Verwechslung 10 Bath und 2 EUR Münze

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    Vor Jahren hatte ich mir einige (warn etz nicht übermässig viele, 3-4) 10-Bath Münzen mitbringen lassen und damals hab ich dafür an einem (uralt) automaten Zigaretten bekommen.


    Aber sonst gehts dir gut? :eek: :flop:

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    eben, schäm dich! Frechheit sowas! Wie kann man sich nur so bereichern?
    BTT: Wieviel sind denn 10 Bath wert?


    Um die 20 cent, wenn ich mich recht erinnere;


    @TE: Wenn er mit Vorsatz handelt, dann begeht jemand, der mit einer THB Münze zahlt, rein rechtlcih betrachtet einen Betrug. Ob man den Vorsatz natürlich nachweisen kann, steht auf einem völlig anderen Blatt

  • Die Kassiererin hat als Stellvertreterin, § 164 BGB, des Marktinhabers mit dem einschmeißen der 10 Baht-Münze ins Münzfach der Kasse diese konkludent als Erfüllung (an Erfüllungs statt, § 364 BGB) angenommen.



    Vom Betrug, § 263 StGB sind wir hier meilen(kilometer)-weit entfernt! Das würde schon am Obj TB, dem TB-Merkmal der Vorspiegelung falscher Tatsachen, scheitern. Man mus nicht immer mit der Keule des Strafrechts auf Alltags-Banalien hauen!



    Gruß,


    Alex

    Freunde der Sonne

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Vom Betrug, § 263 StGB sind wir hier meilen(kilometer)-weit entfernt! Das würde schon am Obj TB, dem TB-Merkmal der Vorspiegelung falscher Tatsachen, scheitern. Man mus nicht immer mit der Keule des Strafrechts auf Alltags-Banalien hauen!


    jetzt bin ich verwirrt; wenn ich mit voller Absicht statt mit einer zwei-Euro-Münze mit einer dieser zum verwechseln ähnlich aussehenden 20-cent(werten)-Münze bezahle, dann versuche ich nicht, mir a) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dabei b) das Vermögen eines anderen schädige und zwar in dem ich c) durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen (vermeintliche zwei-Euro-Münze) einen Irrtum (echte zwei Euro Münze)?? Bitte um Klärung, was denn sonst vorliegen sollte :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    jetzt bin ich verwirrt; wenn ich mit voller Absicht statt mit einer zwei-Euro-Münze mit einer dieser zum verwechseln ähnlich aussehenden 20-cent(werten)-Münze bezahle, dann versuche ich nicht, mir a) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dabei b) das Vermögen eines anderen schädige und zwar in dem ich c) durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen (vermeintliche zwei-Euro-Münze) einen Irrtum (echte zwei Euro Münze)?? Bitte um Klärung, was denn sonst vorliegen sollte :)


    Das kannst du natürlich annehmen. Meine Meinung, die für das Annehmen einer "Vorspiegelung falscher Tatsachen" od. "Unterdrückung wahrer Tatsachen" eine qualitatv stärkere Täuschungshandlung fordert, ist es jedenfalls nicht.


    Nimmt man das Strafrecht als ultima ratio an, so sollte man doch zuerst das Zivilrecht zur Klärung der Ansprüche herannehmen (so auch Joecks, StuKO-StGB § 263 Rdn. 17) ;)

    Freunde der Sonne

  • übrigens passt statt der 1€ Münze auch ein 1/4 Dollar prima in den Einkaufswagen


    das hat den Vorteil das man immer was passendes dabei hat, denn verwexeln beim Ausgeben ist praktisch nicht möglich, so ähnlich sind sich die beiden Münzen nun doch wieder nicht

  • Ein Skandal !!! Bitte erstatte sofort Anzeige, veilleicht hast du glück und dieser hinterhältige Betrüger wird gefasst. Hoffentlich kriegst du auch deine 2€ wieder.
    Wenn du schon mal dabei bist, dann Zeige auch gleich die Kassierin an, anscheinend ist Sie nicht in der lage verantwortungsvoll Ihren job zu machen.


    Das kann ja nicht angehen, das ein rechtschaffener Bürger um sein Vermögen (2€) gebracht wird.

    iMAC 21,5 Zoll
    iPhone 4 16GB
    Ipad I 16GB

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Das kannst du natürlich annehmen. Meine Meinung, die für das Annehmen einer "Vorspiegelung falscher Tatsachen" od. "Unterdrückung wahrer Tatsachen" eine qualitatv stärkere Täuschungshandlung fordert, ist es jedenfalls nicht.


    Nimmt man das Strafrecht als ultima ratio an, so sollte man doch zuerst das Zivilrecht zur Klärung der Ansprüche herannehmen (so auch Joecks, StuKO-StGB § 263 Rdn. 17) ;)


    Ich habe nur darauf gewartet, dass sich hier einer als Zwischenprüfungsjünger outet.
    Telefon-Treff.de ist nicht juraforum.de: Hier sollte man so schreiben, dass es jeder versteht und nicht - mit hoch in den Wind gehaltener Nase - versuchen, sein Wissen möglichst nebulös zu offenbaren.

  • Allerdings muss man auch mal den Kopf anstrengen wenn man was verstehen will.... Den Beitrag finde ich übrigens überhaupt nicht schwierig formuliert, bezog sich im übrigen sowieso nur auf das Posting von User Mephisto. ;)


    Der Beitrag trägt jedenfalls mehr dazu bei als die wohl ironisch gemeinten Beiträge hier im Thread die den 10-Baht-Bezahler als Betrüger hinstellen...

    Freunde der Sonne

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