Parken mit dem Zweirad - wie und wo legal?

  • Wie und wo darf man mit einem Zweirad legal parken?


    Sicherlich gibt es vereinzelt spezielle Zweiradparkplätze, da ist das natürlich keine Frage, die sollte man benutzen dürfen. ;) Aber ansonsten...?


    Wenn man dem Wortlaut der StVO folgt, sollen Kraftfahrzeuge gesichert am rechten Straßenrand abgestellt werden. Ich denke, das ist für Zweiräder eher unpraktikabel, da diese doch recht schnell übersehen werden können (verglichen mit einem PKW) und dadurch in dieser Art und Weise geparkt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr darstellen.
    Man sollte wohl normale Parkplätze für PKW nutzen dürfen. Problem hierbei: Wo den Parkschein befestigen? Ihn (wie auf der Rückseite von Parkscheinen meist angegeben) "gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren" fällt wohl aus. Selbst, wenn man dies täte, würde der Parkschein nach kürzester Zeit weggepustet werden. Gleiches gilt wohl auch bei Parkscheinen, die jeder Hans und Franz verstellen oder gar entwenden könnte.
    Auf dem Gehweg oder dem eventuell vorhandenen schmalen Grünstreifen, der einen Rad-/Gehweg von der Straße trennt, dürfte ein Zweirad niemanden behindern - darf man dort also so ohne weiteres parken?


    Wie sieht es mit Parkhäusern aus? Mir ist kein Parkhaus bekannt, an dem an der Einfahrt ein Verbotsschild für Zweiräder prangt. Meist sind aber die Ticketautomaten mit Sensoren ausgestattet, die ein Ticket nur dann ausgeben, wenn das Fahrzeug eine gewisse Gewichtsgrenze überschreitet, die man aber mit einem Zweirad nicht oder nur schwer erreichen kann (vielleicht erkennen diese Sensoren auch, ob ein Fahrzeug ein- oder mehrspurig ist, weiß ich nicht genau).
    An der Schranke passt man in den meisten Fällen zwar vorbei, aber im Sinne des Erfinders kann das ja auch nicht sein; wobei ich noch nie von einem Parkwächter (:D) ermahnt wurde, das zu unterlassen.


    Wer hat fundierte Informationen, wo man mit einem Zweirad parken darf, ohne dass man damit rechnen muss, ein Knöllchen zu bekommen, oder das Fahrzeug gar beim Abschleppdienst gegen "Auslöse" wieder abholen zu müssen?

  • Das ist garnicht so leicht zu beantworten da es oft auch kaum jemand interessiert wie zweiräde parken. Wobei das auch vom 2 Rad abhängt..ich rede von Rollern, klar wenn du da ne ewig große Choppermaschine quer übern Gehweg stellst wird das wohl jemanden stören ;)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Das ist garnicht so leicht zu beantworten da es oft auch kaum jemand interessiert wie zweiräde parken. Wobei das auch vom 2 Rad abhängt..ich rede von Rollern, klar wenn du da ne ewig große Choppermaschine quer übern Gehweg stellst wird das wohl jemanden stören ;)


    Es geht bei mir auch "nur" um einen Roller...
    Dennoch wäre es interessant zu wissen, wie man parken darf, ohne dass jemand in irgendeiner Form dagegen rein rechtlich etwas unternehmen könnte. Also so, dass selbst eine Knöllchenschreiberin in Austeillaune nichts machen kann... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Es geht bei mir auch "nur" um einen Roller...
    Dennoch wäre es interessant zu wissen, wie man parken darf, ohne dass jemand in irgendeiner Form dagegen rein rechtlich etwas unternehmen könnte. Also so, dass selbst eine Knöllchenschreiberin in Austeillaune nichts machen kann... ;)


    Wo soll er/sie denn das Knöllchen festmachen? :D;)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Wo soll er/sie denn das Knöllchen festmachen? :D;)


    Zwischen Sitz und Roller klemmen; so wars jedenfalls bei mir! :D


    Die Frage interessiert mich übrigens auch... hatte vor ca. 6 Monaten meinen Roller am Rande einer "Fußgängerzone" abgestellt... neben Fahrradständern, hat keinen Menschen gestört, da hätte ne ganze Armee durchziehen können --> 35€.


