Privatkauf - Handy als neu bezeichnet, aber eindeutig schon benutzt gewesen

  • @ Gunn


    Du hast recht, hab mich wohl verlesen und bin von der Bucht ausgegangen...



    Die Sache einem Mod zu schildern ist eine gute Idee, nur weiss ich nicht was sie bringen soll...


    Selbst wenn die Mods einen User sperren hat er sich binnen 10Min mit neuer Mailadresse neu registiert.



    BTW:


    Es ist schon oft über das "Gegenteil einer Vertrauensliste" diskutiert worden.


    Ich würde es vom Ansatz her begrüssen, weiss aber auch um die Schwierigkeiten die diese Liste mit sich bringen kann.

    28 mal in der Vertrauensliste
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    iPhone 12 128GB + iPad Pro 11" + MacBook Air M1
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  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Bis auf den letzten Satz ist in dem Beitrag alles falsch.


    Wenn du tatsächlich der Ansicht bist, es gäbe bei einem Kauf von einer Privatperson (also bei einem nicht gewerblichen Handel) eine generelles Rückgaberecht, so würde ich dich bitten, auf der ersten Seite dieses Threads den zweiten Beitrag zu lesen...


    Natürlich hat man das Recht auf Nachbesserung bzw. auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn eine Artikelbeschreibung nicht dem letztlich erworbenen Gegenstand entspricht, das hat aber nichts mit einem "Rückgaberecht" zu tun, wie es (noch immer) nur bei einem gewerblich tätigen Händler besteht, und nur dann, wenn das Geschäft ausschließlich mittels Telekommunikation zustande kam.


    Ob das nun im BGB steht oder nicht, ändert letztlich nichts an dem Sachverhalt.


    Um das Ganze noch einmal klar zu machen: Wer einen Artikel erwirbt, der der im Vorfeld abgegebenen Beschreibung entspricht, kann bei einem nicht gewerblichen Verkäufer diesen Artikel nicht zurückgeben, weil er plötzlich keinen Gefallen mehr daran hat. Wurde der Käufer getäuscht (durch falsche Beschreibung), dann kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, aber nicht so einfach, wie bei einem gewerblichen Händler. (Siehe auch Seite 1, Beitrag 2 bzw. dort verlinkten Beitrag)

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    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz


    Bis auf den letzten Satz ist in dem Beitrag alles falsch.


    Im Gegenteil: Bis auf die Kleinigkeit, dass der Sachverhalt jetzt nicht mehr als eigenständiges Fernabsatzgesetz geregelt ist, sondern ins BGB eingegliedert wurde ist alles absolut sachlich korrekt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Frist setzen zur Nacherfüllung, wird er aber nicht können da es sich um ein konkretes Gerät handelt (aber wohl kein Stückkauf, sondern Gattungskauf)


    sorry dass ich nicht mit §§ um mich werfe, sind ja Semesterferien.


    Es liegt ein Sachmangel vor, da sich die Sache nicht in dem beschriebenden Zustand befindet. EInen geringfügigen Sachmangel gibt es nicht. Entweder hop oder top.


    Meld dich mal nach der Zwischenprüfung wieder ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielen, vielen Dank für eure zahlreichen Meinungen und Anregungen! Als Nicht-Jurist ist es schon sehr schwer, sich im Paragraphendschungel zurecht zu finden und selbst mit entsprechendem Wissen ist die Sachlage ja auch nicht immer eindeutig.


    Der User scheint hier nicht sehr aktiv zu sein, so dass er hoffentlich nicht mitliest. Vorerst möchte ich den User nicht outen. Bitte habt dafür Verständnis! Ich habe aber ca. 450 EUR gezahlt.


    Einen Mod hatte ich schon kontaktiert, weil ich wissen wollte, ob der User die Beschreibung im Nachhinein ändern oder löschen kann. Das ist zum Glück nur in den ersten 3 Tagen der Fall, so dass die Beweise hier direkt nachprüfbar blieben.


