Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Re: Rolltreppen Vorbauten an Münchner S-Bahnsteigen (unterirdisch)


    Zitat

    Original geschrieben von strassl
    mir ist aufgefallen das in den Münchner S-Bahnsteigen zwischen Hauptbahnhof bis Rosenheimerplatz vor der Rolltreppe nach oben so ein Vorbau gebaut wird bzw. teilweise schon fertig ist. Dieser Vorbau besteht seitlich aus Fensterscheiben und hat vorne schmale Durchgänge.


    Dadurch wird zudem noch wenn richtig viel Betrieb ist während des Berufsverkehrs irgendwie der Zugang behindert oder eingeschränkt finde ich.


    Ich komme irgendwie nicht dahinter wozu dieser Vorbau dienen soll?

    Da kommen Brandschutztüren rein.


    http://www.tz-online.de/aktuel…n-reinkommen-1292510.html

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Rosa= Kassenrezept (Kasse zahlt) Grün= Privat (Selbst löhnen) Blau= Privatpatient Gelb="Drogen"


    Der Fall Pankoweit zeigt m.E., dass es keineswegs so sein muss.


    Für ihn heißt es ja (noch): Rosa=Kassenrezept (Kasse zahlt nicht).


    Wäre es so wie Du schreibst, hätte die Apotheke das Rezept nur mit der Kasse abrechnen dürfen und seitens Pankoweit bestünde keine Zahlungspflicht, weil er mit einer Inanspruchnahme nicht rechnen musste. Ein Vertrag zwischen P. und der Apotheke wäre in diesem Fall nämlich nicht zustande gekommen, weil übereinstimmende Willenserklärungen fehlen (Bestellung auf Kosten der Kasse, Lieferung gegen Rechnung an P.)


    Frankie



    Edit:
    Meine Online-Apotheke würde in solchen Fällen nicht ohne Rücksprache handeln. Erst gestern erhielt ich einen Anruf, dass das vom Arzt verordnete Medikament nicht lieferbar sei und das Aliud 3 Cent (i.B. drei Cent) mehr kosten würde. Als die Anruferin merkte, dass ich ein wenig irritiert reagierte, sagte sie von sich aus, unklare Fälle würden prinzipiell (unabhängig vom Betrag) aussortiert und dem Kundenservice zur Rückfrage vorgelegt - ein Fall wie meiner sei wirklich die Ausnahme.

  • Ist doch kein Widerspruch.


    Mostwanted hat die Regel erklärt. Wir wissen mittlerweile, dass die Praxis das falsche Formular verwendet hat. Und die Rechtsfolgen und das weitere Fehlverhalten der Online-Apotheke hast du beschrieben. Eine Rückabwicklung des Kaufs bringt ihm aber nicht viel, weil er ja die Kosten auch gehabt hätte, wenn alles korrekt gelaufen wäre (sofern er auf das Medikament dann nicht ganz verzichtet hätte). ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... (sofern er auf das Medikament dann nicht ganz verzichtet hätte). ;)


    Das ist ja der springende Punkt. Wüsste ich vorab, dass die Kosten für ein bestimmtes Präparat von der Kasse nicht übernommen werden, wäre natürlich meine eigene Kosten-/Nutzenabwägung Grundlage der Kaufentscheidung. Übernimmt die Kasse die Kosten, gehe ich davon aus, dass bereits die zahlungspflichtige Kasse diese Abwägung vorgenommen hat.


    Erst kürzlich war ein grünes Rezept Anlass, meinem Vater irgendwelchen wirkstofflosen homöopatischen Hokuspokus auszureden.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Meine Online-Apotheke würde in solchen Fällen nicht ohne Rücksprache handeln. Erst gestern erhielt ich einen Anruf, dass das vom Arzt verordnete Medikament nicht lieferbar sei und das Aliud 3 Cent (i.B. drei Cent) mehr kosten würde. Als die Anruferin merkte, dass ich ein wenig irritiert reagierte, sagte sie von sich aus, unklare Fälle würden prinzipiell (unabhängig vom Betrag) aussortiert und dem Kundenservice zur Rückfrage vorgelegt - ein Fall wie meiner sei wirklich die Ausnahme.


    Das hätte ich mir von „meiner“ Online-Apotheke halt auch gewünscht, zumal es hier wie gesagt nicht nur um den Preis des Medikaments ging, sondern auch noch um die Versandkosten, die bei Online-Apotheken i. d. R. mit Einreichung einer Verordnung – oder wohl besser gesagt: mit Einreichung einer Verordnung, auf der mindestens ein rezeptpflichtiges Medikament verschrieben wird – nicht anfallen.
    Was soll’s – ich werd daran nicht zugrunde gehen. Aber das jetzt im Nachhinein dem Shop unter die Nase zu reiben und damit vielleicht noch einen 5-Euro-Gutschein für meine nächste Bestellung rauszuschlagen, das ist mir auch zu kleinkariert.

  • ich bekomme es einfach nicht hin ganz normale Dokumente ( schwarze Schriften, nichts besonderes ) einzuscannen. Wenn ich diese ausdrucke ( egal ob Laser oder Tintenstrahl ) ist die schrift nicht so gestochen scharf wie im Original ( um die einzelnen Buchstaben werden teilweise so ganz kleine Punkte ausgedruckt, es ist einfach nicht so gut wie im Original).
    was genau mache ich da falsch ? Brauche ich einen besseren ( professionellen ) Scanner ? Es ist ja nur schwarze Schrift....


    danke

  • probier mal eine andere Auflösung oder ein anderes Dateiformat..

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von Mcbane
    ich bekomme es einfach nicht hin ganz normale Dokumente ( schwarze Schriften, nichts besonderes ) einzuscannen. Wenn ich diese ausdrucke ( egal ob Laser oder Tintenstrahl ) ist die schrift nicht so gestochen scharf wie im Original ( um die einzelnen Buchstaben werden teilweise so ganz kleine Punkte ausgedruckt, es ist einfach nicht so gut wie im Original).
    was genau mache ich da falsch ? Brauche ich einen besseren ( professionellen ) Scanner ? Es ist ja nur schwarze Schrift....


    Wahrscheinlich scannst du die Dokumente mit Graustufen ein? Wenn Drucker so was ausdrucken, müssen sie meist anfangen zu rastern, daher wohl die kleinen Punkte um deine Schrift.
    Dem PC-Bildschirm machen Grauwerte dagegen nichts aus, da sind die dadurch weicheren Übergänge sogar ganz angenehm und machen Texte auch bei geringen Auflösungen noch lesbar.


    Wenn du scharfe Schwarzweiß-Drucke möchtest, scan die Dokumente mal mit nur 2 Farben (S/W) und hoher Auflösung ein, bei einem Richtwert von 600dpi sollte der Druck gestochen scharf sein. Ideal ist natürlich, wenn man Scanner-Auflösung=Drucker-Auflösung wählt.
    Einzig die Auswahl des Schwellenwertes (ab welchem Grauton wird der gescannte Wert als schwarz interpretiert) erfordert manchmal etwas Rumprobieren.


    Trotz der größeren Auflösung sind 2-Farben-Scans dann normalerweise auch nicht größer als Graustufenscans geringerer Auflösung, jedenfalls wenn man das richtige Speicherformat wählt (z.B. png mit 1bpp, aber NICHT(!) jpg).

  • hallo,


    wie nennen sich die Geräte womit man bspw. Vliestapeten vollklebt und dann auf der Wand abrollt?

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

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