ZitatOriginal geschrieben von polli
Meiner Meinung trifft das genau zu.
Gib doch kurz ein Wort zur Herkunft deiner Kenntniss oder deiner Profession damit ich nicht mehr lange zweifeln muß sondern aufgrund deiner Ausbildung glaube
Um auf Dein Argument einzugehen: die genannten Kriterien müssen bei Vertragsschluss vorgelegen haben. Ich hatte als Beispiel ja den Kreditvertrag genannt, bei welchem der Darlehensnehmer den Vertrag trotz exorbitanter Zinsen unterschreibt, da er in einer Zwangslage steckt und somit sonst keinen Ausweg sieht. Das dürfte bei einem Mobilfunkvertrag wohl nie vorliegen, da der Kunde den Vertrag wohl selten existenziell benötigt und sich daher auf jedwede Kondition einlässt. Überdies müsste dies bei Vertragsschluss vorliegen und nicht erst später.
Um die Zweifel auszuräumen: juristisches Staatsexamen ![]()
Der 'Wucher' gehört damit jedenfalls nicht zu den juristischen Argumenten, mit denen man einen solchen Rechtsstreit gewinnen würde.
Schöne Grüße,
Bexman