Auszahlung von eingezahltem virtuellem Guthaben

  • Hallo,


    kurze Frage, ein Anbieter (Cherry-SMS) will mir die Auszahlung meines eingezahlten Guthabens (30 Euro) verweigern, mit der Begründung, dass dies nicht möglich sei, und führt als Beispiel Prepaid Karten an. Dort wäre dies auch nicht möglich.


    Nach meinem Kenntnisstand wurde dies aber bei Prepaid Karte mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Wie ist die Rechtslage bei einbezahltem Guthaben in so einem Fall?

  • Ich habe einen extra Thread eröffnet da ich der Meinung bin, dass meine Frage zu spezifisch für den Kleinkram Thread war. Was man auch daran sieht, dass wohl keiner eine Antwort in dem Thread darauf wusste.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Ich habe einen extra Thread eröffnet da ich der Meinung bin, dass meine Frage zu spezifisch für den Kleinkram Thread war.


    Wenn das jeder machen würde wäre der Kleinkrambeitrag überflüssig...


    Und da wäre bestimmt auch irgendwann eine Antwort gekommen.


    Zum Thema:
    Restguthaben bei gekündigten oder abgelaufenen PrePaid-Verträgen sind auszuzahlen soweit richtig. Problem bei Cherry könnte sein: Das Guthaben ist zeitlich unbegrenzt, zu Kündigungen etc. steht da nichts auf der HP nur das man seinen Account löschen kann.


    Der Verweis auf die Prepaidkarten ist daher quatsch, spannender ist die Frage ob und wie man so ein "Dauerverhältnis" mit unbegrenzter Guthabengültigkeit beendet.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Problem bei Cherry könnte sein: Das Guthaben ist zeitlich unbegrenzt, zu Kündigungen etc. steht da nichts auf der HP nur das man seinen Account löschen kann.


    Der Verweis auf die Prepaidkarten ist daher quatsch, spannender ist die Frage ob und wie man so ein "Dauerverhältnis" mit unbegrenzter Guthabengültigkeit beendet.


    Kann dazu jemand was genaueres sagen?

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