Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays

  • Re: Eilig! Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays


    Zitat

    Original geschrieben von flexxis
    Darauf hin bin ich zu meinem O2-Shop gegangen und habe natürlich das Gerät widerrufen. Ca. 3 Wochen später habe ich nun einen Schrieb von der CS Communication Service GmbH erhalten mit folgender Aussage:
    [schnipp]
    Nun habe ich 5 Werktage Zeit, um mich zwischen Rücksendung für 20,- oder Reparatur für 80,- zu entscheiden.


    Ich frage mich warum dir CS antwortet und nicht o2, bei o2 wirst du doch das Handy reklamiert haben, oder habe ich das falsch verstanden?
    Und eine Pauschale o.ä. (die 20€ ) müsste doch zumindest vorab vereinbart worden sein.

  • Re: Eilig! Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays


    Zitat

    Original geschrieben von flexxis
    Ich mein, jeder trägt doch sein Handy in der Hosentasche. Dafür müssen sie doch konzipiert sein.


    Gruß
    fl


    Also mein N95 ist mir zu schade um es in der Hosentasche zu tragen. Auf
    so eine Idee würde ich niemals kommen.Wenn du das Handy in der Hose
    trägst besteht die Gefahr tatsächlich, das es dir dort kaputtgeht.Ich glaube
    nicht das du irgendeine Chance hast,mit der Garantiereparatur durch-
    zukommen, vorallem wo du ja schon zugibst das Handy in der Tasche zu
    tragen.Da braucht man bloß 1+1 zusammenzählen,
    Displaybruch+Hosentaschetragen = schon klar.



    MfG Asinnir

    Vodafone Callya
    5/9 Spezial
    0172 forever

  • Re: Re: Eilig! Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays


    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Ich frage mich warum dir CS antwortet und nicht o2, bei o2 wirst du doch das Handy reklamiert haben, oder habe ich das falsch verstanden?
    Und eine Pauschale o.ä. (die 20€ ) müsste doch zumindest vorab vereinbart worden sein.


    CS ist der Servicestelle für o2. Alle bei o2 zum Service abgegebenen Geräte gehen da hin und sollte sich herausstellen das es kein Garantie-/Gewährleistungsfall ist bekommt der Kunde direkt Nachricht von CS. Find ich persönlich wesentlich einfacher als wenn der Shop sich da erst noch drum kümmern muss. Und die Pauschale steht im Serviceauftrag den der o2-Shop erfaßt und den der Kunde unterschreibt.

  • Re: Re: Re: Eilig! Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Und die Pauschale steht im Serviceauftrag den der o2-Shop erfaßt und den der Kunde unterschreibt.


    Ah, ok, zumindest also ein Hinweis bzw eine Vereinbarung.
    Gab es aber nicht mal eine BGH-Entscheidung oder ähnliches dazu, daß in 'Nicht'-Gewährleistungfällen dem Kunden dennoch keine Kosten eines Kostenvoranschlags oder ähnliches entstehen dürfen?

  • Also das tragen in der Hosentasche sollte nen Handy schon überleben. Zumindest solange man sich zum anziehen derselben nicht gerade aufs Bett legen, den Bauch einziehen und die Luft anhalten muß.lol

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