o2 will 150 Euro für Handytausch...

  • Wieviel Zeit lag zwischen den beiden Reparaturen und dem jetzigen Defekt, denn es lief ja zwischendurch? Es ist nicht klar, ob es dann eine fehlgeschlagene Reparatur ist.


    Sind die ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist um?


    Waren diese gegebenfalls auch schon bei den ersten beiden Reparaturen verstrichen?


    Weshalb nimmst Du nicht die Garantie von Nokia in Anspruch, die doch weitergehender ist als die Gewährleistung durch 02?


    Gruss
    EE

  • Nun, die Fehlerhäufigkeit hat einfach zugenommen.
    Ich muss zwei Korrekturen machen: o2 verlangt 100 Euro und nicht 150 Euro für ein Neugerät, der Fehler ist - und das Gerät spielt Anrufe, Klingeltöne und Musik aus dem Player in verlangssamter Geschwindigkeit ab.


    Das Ding ist, wir wollen bei o2 bleiben - es geht hier nur um ein Neugerät - gleiches Modell versteht sich.
    Ja, der Fehler war bei jeder Reparatur immer derselbe - allerdings gab es bislang zwei verschiedene Werkstätten.
    Einmal gaben wir das Gerät bei einem Nokia-Service ab, beim zweiten mal direkt im o2 Shop. Aber dies war beim letzten Aufsuchen des o2 Shops kein Problem, da ersichtlich ist, dass immer derselbe Fehler aufgetreten ist.
    100 Euro ist ein geringer Streitwert, oder?


    CU BB

  • Also irgendwie wird mir hier nicht klar, was das Problem sein soll:


    Dein Gerät wurde zweimal nachgebessert.
    Jetzt tritt wieder ein Defekt auf.
    Du bist vom Kaufvertrag zurück getreten (früher Wandlung).
    Seitens o2 gibt es hierzu auch keine Einwände.
    Technisch gesehen wird jetzt der ursprüngliche Kaufvertrag rückabgewickelt (so als hätte es ihn nicht gegeben)
    d.h. Du gibst das Handy zurück und bekommst technisch gesehen den Kaufpreis erstattet.


    Jetzt kannst Du - da es ja den ursprünglichen Kauf nicht gegeben hat - Dir ein neues subventioniertes Gerät aus dem aktuellen Sortiment aussuchen. Der Preis bestimmt sich nach dem damaligen Vertrag/Verlängerungskategorie in Bezug auf die aktuelle Preisliste.


    Wenn Dir das Nokia Modell jetzt zu teuer ist nimm halt ein anderes Gerät...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Also irgendwie wird mir hier nicht klar, was das Problem sein soll:
    Dein Gerät wurde zweimal nachgebessert.
    Jetzt tritt wieder ein Defekt auf.
    Du bist vom Kaufvertrag zurück getreten (früher Wandlung).


    Warum sollte es ein Rücktritt sein? Die Kundin will doch nur ein neues funktionierendes Gerät, sprich Nacherfüllung durch ein neues Gerät.


    Vielleicht sehen die o2-Prozesse keine Nacherfüllung durch Neugerät vor oder der Shop hat den falschen Prozess(mit falschem Formular) angestossen, weshalb Kundin und o2(-Shop) jetzt aneinander vorbeireden (bzw. überrascht sind). Ändert natürlich nichts daran, daß die Kundin in der Regel einen Anspruch auf ein Neugerät hat ohne zusätzliche Kosten.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Warum sollte es ein Rücktritt sein? Die Kundin will doch nur ein neues funktionierendes Gerät, sprich Nacherfüllung durch ein neues Gerät.



    Also bezogen auf den ersten Beitrag des Threads handelt es sich hier um einen Rücktritt (Wandlung) auf Grund der zweimaligen fehlgeschlagenen Nachbesserung.


    Ein erneuter Gewährleistungsauftrag scheint hier ja gerade nicht gewollt gewesen zu sein.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Dann hab ich mich falsch ausgedrückt: den Vertrag haben wir nicht zurück abgewickelt, es geht nur um das Handy. Wir denken, dass wir Anspruch auf ein neues 6500 haben, o2 will 100 Euro für den Tausch - plötzlich per Telefon, nachdem die Zentrale den Tausch genehmigt hat. Hmmm...

