Das hieße, die Aussage von Merlin ist nicht korrekt (oder ich habe ihn missverstanden).
Denn nach eurer Darstellung bekommt der Neffe aus der eigenen Blutslinie ein Erbe (er ist 2. Ordnung, die Cousine 3. Ordnung). Die Nichten und Neffen aus der anderen Blutslinie (Kinder der Schwägerin der Verstorbenen) gehen leer aus.
Nach Merlins Darstellung sind ja auch die Kinder der Schwägerin erbberechtigt
ZitatDie Schwägerin an sich hat keinen Erbanspruch, da sie mit dem Erblasser ja nicht verwandt ist. Deren Kinder allerdings schon - das wären dann ja Nichten oder Neffen.
Wahrscheinlich seh' ich gerad den Wald vor lauter Bäumen nicht ![]()