    Vorgestern habe ich den ganzen Nachmittag damit verbracht, den Verkäufer zum Einlenken zu bewegen. Er blieb zwar stur und seither stellt er sich tot (ist ja "verreist"), aber aufgrund bestimmter Eingeständnisse (Vodafone Branding auf seine Kosten bei einem NSC beseitigen lassen, fehlendes Zubehör nachschicken) und etlichen Widersprüchen zwischen seinen Aussagen und den Geschehnissen, glaube ich trotzdem an einen positiven Ausgang.


    Auch wenn ich arge Zweifel an dem Sinn rechtlicher Maßnahmen habe und der Aufwand meiner Meinung nach selbst für diesen relativ hohen Streitwert noch viel zu hoch ist, möchte ich trotzdem diesen steinigen Weg beschreiten.


    Ich habe gestern erst einmal die 29 SMS Nachrichten protokolliert. Meiner Meinung nach wären diese alleine schon Beweis genug, dass der User das Handy mindestens 2 volle Tage intensiv genutzt hat und es damit nicht mehr als neu bezeichnet werden durfte. Von Funktionsprüfung kann keine Rede sein.



    Man kann während eines Funktionstests vielleicht eine SMS empfangen, evtl. auch eine verschicken, aber 11 SMS an zwei Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten verschicken? Lustig finde ich auch, dass eine Weckzeit von 10 Uhr mogens eingestellt ist. Ach, ist es nicht schön, ein Student zu sein? Das waren noch Zeiten ...


    Ich finde es äußerst unverschämt, trotz meiner Zahlung das Gerät danach noch 2 weitere Tage weiterzunutzen und die Verzögerung auf ein Transportunternehmen zu schieben.


    Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen gehabt, wenn er das Gerät etwas ausführlicher getestet hätte, aber es komplett verdreckt und verkratzt zurückzuschicken, ist unglaublich. Gerade wenn man ein Gerät verkaufen oder zurückschicken möchte, so sollte man doch äußerst vorsichtig und pfleglich damit umgehen.


    Diese lange Nutzung in Verbindung mit meiner sehr frühen Reklamation per Email (45 Minuten nach Zustellung des Handys) sollten außerdem seine Anschuldigung entkräften, dass ich für den Zustand selber verantwortlich sei. Da bringen ihm auch seine zwei angeblichen Zeugen nichts, die er schon vorsorglich informiert hat. Ganz abgesehen davon, dass es sowieso nur ein selten dämlicher Bluff ist, müssten sie schon äußerst dumm sein, sich in diesem Falle des Meineids schuldig machen zu wollen.


    Ich bereue ein wenig, dass ich erst einmal 30 Minuten mit der Reinigung des Handys zugebracht habe. Da hätte ich erst einmal Fotos machen sollen. Ich war schon sehr erstaunt und verärgert über den Zustand des Gerätes, hoffte aber, dass ich keine Kratzer unter dem ganzen Dreck entdecken müsste.


    Ärgerlich ist, dass ich nach einem neuen Gerät ohne Branding gesucht hatte und die Angebotsbeschreibung genau dieses versprach. Ich kenne mich mit Brandings nicht aus, aber da ich ein völlig anderes Netz nutze, möchte ich mich nicht auf Experimente einlassen.


    Das Verkäufer-Angebot, mir das Debranding zu zahlen, möchte ich auch nicht annehmen. Erstens ist der Aufwand für mich um einiges höher (als Versand) und für ihn zu bequem, was ich ihm einfach nicht mehr gönne. Zweitens möchte ich mich nach all den Halbwahrheiten nicht auf sein Wort verlassen. Dass er das - ohne eine Rechnung von mir als Nachweis gezeigt zu bekommen - zahlen möchte, werte ich als Indiz dafür, dass ihm die falsche Artikelbeschreibung durchaus bewusst ist.


