Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Den Brief bekommst Du ja nach Abmeldung zurück und kannst ihn somit dem Käufer mitgeben.

    - still loving WebOS -

  • Wie gesagt: Abmeldung vor Kauf / noch im Beisein des Käufers kommt nicht in Frage (zum einen, weil hier heute Feiertag ist, zum anderen, weil der Wagen nicht für einen Interessenten abemeldet werden soll, der evtl. noch abspringt (vor Übergabe des Briefs wird wohl keiner bezahlen). Wenn danach ein privater Interessent kommt, muss der Wagen zugelassen sein für Probefahrt (nicht jeder Interessent hat gelbe/rote Kennzeichen)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Kann mir jemand von den Computerspezies sagen, ob sich eine bessere Notebookgrafikkarte auch auf die Arbeitsgeschwindigkeit bei großen Excel-Dateien auswirkt und/oder kommt es dabei auch noch darauf an, ob in Excel mit Diagrammen/Graphen gearbeitet wird, um überhaupt einen Unterschied zu merken?


    Oder ist hier eher der Pozessor i3 vs. i5 ausschlaggebend?


    Konkret geht es darum, ob eine Intel HD Graphics 3000 (IGP) bei einem Dell i5 ausreicht oder lieber in eine NVIDIA GeForce GT 525M 1024MB mit einem Aufpreis von 100€ investiert werden sollte... :rolleyes:


    Spielen tue ich gar nicht, nur Internet/Office, letztesres mit größeren Dateien.


    Danke! :)

  • Wenn du Geschwindigkeitsprobleme bei Excel hast, dann muss man eher schauen ob man die Tabelle schlecht angelegt hat (Unbelegte Zeilen bereinigen, damit es nicht immer alle 65.536 bzw. 16.777.216 Zeilen durchläuft, Uneingeschränkte Referenzierung, etc ) oder ob man von vornherein nicht das falsche Programm nutzt (wozu gibts Datenbanken).

  • Allgemeine Rechtsfrage


    Ich hab mal wieder was:
    Wenn eine Bank mir eine Änderung Ihrer AGB (hier: nachträgliche Änderung aufgrund eines nach Abschluss des Vertrages ergangenen Gerichtsurteils) per normaler Briefpost mitteilt, wie weist sie im Streitfalle nach, daß mir der Brief zugeschickt wurde?
    Etwas konkreter: Ein abgeschlossener Vertrag war wegen eines Formfehlers (imho) schwebend unwirksam. Das Widerrufsrecht war falsch formuliert. Nachdem ich die Bank darauf hingewiesen habe, habe ich ein Schreiben bekommen, daß die Bank mich etwa 2 Jahre nach Abschluss des Vertrages von der Korrektur des fehlerhaft formulierten Widerrufsrechtes in Kenntnis gesetzt hätte. Von dieser Korrektur weiß ich allerdings nichts.
    Wie will die Bank mir das (vor Gericht) nachweisen? Dann müßte die Bank dieses Schreiben damals schließlich per Einschreiben verschickt haben, oder?

  • Ein Richter wird regelmäßig davon ausgehen, dass die Post auch zugestellt wurde. Allgemeine Lebenserfahrung und so.

    - still loving WebOS -

  • OK, gehen wir davon aus, der Richter ist der Meinung, abgesendete Post kommt an. Wie weist die Bank nach, daß der Brief überhaupt abgesendet wurde?
    Gibt es eine -wie auch immer geartete- Rechtsgrundlage für die Zustellung derartiger Post? Wenn für alle möglichen Mitteilungen "normale" Briefpost ohne jeden Nachweis ausreichend ist, wäre das ja ein Freibrief für unlautere Machenschaften. Spontan fält mir da Flexstrom ein, die ja dafür bekannt sind, Preiserhöhungen als Werbung zu tarnen. Auch hier stellt sich für mich die Frage, wie zumindest das Absenden dei Briefes nachgewiesen wird im Zweifelsfall. :confused:

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