    Und ja, ich habe geflucht ... und ja, ich habe mich (höflich & freundlich) versucht zu beschweren.

  • Sehr cool, da bin ich ja offenbar kein Alien und eine Antwort auf diese Frage scheint durchaus für mehrere hier interessant zu sein. ;)


    Welche Institution kann wohl eine verbindliche, gemeingültige Auskunft geben? Das Bundesverkehrsministerium evtl., aber das scheint mir irgendwie eine Nummer zu "hoch"? :confused:

  • Moin,


    ich habe dazu mal einen Polizisten befragt,der gerade vorbeilief. Der sagte mir, ich darf meinen Roller auf dem Bürgersteig abstellen,so lange ich den Durchgang nicht behindere :cool: .
    Denke aber, dass das keine STVO-konforme Aussage war.


    greetz

  • Die Frage ist recht einfach zu beantworten, denn die StVO unterschiedet hier nicht zwischen Auto und Motorrad.
    Ergo darf man mit dem Motorrad eigentlich auch nur ausgewiesene Parkplätze belegen. In der Praxis ist es oft bzw. immer so, dass die Kommunen hier einen Ermessensspielraum haben, in dem sie wildes Parken bei Zweirädern tolerieren, solange es eben nicht zu wild ist, also quasi mit der Harley mitten in der Fußgängerzone. ;)


    Vor einen Jahren, dürfte so Mitte der 90er gewesen sein, hat die Stadtverwaltung hier im benachbarten Ludwigsburg mal die Toleranzgrenze auf Null heruntergefahren, jedes Motorrad, das nicht auf einem ausgewiesenen Parkplatz stand, bekam ein Ticket. Bis es den Bikern dann reichte, und eine "Demo" organisiert wurde. An einen Samstag vormittag (Markttag) belegten einige hundert Motorradfahrer inklusiv meinereiner sämtliche Parkplatze in LB und warfen brav ihr Kleingeld in die Automaten, und das bis zum Nachmittag. Die Autofahrer fluchten berechtigterweise, aber die Stadt hat anschliessend ihr Handeln nochmals überdacht. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    ich habe dazu mal einen Polizisten befragt,der gerade vorbeilief. Der sagte mir, ich darf meinen Roller auf dem Bürgersteig abstellen,so lange ich den Durchgang nicht behindere :cool: .
    Denke aber, dass das keine STVO-konforme Aussage war.


    Der nächste, der vorbeiläuft, wenn Du Deinen Scooter irgendwo parkst, wird Dich dann vielleicht des Platzes verweisen... ;)
    Ich bin eher auf der Suche nach einer verbindlichen schriftlichen Stellungnahme, die ich ggf. (nachdem ich denn irgendwann mal ein Ticket bekommen habe oder der Roller 'abgeschleppt' wurde) aus der Schublade zaubern könnte.

  • Ich denke nicht, dass du eine offizielle schriftliche Stellungnahme bekommen wirst, die die Erlaubnis beinhaltet, auf dem Gehweg parken zu dürfen.


    Ich selber fahre auch einen 125er Roller und parke auf dem Gehweg oder am Beginn einer Fußgängerzone, meist neben Fahrradständern, falls vorhanden.
    Ich schaue allerdings schon, dass ich niemanden dabei behindere.
    Bis jetzt habe ich noch nie ein Knöllchen bekommen!


    Im übrigen dürften die Städte mit ihren knappen Parkplätzen froh sein, wenn die Zweiräder nicht noch Autoparkplätze wegnehmen.


    Aber juristisch sieht es bestimmt anders aus ...

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