einen Aufkleber von Dell hat?

    Zitat

    was ich aber nicht mit Sicherheit sagen kann


    Warum sprichst du dann davon?

    Zitat

    und auch irrelvant sein könnte, falls der Erstkäufer Unternehmer ist.


    Warum ignorierst du dann diese Kleinigkeit weiter oben?


    Zitat

    Aufgrund dieser Sachlage bin ich mir sehr sicher, im Falle des Nachweises eines Sachmangels bereits bei Übergabe an den Erstkäufer (um diesen Nachweis soll es hier ausdrücklich nicht gehen) aus abgetretenem Recht erfolgreich gegen Dell vorgehen zu können.

    Jetzt wird es lustig. Welches abgetretene Recht, wenn du nichts schriftliches hast, welcher Nachweis eines eventuell vorhandenen Sachmangels.
    Warum gegen Dell vorgehen? Ach ja, stimmt ja, die Hammermethode ist am effektivsten, ich vergaß ja, vor allem, weil du ja einen Aufkleber hast und alles einwandfrei nachvollziehen kannst, sogar ohne schriftlichen Nachweis.


    Zitat

    Für Sachmängelhaftungsansprüche bedarf es weder eine Rechnung noch eines Service-Tags.[/qoute] Im geschäftlichen Bereich ist das gang und gebe, einen Nachweis zu fordern, weil man dort davon ausgehen kann, das Rechnungen aufbewahrt werden, im privatbereich hingegen nicht.


    [quote]Bevor ich rechtliche Schritte in diese Richtung einleite, wollte ich einfach nur wissen, wie Dell sich im Rahmen der Herstellergarantie in einer solchen Konstellation verhält. Bei Komplettsystemen scheint dies ohne Probleme zu laufen (Eigentümerwechsel / Service Tag wird umgetragen).

    Liegt an Dell, fordern die einen Nachweis, mußt du einen liefern, so einfach ist das? Passt dir das nicht, dann gehe den rechtlichen Weg (ach ja, willst du ja sowieso), aber warum fragst du dann noch hier? :rolleyes:

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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