Hallo,
folgende Frage, bei der ich nicht so Recht weiterkomme:
Wer hat in folgender Konstellation einen Erbanspruch?
Verstorbene Person "hinterläßt" nur eine Cousine und einen Neffen. Diese sind auf jeden Fall erbberechtigt (in 3. bzw. in 2. Ordnung, soviel konnte ich selbst herausfinden).
Was ist aber mit der Schwägerin (also der Schwester des bereits früher verstorbenen Ehepartners) und deren Familienzweig? Existiert hier auch ein Anspruch?
Hier komme ich mit meinen Internetrecherchen nicht wirklich ans Ziel.
Vielleicht kennt einer von euch einen guten link oder ein Quelle, die sich damit beschäftigt (oder sogar die Antwort
- nein, ich bin weder Jurastudent bei der Hausaufgabe noch Schüler beim Referat)?
Mein Gedanke:
Dieser Zweig (Schwägerin) sollte bereits beim damaligen Tod des Ehepartners der jetzt verstorbenen Person einen Anteil erhalten haben.
Wenn jedoch damals alles von dem früher verstorbenen Ehepartner an die jetzt verstorbene Person gegangen ist, müsste jetzt ein Anspruch der Schwägerin bestehen.