    Nach Auskunft eines örtlichen Nokia Service Centers kostet das Debranding übrigens 20 EUR. Ist nicht die Welt, aber bei jeder Reperatur wird wieder auf die Ursprungsfirmware zurückgestellt. Letztlich liegt das Risiko also bei mir und auch hier könnte er nicht wirklich nachbessern.


    Wenn ich eure Beiträge richtig verstanden habe, gibt es beim Privatkauf kein Rückgaberecht. Entsprechende Sätze sind Makulatur. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Dazu müßte ich dem Verkäufer, eine arglistige Täuschung nachweisen. Aufgrund seiner Emails, der Artikel Beschreibung, des Online-Trackings, etc. dürfte mir das aber nicht sehr schwer fallen.


    Außerdem müßte ich ihm eine Nachbesserungsfrist einräumen. Da er keine Zeitmaschine haben wird, dürfte ihm das nicht gelingen. Kann man die Nachbesserungsfrist dann weglassen? Wahrscheinlich nicht, oder? Wieviel Zeit muss ich ihm lassen? Da er behauptet, 2 Wochen im Urlaub zu sein, verlängert sich dann die Frist um die Urlaubszeit?


    Nach Verstreichen der Nachbesserungsfrist müsste ich eine Anzeige aufgeben oder mit einem Anwalt vor Gericht ziehen.


    Wie ist das eigentlich mit dem Handy? Ich würde es selbstverständlch nicht verwenden. Bis die Sache geklärt ist, hat es aber sicher einiges an Wert verloren. Bekomme ich trotzdem den vollen Kaufpreis zurückerstattet oder nur den Zeitwert? Ich gehe von ersterem aus.


    Bei meiner Reklamation hatte ich vorgeschlagen, die Rücksendekosten zu übernehmen. Nach dem ganzen Ärger bin ich aber auch dazu nicht mehr bereit. Ist es rechtens, zusätzlich die Versandkosten zu verlangen?


    Aufgrund seiner Unzuverlässigkeit und seinen Halbwahrheiten bestand ich darauf, dass ich zuerst das Geld bekomme und dann das Handy verschicke. Ist die Reihenfolge ok? Beim Kauf habe ich zuerst überwiesen und bin dann der Ware "hinterhergelaufen".


    Beim Rücktritt vom Vertrag könnte sich das Spielchen natürlich umdrehen. Er würde mir evtl. eine Wertminderung durch Gebrauch vorwerfen. Wie kann ich dem vorbeugen? Außerdem habe ich das im Lieferumfang befindliche Mikrofasertuch zur Reinigung benutzt. Es ist zwar noch wie neu und ließe sich auch wieder in dem Plastiktütchen verstauen, aber bei genauerem Hinsehen würde man wahrscheinlich erkennen, dass das Tütchen zumindest schon einmal geöffnet wurde. Muss ich das angeben oder sogar Ersatz dafür leisten?


    Ich weiß, dass es eine Menge Fragen sind und gerade vor Gericht es doch öfter auch Auslegungssache ist. Vielleicht gibt es aber dennoch Antworten, die wahrscheinlicher sind als andere.

  • Zitat

    Original geschrieben von big_daddy2008
    BTW:


    Es ist schon oft über das "Gegenteil einer Vertrauensliste" diskutiert worden.


    Ich würde es vom Ansatz her begrüssen, weiss aber auch um die Schwierigkeiten die diese Liste mit sich bringen kann.



    Das sehe ich mittlerweile genauso! Hätte schon (wieder) einen Kandidaten der mit Geld schuldet und sich tot stellt. Perfekt für diese Liste ... aber der wird sich noch wundern :D



    Wobei so eine Liste sicherlich auch VIEL Arbeit für die Moderatoren darstellt; man kann und sollte ja nicht jeden wg. jeder Kleinigkeit dort hineinschreiben.

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