Hilfe: Versicherung kürzt Werkstatt-Rechnung nach Haftpflicht-Schaden

  • Ja, das Mädchen was mir reingefahren ist hat zugegeben dass sie Schuld ist.


    Zuerst vor der Polizei die gerufen wurde und auch bei Ihrer Versicherung, an Ihrer Schuld ist nicht zu zweifeln.


    Gruss

  • Dann bezahlt ihre Haftpflichtversicherung auch Deinen Anwalt, lass Dir da keinen Quatsch einreden.
    Da mag es vielleicht Einschränkungen geben wenn Du z.B. gegen eine rechtlich einwandfreie Abrechnung klagst und verlierst oder ähnliches, aber generell gibt es da überhaupt keinen Zweifel dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Deinen Anwalt zahlt wenn Du den Schaden über ihn regulierst.

  • Danke nochmal für deine Bestätigung, hab auch noch bisschen gelesen und hab es mir auch so gedacht.

  • Dann wäre es doch fair, wenn Du die Kosten tragen würdest, die der TE durch solche falschen Tipps zu zahlen hat.


    Die Schuldfrage hat mit dem ganzen übrigens garnichts mehr zu tun, da nun ein ganz anderer Gegner im Rechtstreit gegenüber steht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung


    Die Schuldfrage hat mit dem ganzen übrigens garnichts mehr zu tun, da nun ein ganz anderer Gegner im Rechtstreit gegenüber steht.


    Sonst bist Du aber noch ganz bei der Sache?
    Gegner ist, war und bleibt die gegnerische Haftpflichtversicherung.


    Warum erzählst Du so einen Unsinn wenn Du doch offenkundig keinerlei Ahnung oder Erfahrung mit der Regulierung von Haftpflichtschäden hast?

  • Mein Bester, ich hab ne Autovermietung in Hamburg und kenne mich ein wenig mit solchen Dingen aus. Ich denke mal, dass ich 2-3 solche Fälle im Monat habe.


    Als der Unfall geschah, war der Unfallgegner
    der rechtliche Gegner.
    Nachdem nun die Versicherung den Schaden trägt ist der Unfallgegner sozusagen aus der Pflicht.
    Nun übernimmt aber die Versicherung den Schaden, nur der Geschädigte ist nicht zufrieden mit der Auszahlungssumme. Jetzt hat der Geschädigte gegen die Versicherung vorzugehen und die Kosten trägt er dann selbst.


    Ich habe aber auch keine Lust mehr es ständig erklären zu müssen. Mir tut es nur für den TE leid, wenn er dann auf den Kosten sitzen bleibt.
    Er scheint ja keine Rechtschutzversicherung zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    kenne mich ein wenig mit solchen Dingen aus.


    Da ist ein "ein" zuviel.



    Zitat

    Als der Unfall geschah, war der Unfallgegner
    der rechtliche Gegner.
    Nachdem nun die Versicherung den Schaden trägt ist der Unfallgegner sozusagen aus der Pflicht.


    Was für hanebüchene Schlussfolgerungen, da kann ich nur ungläubig staunen wie man mit solch ungesundem Nichtwissen irgendein Geschäft betreiben kann.


    Ich könnte allerdings ja auch mal meine Anwältin fragen ob sie die diversen Streitigkeiten mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen aus den vergangenen Jahren doch aus reiner Zuneigung nicht berechnet hat - das wären dann ganz neue Perspektiven...


    Wie übrigens schon ganz zu Anfang von Dauerposter richtig geschrieben wurde: Soll der Geschädigte doch zu einem Anwalt gehen. Der wird ihn schon richtig informieren.


  • Du verwechselst da etwas...


    Der Geschädigte hat quasi ein Wahlrecht, ob er den Fahrer sofern dieser schuldhaft gehandelt hat, den Halter oder die Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt.


    Egal wie er sich entscheidet, hat er aufgrund der Komplexität der Materie ein Recht dazu, einen RA mit der Regulierung zu beauftragen, von Sonderfällen mal abgesehen (z.B. Schädiger räumt Schuld, Sachverhalt und Regulierungswunsch sofort ein, absolute Bagatelle).


