Achso, du hast noch gar keine Nachfrist gesetzt.
Du musst, falls du als Verbraucher bei einem Unternehmer gekauft hast gar keine Nachfrist setzen.
In anderen Konstellationen würde ich eine Nachfrist zur mangelfreien Leistung binnen 10 Tagen setzen.
Wichtig ist, das Rücktrittsverlangen nur in der Weise aufschiebend zu bedingen, so dass der Bedingungseintritt allein vom Verhalten des Verkäufers abhängt.