Abgemeldeten Gebrauchtwagen zulassen?

  • Re: Re: Abgemeldeten Gebrauchtwagen zulassen?


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Das kannst du schon mal direkt vergessen, du kannst das selbeb Kennzeichen nicht an einem Tag von einem Auto auf ein anderes ummelden lassen, das muss mind. 1 Tag zwischen liegen.


    doch, die neue FZV macht es möglich (jedenfalls hier in ST):


    Zitat

    Die sofortige Weiterverwendung des bisherigen Kennzeichens Ihres alten Fahrzeugs am neuen Fahrzeug ist seit dem 01.03.2007 möglich! In diesem Fall wird zusätzlich die Gebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro oder 12,80 Euro) fällig. Begründung: Amtliche Kennzeichen werden fahrzeugbezogen und nicht halterbezogen zugeteilt.


    habe in 2008 das zweimal so gemacht...Motorrad war noch angemeldet, mit Schildern vom alten und Brief vom neuen Motorrad zum Amt und dort gleichzeitig altes Möp abgemeldet und mit dem selben Kennzeichen dann direkt das neue angemeldet. TÜV-Plakette wurde korregiert und das wars dann...völlig easy :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Das ist so nicht mehr ganz richtig... ;)
    Nach mehr als 18 Monaten ist nur noch eine ganz normale HU/AU fällig!
    Die Grenze wurde auf 7 Jahre hochgesetzt!


    ohh, wieder was verpasst! Danke fürs Richtigstellen ;-)

  • Re: Re: Abgemeldeten Gebrauchtwagen zulassen?


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Das kannst du schon mal direkt vergessen, du kannst das selbeb Kennzeichen nicht an einem Tag von einem Auto auf ein anderes ummelden lassen, das muss mind. 1 Tag zwischen liegen.


    Das scheint aber von Landkreis zu Landkreis verschieden zu sein. Bei uns (Landkreis ROW) kann man sehr wohl die Kennzeichen am selben Tag auf ein anderes Auto anmelden. Wichtig ist nur das der Halter gleich bleibt.

  • Weiterhin zu beachten:
    Wenn die alten Nummernschilder noch ohne das blaue Euro-Zeichen sind, müssen für das neue Fahrzeug zwingend Euro-Schilder nachgeprägt werden. Außerdem funktioniert die "Nummernschild-Mitnahme" nicht, wenn das alte Ortskennzeichen nicht mehr neu vergeben wird, z.B. wegen Landkreisreformen oder Zusammenlegung von Gemeinden.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Mit dem gerade abgemeldeten Auto kann man übrigens noch bis Tagesende fahren....


    Nein, kann man nicht. Man darf am selben Tag noch auf dem kürzesten Weg von der Zulassungsstelle zur Wohnung zurück fahren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Golfer
    Weiterhin zu beachten:
    Wenn die alten Nummernschilder noch ohne das blaue Euro-Zeichen sind, müssen für das neue Fahrzeug zwingend Euro-Schilder nachgeprägt werden.


    Nein, das hat letztens bei mir wunderbar mit den alten Nummernschildern geklappt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gordovan
    Nein, kann man nicht. Man darf am selben Tag noch auf dem kürzesten Weg von der Zulassungsstelle zur Wohnung zurück fahren.


    Nein, in der FZV ist die Rede von Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks, wenn eine Versicherungskarte vorliegt- nicht von kürzester Rückfahrt.Die Karte gilt bis 23.59 Uhr, also bis Mitternacht.


    Vgl §10 FZV


    ...


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

  • Re: Re: Re: Abgemeldeten Gebrauchtwagen zulassen?


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    doch, die neue FZV macht es möglich (jedenfalls hier in ST):
    habe in 2008 das zweimal so gemacht...Motorrad war noch angemeldet, mit Schildern vom alten und Brief vom neuen Motorrad zum Amt und dort gleichzeitig altes Möp abgemeldet und mit dem selben Kennzeichen dann direkt das neue angemeldet. TÜV-Plakette wurde korregiert und das wars dann...völlig easy :top:


    Danke für die Infos, wusste ich nicht und die beid er Zulassungsstelle in Düsseldorf wohl auch nicht, die haben mir das nämlich Anfangs des Jahres so gesagt.

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