Urteil: Slogans wie "Endlos telefonieren" sind für Anbieter verbindlich 03.08.2009
15:58
Flatrate-Angebote im Festnetz-, Internet- und Mobilfunksegment sind Gang und Gäbe und werden dementsprechend intensiv und aggressiv von den Anbietern beworben. Werbeslogans wie etwa "Endlos telefonieren" oder "Egal wie viel Sie telefonieren" können die Anbieter jedoch teuer zu stehen kommen, wenn einzelne Kunden tatsächlich exzessiv ihre Flatrate ausnutzen und stundenlange Gespräche führen. Bei einigen Anbietern kam es aus diesem Grund bereits zu einseitigen Kündigungen oder Vertragsumstellungen mit der Begründung, der Kunde telefoniere zu viel oder nutze seinen Anschluss über das normale Maß hinaus. Mit solchen Fällen hat sich nun das Landgericht Frankfurt/Main befasst und ein Urteil gefällt - zu Gunsten der Kunden.