Win-Neuinstallation + Gewährleistung/Garantie: Fehler ist: Einfrieren, dann Bluescr.

  • Hallo,


    ich brauche kurzen Rat:
    Meine Schwester wohnt leider zu weit weg, als dass ich bei dem Problem vor Ort helfen könnte.
    Es geht um Folgendes: Sie hat seit ca. 2 Monaten einen komplett neuen PC. Gekauft bei CSL-Computer über Amazon. Problem ist, dass das Ding ein wenig spinnt. Anfangs hat der PC ein angeschlossenes USB-Mauspad/Hub geschrottet.
    Danach lief aber alles normal. Jetzt gab es schon zum zweiten Mal ein Einfrieren von Windows und danach einen Bluescreen beim Neustart. D.h. im Moment geht der PC nicht wirklich an und die Daten sind nicht alle gesichert.


    Ich würde jetzt vorschlagen, die Festplatte auszubauen und versuchen die Daten in einem anderen PC zu sichern. Danach würde ich den PC reklamieren bei CSL-Computer.
    Wie steht Ihr zu diesem Vorgehen?


    Sie überlegt aber auch vorher noch den Versuch zu unternehmen, Windows neu zu installieren. (Zusatzinfo: Windows war von CSL-Computer vorinstalliert. Sollte also ordentlich installiert sein) Erst wenn es dann nicht klappen sollte, will sie den PC reklamieren.
    Die Frage dazu: Wie sieht es mit Gewährleistungs/Garantieansprüchen aus, wenn sie Windows neu aufspielt? Ein Datenträger mit XP war im Lieferumfang enthalten.
    Bestehen die Ansprüche auch danach noch? Oder lieber den PC genauso lassen, wie sie ihn geliefert bekommen hat?


    Danke für Eure Hilfe!
    Chris


    PS:
    Ich tippe bei dem Problem auf einen Speicherfehler.

  • Re: Win-Neuinstallation + Gewährleistung/Garantie: Fehler ist: Einfrieren, dann Bluescr.


    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    PS:
    Ich tippe bei dem Problem auf einen Speicherfehler.


    Ohne zu wissen was im Bluescreen steht werden wir alle nur raten können ;)
    Das könnte alles sein.


    Als erstes sollte sie den PC mal neu aufsetzen (oder dir genau sagen was im Bluescreen steht), ist danach kein Fehler mehr vorhanden sollte eigentlich klar sein woran es lag ;)
    Ist der Fehler danach noch da, dann kann man (auch zurecht) reklamieren.


    Solche Dinge sind immer etwas heikel, denn kann man wirklich ausschließen das Sie nicht für das Problem verantwortlich ist?

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Re: Win-Neuinstallation + Gewährleistung/Garantie: Fehler ist: Einfrieren, dann Bluescr.


    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Ich tippe bei dem Problem auf einen Speicherfehler.


    Das könnte man hiermit testen. Das Programm ist zum einen bootfähig (entweder Disk oder CD) und äußerst "DAU-Kompatibel" :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Re: Win-Neuinstallation + Gewährleistung/Garantie: Fehler ist: Einfrieren, dann Bluescr.


    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Jetzt gab es schon zum zweiten Mal ein Einfrieren von Windows und danach einen Bluescreen beim Neustart. D.h. im Moment geht der PC nicht wirklich an und die Daten sind nicht alle gesichert.


    Startet der PC überhaupt nicht mehr oder im abgesicherten Modus? Ich würde erstmal die Windows-Installationscd einlegen und dort die Reperaturfunktion durchführen. Wenn das Deine Schwester nicht kann, würde ich ihr raten den PC einzuschicken. Ein Freund von mir hat sein Laptop mal während der Garantiezeit beim Saturn eingeschickt, weil die Bildschirmkamera nicht mehr im System eingebunden wurde. Die haben ihm dann das Betriebssystem komplett neu aufgespielt. Allerdings sollte man davor selbst sicherstellen, dass alle Daten gesichert sind...

  • Will gern noch z.B. den Code vom Bluescreen nachliefern, sobald ich wieder etwas von ihr höre.
    Aber meine Frage nach der Gewährleistung/Garantie, wenn sie WinXP selbst installiert - bei nem Komplettsystem - wurde noch nicht beantwortet.
    Wenn das nämlich nen Knacks hat, dann würd ich sagen, dass sie es lieber umtauschen sollte. Nicht, dass sie sich diese Möglichkeit durch die eigenen Reparaturversuche verbaut.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Wenn das nämlich nen Knacks hat, dann würd ich sagen, dass sie es lieber umtauschen sollte. Nicht, dass sie sich diese Möglichkeit durch die eigenen Reparaturversuche verbaut.


    Das ist ja die Frage was hier den Knacks hat und woher es kommt. Sie kann den Rechner nicht einfach zurück geben wenn sie für den Knacks im Betriebssystem verantwortlich ist.


    Eine Neuinstallation von XP sollte auf die Gewährleistung/Garantie keine Auswirkung haben. Bei uns in der Firma wird erstaml jeder Rechner platt gemacht und es klappt auch mit der Garantie. Allerdings klären wir auch vorher recht Gründlich woher das Problem kommt.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Nach der Sicherung Wiederaufspielen nur von Recovery-Partition, da damit der Orginalzustand wiederergestellt wird.


    Falls das nicht der Fall ist: ganz klarer Gewährleistungsfall mit Beweislastumkehr seitens des Händlers (in den ersten 6 Monaten).
    Aus meiner Sicht weist die (Kauf-)Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, da ein Sachmangel vorliegt und sich die Sache nicht für die übliche Verwendung eignet.


    Daher mit möglichst präziser Beschreibung und möglichst vorheriger Klärung einschicken...


    Hinsendekosten Sie, Rücksendekosten Händler.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Nicht, dass sie sich diese Möglichkeit durch die eigenen Reparaturversuche verbaut.


    Ganz sicher nicht.


    Der Kunde ist gesetzlich gesehen berechtigt, den PC selbst aufzurüsten oder halt zu verändern und trotzdem die Garantie/Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.


    2 kleine Beispiele:


    - Computerfreak C ersetzt die schlappe Geforce 8800 GTS seines 2 Monate alten PC's durch eine neue 9800 GX2. 1 Monat später ist das CD-Laufwerk kaputt ~> Händler/Hersteller muss reparieren


    - Computerlaie C² versucht den RAM aufzurüsten und zerschiesst sich das Board durch elektrostatische Ladung ~> selbst verursachter Schaden



    Das gilt in selben Maße für Betriebssysteme, solange der Schaden nicht selbstverursacht ist, ist er/sie/es auf der sicheren Seite.


    Dazu interessante Lektüre


    Wer keinen Bock auf die Langversion hat, hier die Kompaktfassung:

    Zitat


    Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.[...]
    Es besteht also kein Grund, sich aus Angst vor einem Verlust der Gewährleistung der Veränderung, Verbesserung oder Reparatur eines gekauften Gerätes zu enthalten oder sich bei Eintritt eines späteren Gewährleistungsfalles mit der auf solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gestützte Verweigerung des Verkäufers zufriedenzugeben. Man muß sich jedoch vergegenwärtigen, daß es hierbei zu einem Prozeß kommen kann, in dem die Frage der Fehlerhaftigkeit des Gerätes bei Übergabe in vollem Umfang bewiesen werden muß.


    Durch den letzten Satz ist es interessant zu erfahren was das fürn Laden ist:


    Man mache sich selbst ein Bild...


    Ohne die Berichte en Detail gelesen zu haben: Saftladen :D


    Gruß

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