Hallo,
kurze Frage, ein Anbieter (Cherry-SMS) will mir die Auszahlung meines eingezahlten Guthabens (30 Euro) verweigern, mit der Begründung, dass dies nicht möglich sei, und führt als Beispiel Prepaid Karten an. Dort wäre dies auch nicht möglich.
Nach meinem Kenntnisstand wurde dies aber bei Prepaid Karte mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Wie ist die Rechtslage bei einbezahltem Guthaben in so einem Fall?