    Die RA-Kosten sind dann ein Teil des Unfallschadens. Dieser Schaden ist entsprechend der Haftungsquote von den Beteiligten zu tragen. Haftet der Schädiger voll, trägt er auch die RA-Kosten voll mit.


    Ich kann horstie nur voll beifplichten: Man sollte von Anfang an einen RA beauftragen, erspart Ärger, Zeit und evtl. sogar Kosten.


    Die Versicherer jammern zwar immer, man solle kein zusätzlichen Kosten für den RA verursachen, das ginge doch jetzt alles ganz einfach (Schadensservice usw.).


    Das ist aber nicht mehr als eine Doppelmoral. In der Praxis wird bei Geschädigten ohne RA an allen Ecken und Kanten "gespart". Zu Lasten des Geschädigten, versteht sich.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hamburger Jung hat ja nicht völlig unrecht - allerdings auch nur "nicht völlig". ;)


    Nehmen wir einen unverschuldeten Unfall. Ich will 2.000 EUR von der Versicherung haben und nehem mir einen Anwalt. Die Versicherung zahlt aber nur 1.500 und ich verzichte auf den Rest, weil ich Angst vor einem Rechtsstreit habe etc.


    Dann zahlt die Versicherung die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 1.500 an den Anwalt. Die fehlenden € aus dem Gesamtstreitwert von 2.000 € (sind nur ein paar €) kann mir der Anwalt dann selbst abknöpfen (was aber viele nicht machen - da ist jeder anders...).


    Versuchts man jetzt erstmal alleine mit der Versicherung, ist man letztlich immer der Dumme: Wenn die Versicherung versucht, einen über den Tisch zu ziehen und nur 1.200 € freiwillig zahlt, muss man sich überlegen, wegen der fehlenden 800 € einen Anwalt zu beauftragen. Gegenstandswert sind dann auch nur die 800 € - weigert sich hier die Versicherung weiterhin die Kosten zu zahlen, muss man auch die Anwaltskosten selbst tragen. Ist zum einen schlechter, da die Anwaltskosten aus 800 € höher sind als das, was zu zahlen wäre, wenn die Versicherung nach Anwaltsbeauftragung von Anfang an dessen Kosten aus einem Wert von 1.200 € zahlt und man die Differenz tragen müsste (wer das verstanden hat, bekommt ein *). Außerdem ist der Anwalt in der Regel etwas unmotiviert, wenn man z.B. von einem 8.000 € - Schaden 6.000 € selbst reguliert und dann wegen Unkostenpauschale, Verbingungskosten und UPE-Aufschlägen zum Anwalt rennt und der dann einen Haufen Arbeit an der Sache hat, aber nichts verdient.


    Darum sollte Dr. beer auch nach Möglichkeit zum Anwalt, bevor irgendwelche Schecks eintrudeln.


    @ Hamburger Jung Wie gesagt ist manches, was Du schreibst gar nicht so falsch. Deine Ausführungen zu Unfallgegner erst rechtlicher Gegner und dann Versicherung sind allerdings Käse - bei Kfz-Unfällen gehts immer gegen die Versicherung (wenn man Lust hat auch noch gegen Halter und/oder Fahrer). Der Anspruch ergibt sich aus 115 VVG
    http://dejure.org/gesetze/VVG/115.html.

  • Du weißt hoffentlich, dass Du wegen Deiner Aussage nun bald gesteinigt wirst, oder ?
    Leider hat hier die Mehrheit immer Recht ;-)


    Also, klar ist das Käse was ich da geschrieben habe, aber ich habe irgendwie verzweifelt versucht einen Denkknoten zu lösen und die Vorgänge in den Köpfen zu trennen.
    Ständig wurden die unterschiedlichen Vorgänge in einen Topf geworfen.


    Übrigens hab ich auch einen Fehler zuzugeben. Der Streitwert bezieht sich auf die Differenz und nicht auf die Gesamtsumme. Da hat mich mein Anwalt auch aufgeklärt.


    Die Kosten für den Anwalt bezahlt der TE jedoch selbst.

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