ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von clown28
Hier werden mal wieder ein Widerruf und die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durcheinander gebracht.
Die 40 Euro Grenze für die Erstattung der Rücksendekosten bzw. die Tragung selbiger durch den Verkäufer betreffen nur den Fall des Widerrufs. Im Gewährleistungsrecht gibt es keine derartige Vorschrift, hier ist es vielmehr so, dass der Verkäufer alle notwendigen Kosten, insb. auch Wegekosten, zu tragen hat.
Nachdem Du allerdings keine neue Karte bekommen hast / bekommen wolltest, spricht einiges dafür, dass Du den Kaufvertrag widerrufen hast.
Insgesamt ist also maßgeblich, was Du gegenüber dem Verkäufer erklärt hast.
Das wird er selbst nicht mehr so genau wissen...
Die Tatsache aber das der Verkäufer die 5.99 zurücküberwiesen hat lässt sehr stark vermuten das er den Kauf widerufen hat. Denn insbesondere bei einem Artikel für 5.99 wäre es für den Verkäufer ein sehr sehr leichtes Spiel eine funktionierende Karte als Ersatz zu versenden.
Ich würde mir als Verkäufer doch nicht wegen solchen Pfennigbeträgen auch noch eine schlechte Bewertung einhandeln wollen. Ist dann leider doch noch passiert, auch wieder wegen Pfennigen