Konzertkarten vom Umtausch ausgeschlossen?

  • Hallo,


    ich war gestern in der Stadt unterwegs und bin an einem Ticketshop vorbeigebummelt. Wollte da Karten für Mario Barth haben. Sie hatten auch zum Glück noch welche in einer Stadt die nicht ganz so Weit weg ist. Also hab ich gleich 6 Stück gekauft weil meine Freunde da sowieso auch mit hinwollten und die Karten ja meistens Rar sind. Nun ist es aber so das ich doch nur 4 davon brauche. Hab mich mal erkundigt ob eine Rückgabe der Tickets möglich ist. Und in den AGB´s des Shop wo ich die gekauft habe steht tatsächlich das kein Rückgaberecht möglich ist. Ich da also Gestern die Hotline angerufen und der Typ sagte auch das es nicht möglich sei.


    Er meinte doch allen ernstes das ich doch noch bis Dezember warten soll und die Tickets für mehr Geld verkaufen könne als das jetzt der fall ist.


    Da ich mit den Tickets aber kein Gewinn machen will wie ich ihm erklärt habe, werde ich das sicher nicht machen weil ich das eh eine Schweinerei finde das das noch nicht verboten ist.


    Ist das den Rechtens das ich meine Tickets nicht umtauschen kann? Kann das irgendwie gar nicht glauben das Tickets davon ausgeschlossen sind...


    MfG

  • Im stationären Handel hatte man noch nie und hat man auch jetzt von Gesetzes wegen kein Umtausch-/Rückgaberecht. Was Karstadt, Kaufof, etc. anbieten ist eine reine Kulanzleistung.


    Ein gesetzliches Rückgaberecht hat man nur bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften.

  • Da hast Du leider schlechte "Karten" ;)


    In der Regel gilt:


    Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr.6 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jede/r Bestellung/Kauf von Eintrittskarten ist damit verbindlich.


    EDIT: Normalerweise ist dieser Passus - zumindest teilweise - auch auf den Eintrittskarten aufgedruckt.

    Einmal NOKIA, immer NOKIA!

  • Mhh das wusste ich nicht.. naja im Endeffekt isses ja egal weil loswerden werd ich die Karten schon nur halt wäre der Umtausch für mich am Einfachsten.


    Aber auf den Karten selbst steht nix das sie vom Umtausch ausgeschlossen sind.



    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321


    Aber auf den Karten selbst steht nix das sie vom Umtausch ausgeschlossen sind.


    Auf der Milch im Supermarkt auch nicht.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Auf der Milch im Supermarkt auch nicht.



    Ach wirklich nich :rolleyes:


    Die Antwort war auf das bezogen :


    EDIT: Normalerweise ist dieser Passus - zumindest teilweise - auch auf den Eintrittskarten aufgedruckt. das von Roxe 67 geschrieben wurde...



    MfG

  • Nur macht roxe67 den grundlegenden Fehler, eine Norm zu zitieren (auf deren Ausschlusstatbestand sie dann verweist), die vorliegend überhaupt nicht anwendbar ist, da kein Fernabsatzgeschäft vorliegt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Aber auf den Karten selbst steht nix das sie vom Umtausch ausgeschlossen sind.


    Nochmal: Es gibt KEIN generelles Umtauschrecht!

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Auf der Milch im Supermarkt auch nicht.


    :top: :cool:

    Hier stand eine Signatur.

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