Hilfe: Versicherung kürzt Werkstatt-Rechnung nach Haftpflicht-Schaden

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie

    Darum sollte Dr. beer auch nach Möglichkeit zum Anwalt, bevor irgendwelche Schecks eintrudeln.


    Ja, sicher - da waren sich doch wohl auch alle einig, dass er das sofort tun soll, es besser gleich von Anfang an getan hätte und dass die Diskussion genau um diese Situation geht, oder?


    Die Versicherung zahlt natürlich auch die Anwaltskosten wenn sie unberechtigt Leistungen kürzt und einen Prozess darüber dann verliert.
    Dass man gegen eine berechtigte und letztlich als korrekt bestätigte Regulierung nicht auf Kosten des Gegners klagen (und verlieren) kann ist ja auch klar und wurde ja auch nie behauptet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Du weißt hoffentlich, dass Du wegen Deiner Aussage nun bald gesteinigt wirst, oder ?
    Leider hat hier die Mehrheit immer Recht ;-)


    Du verdrehst schon wieder.


    Beschrieben wurde die Ausnahme von der Ausnahme, in der deine Befürchtungen zutreffen können.


    Man könnte dem Geschädigten bei dieser Vorsicht auch gänzlich davon abraten, einen RA zu beauftragen. Denn der RA könnte ja ein böser sein, und ggü. dem Geschädigten falsch zu dessen Lasten abrechnen. Die unberechtigten Mehrkosten zahlt der Schädiger/ dessen Versicherung dann auch nicht...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ich habe ja das gutachten schon an die versicherung geschickt...was ist denn wenn ich jetzt einen anwalt damit beauftrage und am fr. kommt ein scheck in der vollen höhe (2000€).


    also bin ich im endeffekt der dumme weil ich der gegnerischen versicherung etwas gutes tun wollte und von anfang an keinen anwalt beauftragt habe??

  • leider ja...


    Irgendwo in dem Ablauf einer Schadensbearbeitung scheint eine Abzweigung in der Anweisung zu sein.


    Fall 1: der Geschädigte hat keinen Anwalt. Fein, wir schauen mal, um wieviel seiner ihm zustehenden Summen wir ihn besch... können (Schmerzensgeld, Wertverlust, Abzüge etc. pp.)


    Fall 2: der Geschädigte hat einen Anwalt. Dumm gelaufen, jetzt müssen wir wohl korrekt abrechnen.


    Dass bei diesem Gehabe die ohnehin vorhandene Neigung in großen Teilen der Bevölkerung nicht kleiner wird, die Versicherung ihrerseits zu besch.... wundert da kaum mehr :flop:


    greetz
    cm

  • na toll :flop:


    naja, mein termin beim anwalt ist am donnerstag...gibts etwas was ich bis dahin tun kann?


  • Du hast Fall 3 vergessen: Der Anwalt hat keine Ahnung und fordert nicht das, was seinem Mandanten eigentlich zustehen würde.


    Gruß


    Pitter

  • heute scheck bekommen...


    anstatt ca. 2000 € habe ich nen scheck über 1915 bekommen.


    scheiss versicherungen...nächstes mal gehe ich direkt zum anwalt...habe nämlich keine lust mehr auf so ein hin und her...werde es jetzt dabei belassen...will meinen anwalt nicht wegen solchen geringfügigen summen nerven...


    letzte frage noch...gutachten wurde bei der dekra gemacht und dann hatte ich so einen wisch dass die kosten von der versicherung bezahlt werden sollen...machen versicherungen bei sowas probleme? nicht dass ich noch die gutachterkosten selbst zahlen soll!!


    gruss

  • Zwar nur artverwandt, aber für den ein oder anderen vielleicht trotzdem hilfreich:


    Nach einem Kfz-Versicherungsfall hatte ich schon schriftlich das der Kostenvoranschlag an sich und ein Posten für ein Austauschteil, das der Versicherung als nicht zum Unfall zugehörig erschien, nicht gezahlt werden sollen. Dies geschah auch erst nach einmal Nachhaken mit den Hinweis auf einen Gutachter und/oder Awalt.


    Nach einem Anruf wurde das Geld dann aber doch unmittelbar nachgezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer
    heute scheck bekommen...


    anstatt ca. 2000 € habe ich nen scheck über 1915 bekommen.


    Na, dass klingt jat tatsächlich nicht mehr so schlimm.


    Zitat

    scheiss versicherungen...nächstes mal gehe ich direkt zum anwalt.


    ;)


    Zitat

    letzte frage noch...gutachten wurde bei der dekra gemacht und dann hatte ich so einen wisch dass die kosten von der versicherung bezahlt werden sollen...machen versicherungen bei sowas probleme? nicht dass ich noch die gutachterkosten selbst zahlen soll!!


    Da sollte die Versicherung keinen Ärger machen. Kannst ja Deinen Anwalt aufsuchen, wenn Du das Fahrzeug wie auch immer repariert hat. Dann kannst Du noch Nutzungsausfall geltend machen und evtl. kannst Du dann ja noch den Restbetrag aus dem Guatchten verlangen (sowas wie Kostenpauschale hast Du ja hoffentlich bekommen).

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