Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von Fresh81
    servus


    Wenn ich Sky bei Mediamarkt/Saturn "kaufe", bekomme ich dort auch gleich ne Smartcard die wenn ich Zuhause bin gleich funktioniert?


    oder kommt die per Post?


    Ich hab sie damals mitbekommen und mußte sie telefonisch aktivieren.

  • Laut BGB hat ein Käufer im Gewährleistungsfalls ja das Wahlrecht ob er eine Nachbesserung oder Neulieferung wünscht. Wenn der Händler aber nun beides verweigert und nur die Herausgabe des Geldes anbietet, kann der Käufer das gleiche Produkt dann bei einem anderen Händler erwerben und die Kaufpreisdifferenz dem unwilligen Händler in Rechnung stellen? Wenn ja, wo steht dazu was im BGB?

  • Nachbesserung und Nachlieferung sind hier nicht wegen Unmöglichkeit gem. § 275 BGB bzw. Unverhältnismäßigkeit der Kosten nach § 439 III BGB ausgeschlossen?


    Sofern es sich um einen erheblichen Sachmangel handelt (vgl. § 281 I 3), käme ein Anspruch auf Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung nach §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281, 249ff. BGB in Betracht, der auch die Mehraufwendungen eines Deckungskaufs erfasst.


    Wegen § 440 S.1 BGB ist die grundsätzlich erforderliche Setzung einer Frist zur Nacherfüllung entbehrlich.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter Nachbesserung und Nachlieferung sind hier nicht wegen Unmöglichkeit gem. § 275 BGB bzw. Unverhältnismäßigkeit der Kosten nach § 439 III BGB ausgeschlossen?


    Tja das kann ich nicht genau sagen. Nachbessern wird schwierig, es handelt sich um ein Paar Schuhe bei dem das Deckleder zwei Risse hat (direkt nach Entgegennahme festgestellt). Neue hat der Händler nicht mehr und angeblich ist die Saisonware über den Großhandel nicht mehr zu bekommen. Einen Rabatt will der Händler mir auch nicht geben. Wenn ich die Schuhe nun aber woanders bestelle kosten sie ne Ecke mehr, verfügbar wären sie dort aber.
    Oder kann ich die Schuhe jetzt so in Gebrauch nehmen und mir zur nächsten Saison, wenn der Händler wieder Ware hat, durchtauschen lassen? Muss ja nicht unbedingt das gleiche Modell sein, nur die gleichen Eigenschaften haben. Beweisfotos habe ich ja das der Schaden bereits im unbenutzen Zustand vorlag.

  • Das frage ich mich vielmehr, ob mit den Rissen überhaupt ein erheblicher Mangel vorliegt.


    Eine Unmöglichkeit der Nacherfüllung liegt jedenfalls nicht vor, da zumindestens eine Nachlieferung möglich ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Das frage ich mich vielmehr, ob mit den Rissen überhaupt ein erheblicher Mangel vorliegt.


    Ich würde sagen ja, weil es wasserdichte Schuhe sein sollen :p


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Eine Unmöglichkeit der Nacherfüllung liegt jedenfalls nicht vor, da zumindestens eine Nachlieferung möglich ist.


    Aber dann erst irgendwann zur nächsten Saison, ich weiß nicht ob das dann noch zählt?

  • Wenn du die Schuhe derzeit am Makrt beschaffen kannst, kann es der Verkäufer auch.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn du die Schuhe derzeit am Makrt beschaffen kannst, kann es der Verkäufer auch.


    Hab dem Verkäufer jetzt geschrieben das er mir bescheid sagen soll wenn er die Schuhe wieder besorgen kann und ich die dann umtausche. Wird er nicht viel von halten, aber mal abwarten. In den AGB von ihm steht auch, dass der Händler das Wahlrecht hat ob er Ersatz liefert oder Repariert (ist ja laut BGB so garnicht möglich) und auch der Gerichtsstand ist für beide Seiten immer der Ort des Händler :p

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