ZitatOriginal geschrieben von Applied
Und eine Lastschrift, die bewusst (!) ohne Ermächtigung des Kunden durchgeführt wird soll "nicht offensichtlich rechtswidrig" sein? Hallo!? :eek:
Mit der Ankündigung des Kunden mit Karte zu zahlen hat er eine Ermächtigung erteilt, dass der Shop das Konto des Kunden mit dem geschuldeten Betrag belastet.
Dürfte für den Kunden schwer nachweisbar sein, dass seine Einwilligung sich nur auf 91 Cent statt 91 Euro bezog.
Alles andere sind realitätsfremde Spitzfindigkeiten.