www Domain mit eigenem Namen: Recht bzw. Chance darauf?

  • Hi,


    wenn eine Person/Firma eine Domain mit dem echten, eigenen Namen einer realen Person blockiert:


    Hat die Person mit dem echten Domainnamen (also z.B. Frank Schmidt http://www.frank-schmidt.de) eine Chance diese Domain im Falle einer Klage zugewiesen zu bekommen?


    Lohnt sich eine Klage vor z.B. einem amerikanischen Gericht wenn sich die Firma - wie üblich - NICHT in Deutschland befindet?

  • Dazu gab es mal ein Gerichtsurteil in den USA, glaube ich. Demnach kann man eine eindeutig zuweisbare URL nicht blockieren. Bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass wenn die Person, die die URL besitzt dort nur ein Bild von einem "Mr. Tony Smith" hat, dieses so gewertet wird, als würde der Besitzer in einer Beziehung zu dem Namen der URL stehen. Somit können Fans auch Seiten von Stars besitzen. Hat der Besitzer allerdings nichts auf der Page, kann die URL erstritten werden.


    Das Urteil liegt aber schon etliche Jahre zurück. Ich habe das vage in Erinnerung, weil ich selber eine HP auf meinem Namen habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChinaMobile
    Wäre es für Dich evtl. eine Alternative, statt .de eine Top Level Domain (.com. .net, .org) oder eine andere Country Level Domain zu registrieren?


    Andy :)


    Äh, *verlegenes räuspern* das ist natürlich auch 'ne Idee ;)

  • Als Frank Schmidt hast Du ein Namensrecht. solange der andere Domaininhaber kein gleiches oder besseres Recht hat, hat Frank Schmidt einen Anspruch auf die Domain.


    Etwas problematischer ist die Durchsetzung dieses Rechts, wenn der Domainnaher im Ausland sitzt...


    @ autares Ich habe hier ein - allerdings bislang unveröffentlichtes - Urteil eines deutschen Landgerichts (durchs OLG bestätigt), wonach auch ein Mensch mit einem berühmten Nachnamen die Freigabe einer de - Domain verlangen konnte, obwohl dort auch Infos über diese berühmte Person zu finden waren.

  • In Deutschland gilt vorrangig das Namensrecht!


    Im Fall einer Klage stehen die Chancen sehr gut. Die Klage lohnt sich jedoch meistens nur innerhalb Deutschlands. Ich könnte mir vorstellen, das die Kosten einer Klage im Ausland nicht im Verhältnis zur Domain stehen!



    horstie
    Darf man erfahren um welche Domain es sich da gehandelt hat?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Wie kommt man auf die Idee, wegen einer deutschen Domain und einer ladungsfähigen deutschen Anschrift im unsicheren weit entfernten Ausland klagen zu wollen? Verstehe ich nicht.

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