Zu geringen Betrag per EC abgebucht


  • Erstes Semester Jura?
    Es steht noch nichtmal fest, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Der Verweis auf §433 II hilft also nicht weiter. Die Erklärung zu den "zwei übereinstimmenden Willenserklärungen" macht sich zwar in der Zwischenprüfungsklausur gut, im echten Leben wirkt das hingegen etwas albern.
    Ein Eigentumsvorbehalt muss zudem vereinbart sein, das ist bei Geschäften des täglichen Lebens fast nie der Fall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Erstes Semester Jura?


    nein


    Zitat

    Es steht noch nichtmal fest, um welche Art von Vertrag es sich handelt.


    Alles andere als Kaufvertrag hätte der Threadersteller sicherlich erwähnt.


    Zitat

    Ein Eigentumsvorbehalt muss zudem vereinbart sein, das ist bei Geschäften des täglichen Lebens fast nie der Fall.


    AGB?

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Agb im Kaufhaus? Selbst wenn es dort welche geben sollte, feht es mit Sicherheit an der wirksamen Einbeziehung. Lies dir einfach mal die §305ff BGB durch. Aber das wird ohnehin zur Spekulatuan. Bitte keine Sachverhaltsquetsche. :)

  • Bei IKEA stehts sogar Fett der Eigentumsvorbehalt auf dem Bon. Andere KAssenbons habe ich leider net gefunden, aber ich glaub das weiß auch nur der Threadersteller, ob es bei ihm/ihr drauf steht...

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • In der Tat Spekulation ... und zudem eine unnötige. Solange keinerlei Anhaltspunkte darauf hindeuten, sollten wir einfach mal davon ausgehen, dass eine Forderung des TE besteht ... alles andere wäre ein wenig lebensfremd.


    Und auch der TE wird sicherlich kein besonderes Interesse an (verwirrenden) juristischen Feinheiten haben. Als Unternehmer wird ihm daran gelegen sein, "an sein Geld zu kommen" ... und das auf einem pragmatischen Weg, der nicht offensichtlich rechtswidrig ist.


    Und da gibt's in meinen Augen insbesondere einen: Nachbelasten.


    Und falls das dem Käufer aus irgendeinem mir nicht einleuchtenden Grund missfallen sollte, kann er es zurückbuchen lassen ... so einfach ist das.


    Wo ist das Problem?


    Frankie

  • Hallo,
    das Thema stößt hier eindeutig auf mehr Interesse, als ich je gedacht hätte.


    Unser EC - Gerät ist ein uraltes Teil der Firma Telecash und wird mit den guten alten Rollen aus echtem Papier betrieben ;) Trotz unzähliger Versuche der Firma Telecash, uns ein neues Thermogerät "anzudrehen", sind wir bis dato standhaft geblieben! Die Bezahlung erfolgt bei uns immer "mit Pin und 2x bestätigen".


    Da es auch schon ein paar Mal vorgekommen ist, dass Mitarbeiter in Stresssituationen nicht mitbekommen haben, dass die EC-Buchung fehlgeschlagen ist, haben wir vor gar nicht so langer Zeit eingeführt, dass die Bon-Duplikate (ist eine Durchschlagrolle, ein Exemplar für den Kunden, eines für uns), die für die spätere Buchung bei uns bleiben, vom jeweiligen Mitarbeiter unterschrieben werden. Nicht nur, damit man nachvollziehen kann, wer mal wieder geträumt hat, sondern insbesondere deshalb, weil wir uns erhofft haben, dass der Mitarbeiter auch wirklich auf den Bon guckt, um festzustellen, ob es einen Abbruch gab oder ob die Zahlung durchgegangen ist.
    Bisher war es aber meist so, dass die Sache insofern geklärt werden konnte, als dass man den jeweiligen Kunden kannte oder aber der Kunde kam selbständig zurück... Vielleicht meldet sich ja der "91-Cent-Kunde" auch noch...


    Lange Rede, kurzer Sinn: Auch diese Kopie des EC-Bons wurde vorschriftsmäßig vom Mitarbeiter unterschrieben, jedoch hat er nur das "Zahlung erfolgt", nicht aber den Betrag kontrolliert :D :p

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von clio
    ... Vielleicht meldet sich ja der "91-Cent-Kunde" auch noch...


    Hmm ... ich gehe mal davon aus, dass das Ganze in Berlin passiert ist ... und da hab ich irgendwo gelesen:


    "Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch ..."


    Na ja ... vielleicht war's ja ein Tourist von außerhalb ... :D


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Bei IKEA stehts sogar Fett der Eigentumsvorbehalt auf dem Bon. Andere KAssenbons habe ich leider net gefunden, aber ich glaub das weiß auch nur der Threadersteller, ob es bei ihm/ihr drauf steht...


    Und wenn der Herr Münz nun auf die Startseite von TT schreibt: Alle Nutzer, deren Nickname mit "H" beginnt müssen rückwirkend zum 1.5.2009 60€ p.m. Nutzungsgebühr für TT zahlen, zahlst du dann auch?


    Für einen wirksamen Eigentumsvorbehalt müsste dieser schon bei Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden.


    Würde er noch rechtzeitig vor/bei der Übereignung, aber nach Abschluss des Kaufvertrags vereinbart, wäre er zwar grds. wirksam. Der Verkäufer würde sich dann aber pflichtwidrig verhalten, da er mangels entgegenstehender Vereinbarung aus dem Kaufvertrag unbedingte Übereignung schuldet.


    Dein Beispiel, die Vereinbarung druch Audruck auf dem Kassenbon scheitert daher an 3 Kriterien:


    1. Einseitige Vereinbarung durch AGB "Kassenbon" wird nicht rechtzeitig in den Vertrag einbezogen, da erst nach Vertragsschluss zur Kenntnis gelangt.


    2. Unabhängig von der Nichteinbeziehung der AGB "Kassenbon" wird bereits vorher der Kaufvertrag an der Kasse geschlossen, so dass unbedingte Übereignung geschuldet ist.


    3. Unabhängig von der Nichteinbeziehung der AGB "Kassenbon" wird bereits vorher an der Kasse das Eigentum unbedingt übereignet, so dass der nicht barzahlende Käufer mit Übergabe Eigentum, und nicht nur ein Anwartschaftsrecht an der Kaufsache erworben hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ähh ... ich dachte, wir wollten aufhören zu spekulieren ...


    Das einzige, was ich für gesichert halte ist, dass der TE keinen Puff betreibt, weil man dann wohl mit 91,- € nicht hinkäme ... :p


    Aber ich glaube, selbst da kann man sich inzwischen nicht mehr sicher sein ... nicht in Berlin ... bei dem inflationären Einsatz von Modellen aus "Nahost" ...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In der Tat Spekulation ... und zudem eine unnötige. Solange keinerlei Anhaltspunkte darauf hindeuten, sollten wir einfach mal davon ausgehen, dass eine Forderung des TE besteht ... alles andere wäre ein wenig lebensfremd.


    Richtig.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und auch der TE wird sicherlich kein besonderes Interesse an (verwirrenden) juristischen Feinheiten haben. Als Unternehmer wird ihm daran gelegen sein, "an sein Geld zu kommen" ... und das auf einem pragmatischen Weg, der nicht offensichtlich rechtswidrig ist.


    Und eine Lastschrift, die bewusst (!) ohne Ermächtigung des Kunden durchgeführt wird soll "nicht offensichtlich rechtswidrig" sein? Hallo!? :eek:

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