Erbfolge -> Wer kennt sich aus?

  • Hallo,


    folgende Frage, bei der ich nicht so Recht weiterkomme:


    Wer hat in folgender Konstellation einen Erbanspruch?
    Verstorbene Person "hinterläßt" nur eine Cousine und einen Neffen. Diese sind auf jeden Fall erbberechtigt (in 3. bzw. in 2. Ordnung, soviel konnte ich selbst herausfinden).
    Was ist aber mit der Schwägerin (also der Schwester des bereits früher verstorbenen Ehepartners) und deren Familienzweig? Existiert hier auch ein Anspruch?


    Hier komme ich mit meinen Internetrecherchen nicht wirklich ans Ziel.
    Vielleicht kennt einer von euch einen guten link oder ein Quelle, die sich damit beschäftigt (oder sogar die Antwort ;) - nein, ich bin weder Jurastudent bei der Hausaufgabe noch Schüler beim Referat)?


    Mein Gedanke:
    Dieser Zweig (Schwägerin) sollte bereits beim damaligen Tod des Ehepartners der jetzt verstorbenen Person einen Anteil erhalten haben.
    Wenn jedoch damals alles von dem früher verstorbenen Ehepartner an die jetzt verstorbene Person gegangen ist, müsste jetzt ein Anspruch der Schwägerin bestehen.

  • Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    folgende Frage, bei der ich nicht so Recht weiterkomme:


    Ist in BGB § 1924 ff. geregelt.


    Das Erbe geht von Ordnung zu Ordnung. Sobald sich einer oder mehrere gleichberechtigte Erben finden, wird das Erbe auf sie aufgeteilt.


    Heißt, wenn jemand in 2. Ordnung da ist und das Erbe annimmt, gehen die in der 3. Ordnung leer aus.

  • Re: Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ist in BGB § 1924 ff. geregelt.


    Das Erbe geht von Ordnung zu Ordnung. Sobald sich einer oder mehrere gleichberechtigte Erben finden, wird das Erbe auf sie aufgeteilt.


    Heißt, wenn jemand in 2. Ordnung da ist und das Erbe annimmt, gehen die in der 3. Ordnung leer aus.


    OK, das ist logisch. Aber wie würde denn eine Schwägerin in der Erbfolge stehen (Also rein Ordnungsmäßig - Informations halber)?
    Und zwar in den zwei oben beschriebenen Szenarien:


    A)
    Der früher verstorbene Ehemann der jetzt Verstorbenen (Bruder der Schwägerin) hätte seiner Schwester (besagter Schwägerin) damals schon was vererbt (Da wäre Sie ja in 2. Ordnung gewesen und hätte Anspruch auf 50% (abzüglich Hausrat) gehabt)
    -> Dann bestünde jetzt kein Anspruch mehr, weil ein Erbe 2. Ordnung existiert (der Neffe), und sie als Schwägerin in der Ordnung irgendwo dahinter steht. Klar. Aber wo/welche Ordnung?


    B)
    Die Schwägerin hat ihren Anteil damals nicht bekommen (warum auch immer - wäre noch zu klären). Hätte sie dann heute noch Anspruch aus der damals nicht wahrgenommenen 2. Ordnung? Also aus dem was von ihrem Bruder erstmal auf die Ehefrau (und jetzt verstorbene Person) übergegangen ist? Oder ist der Anspruch durch die damalige Nichtinanspruchnahme verfallen?

  • Re: Re: Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    OK, das ist logisch. Aber wie würde denn eine Schwägerin in der Erbfolge stehen?


    Die Schwägerin an sich hat keinen Erbanspruch, da sie mit dem Erblasser ja nicht verwandt ist. Deren Kinder allerdings schon - das wären dann ja Nichten oder Neffen.

  • Re: Re: Re: Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Die Schwägerin an sich hat keinen Erbanspruch, da sie mit dem Erblasser ja nicht verwandt ist. Deren Kinder allerdings schon - das wären dann ja Nichten oder Neffen.


    Aber doch aus einer anderen Linie...
    Ist das egal?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Erbfolge -> Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    Aber doch aus einer anderen Linie...
    Ist das egal?


    Wie?


    Ist etwas kompliziert ... die Kinder der Schwägerin sind ja auch Nachkommen des Bruders/Schwester, sind also verwandt, also Neffe oder Nichte. Die Schwägerin selbst ist *nicht* verwandt, nur *verschwägert* ;).

  • OK, dann hätte sich damit auch mein A) Szenario erledigt. Wenn man nur verschägert, nicht verwandt ist, steht man auch in keiner Ordnung, gell?


    Bliebe Szenario B) ;)
    Kennt sich wer da aus?

  • Warum so umständlich?


    Bei der gesetzlichen Erbfolge geht es allein um Verwandschaftsbeziehungen aus einer "Blutlinie". Durch eine Heirat ist man ja nicht mal mit dem eigenen Ehepartner im rechtlichen Sinne verwandt, dass gleiche gilt dann natürlich auch für etwaige Schwestern des bereits verstorbenen Ehepartners oder deren Kinder.


    Sofern kein Testament vorliegt (das die komplette gesetzliche Erbfolge aushebeln kann) würden daher zunächst nur Angehörige der eigenen Blutlinie der aktuell Verstorbenen berücksichtigt da zwischen der Verstorbenen und der Schwester ihres ehemaligen Mannes kein Verwandschaftsverhältnis besteht gibt es auch keinen Anspruch.


    Daran ändert auch Variante B nichts, wenn die Schwester seinerzeit leer ausgegangen ist hat sie deswegen jetzt trotzdem keinen "Quer"Anspruch in eine andere verwandschaftliche Linie hinein.

  • Im Prinzip ganz "einfach" ...


    Die Schwägerin bekommt in der Konstellation nichts.


    Wenn der Verstorbene "nur" noch eine Cousine und einen Neffen hat, dann wäre das in der Theorie wie folgt:


    Eigentlich bekämen die Kinder des Verstorbenen das Erbe anteilig mit einer Ehefrau, gibt es keine Kinder, nur die Ehefrau (und ggf. die Eltern des Verstorbenen). Gibt es Kinder aber keine Eherau erben nur die Kinder.


    Gibt es weder Frau noch Kinder wären die Eltern die Erben, leben davon beide, jeweils anteiligt, lebt nur noch ein Elternteil, dieses anteilig mit anderen seiner Abkömmlinge (sprich Geschwister des Verstorbene), oder falls nicht vorhanden, alleine.


    Leben die Eltern auch nicht mehr wären die Großeltern des Verstorbenen dran (alle vier). Da kann es zu lustigen Konstellationen kommen.


    So geht es dann auf die Schiene der Geschwister der Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.


    Und so kommt man dann zur Cousine, die ist aber als Abkömmling der Großeltern des Verstorbenen schon 3. Ordnung. Sprich die Cousine tritt in dem Fall an die Stelle eines Großelternteils (bzw. eines Großelternehepaares) und wäre dann Erbe.


    Und der Neffe, vermutlich als Kind der Cousine, müsste m.E. dann aus §§ 1926 V iVm mit 1924 IV BGB auch was erben, aber da bin ich mir grade nicht ganz schlüssig ...


    Es muss, wie schon geschrieben, immer eine "Blutsverwandschaft" bestehen, eingeheiratete sind außer der Ehefrau immer außen vor.


    Grüße,
    Jan

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