  • Zitat

    Original geschrieben von Boombastic
    Dann hab ich mich falsch ausgedrückt: den Vertrag haben wir nicht zurück abgewickelt, es geht nur um das Handy. Wir denken, dass wir Anspruch auf ein neues 6500 haben, o2 will 100 Euro für den Tausch - plötzlich per Telefon, nachdem die Zentrale den Tausch genehmigt hat. Hmmm...


    Wie wurde der Vertrag mit dem Handy abgeschlossen,online bzw. telefonisch(O2-Homepage bzw. O2-Hotline) oder in einem Shop vor Ort?


    Wenn es letzteres wäre(Shop vor Ort),dann sind Handy(Shop vor Ort) und Vertrag(o2 mit dem Mobilfunkbetreiber) zwei separate Verträge.
    Dann würde es so sein,wie in ganymed ´s vorletzten Posting(23.02.09;11.25Uhr).

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Also bezogen auf den ersten Beitrag des Threads handelt es sich hier um einen Rücktritt (Wandlung) auf Grund der zweimaligen fehlgeschlagenen Nachbesserung.
    Ein erneuter Gewährleistungsauftrag scheint hier ja gerade nicht gewollt gewesen zu sein.


    Wie kommst du zu der Schlussfolgerung? :confused:
    Es hieß doch schon im ersten Beitrag "Es heißt ja, nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen hat der Kunde das Recht auf ein Neugerät.", daraus kann ich nur schließen, daß die Kundin ein mägelfreies gleiches Gerät haben wollte. Das ist immernoch Gewährleistung. Freundlicherweise hat sie zweimal den Versuch einer Nacherfüllung durch Reparatur zugelassen, aber nun möchte sie eben Nacherfüllung durch Neulieferung. Da sehe ich angesichts der Verbraucherschutzregelungen keinen Spielraum für Auslegungen.


    Offensichtlich (und leider) wurde das ganze von o2 bzw. dem Shop (wobei der o2-eigene Shop direkt zu o2 gehört, mithin 'o2 ist'- die o2 Shop GmbH wurde schon Mitte 2007 auf die o2 GmbH&Co OHG verschmolzen) anders ausgeführt,interpretiert, aufgefasst und/oder ausgelegt (als Rücktritt), was aber -wie auch schon geschrieben wurde- faktisch eine Umgehung des Verbraucherschutzes wäre. Daher würde ich nochmal zum Shop, um im Gespräch 'das Problem' zu klären. Wenn die o2-Prozesse es denn zulassen, dürfte das möglich sein- sonst müsste man sich zweckmässigerweise an die Kundenbetreuung bzw. Zentrale direkt wenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Boombastic
    Dann hab ich mich falsch ausgedrückt: den Vertrag haben wir nicht zurück abgewickelt, es geht nur um das Handy. Wir denken, dass wir Anspruch auf ein neues 6500 haben, o2 will 100 Euro für den Tausch - plötzlich per Telefon, nachdem die Zentrale den Tausch genehmigt hat. Hmmm...


    Also so wie Du das geschildert hast liegt hier definitiv eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vor.


    Das ist ja normal auch kein Problem. Es ist halt ungewöhnlich, dass sich der Käufer für des gleiche Modell wieder entscheidet, normalerweise nimmt man ja gerade ein anderes, weil man ja mit dem bisherigen unzufrieden war.


    Die Zuzahlung kommt in Deinem Fall halt zustande, da das Gerät im Verkaufspreis gestiegen ist (gegenüber dem damaligen Kauf).


    An Deiner Stelle würde ich halt ein Gerät nehmen, bei dem Du derzeit keine oder nur eine geringe Zuzahlung hast (der damalige Kaufpreis wird ja angerechnet).


    Eine Rückabwicklung ist definitiv besser für Dich, da Du ein komplett neues Gerät bekommst und auch die Gewährelsitungszeit von neuem zu laufen beginnt.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    "Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer."


    Sorry, aber ich kann darin keine Festlegung der Art des Käufers finden. Erklär´s mir mal bitte, steh wohl auf dem Schlauch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!