O2 Active Data L Problem

  • Hallo,


    Ein Freund hat bei O2 einen Active Data L Vertrag abgeschlosse, mit der Klausel dass man innerhalb des ersten Monats den Vertrag kündigen kann, wenn man den Stick wieder zurücksendet.
    Der Vertrag wurde am 16.05 ageschlossen, allerdings erst am 28.05 auf Wunsch geschalten. Der Stick kam nachweislich am 24.06. bei dem O2 Shop an mit der Bitte um Vertragsauflösung.


    Der O2 Shop schickte den Stick zurück mit der Begründung die Frist zu Rücksendung begann schon am 16.05 und nicht am Wunschtermin dem 28.05, und das keine schriftliche Kündigung mitgeschickt wurde.
    Der O2 Verkäufer sagte bei Vertragsabschluss das die zurücksendung ausreichend sei, und keine schriftlichen Kündigung bedarf.


    Wie schaut das ganz nun aus?


    Problem a: Stick innerhalb der 4 Wochen nach Wunsch-Schaltungstermin zurückgesendet.
    Problem b: Keine schriftliche Kündigung mitgeschickt, sondern nur den Stick, da dies lt. Verkäufer ausreicht.


    Kann man den Vertrag nun noch kündigen, und das abgebuchte Geld zurückofrdern?

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • also auf o2online steht:


    Zitat


    Sie haben es sich anders überlegt oder sind aus irgendeinem Grund nicht mit Ihrem Mobile Internet Anschluss mit dem O2 Surfstick zufrieden? Kein Problem: Mit der 1 Monat testen Aktion haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag innerhalb der ersten 31 Tage nach Aktivierung Ihres O2 Active Data Vertrages sofort und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach Ablauf der ersten 31 Tage hat der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten ab Aktivierungsdatum.


    http://www.o2online.de/nw/acti…surfstick-testaktion.html

    Jurist (Univ.)

  • Das Problem ist das keine Kündigung verfasst wurde sondern nur der Stick zurückgesendet wurde.

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Das Problem ist das keine Kündigung verfasst wurde sondern nur der Stick zurückgesendet wurde.


    ja richtig: und im Text muss man ohne Angaben von Gründen kündigen...


    Was soll o2 auch einfach mit einem Stick? Da brauch man schon Name usw. damit sie wissen: ahhhh eine Kündigung...


    vielleicht geht da ja noch was mit Kulanz...ist ja ein sehr kulanter Haufen...


    Viel Glück :)


  • Naja zuordnen kann mans schon, wenn die SIM-Karte mit drin ist. Und der Absender ist ja auch ersichtlich. Mit etwas gutem Willen kann man das schon als Kündigung verstehen. Wenn dann scheiterts an der Schriftform.

    Jurist (Univ.)

  • Zitat

    Original geschrieben von soeren_lawfucker
    Naja zuordnen kann mans schon, wenn die SIM-Karte mit drin ist. Und der Absender ist ja auch ersichtlich. Mit etwas gutem Willen kann man das schon als Kündigung verstehen. Wenn dann scheiterts an der Schriftform.


    Ich würde die Rücksendung auch zugunsten des Rechtslaien als Erklärung der Kündigung auslegen.


    Wo soll denn Schriftform vereinbart worden sein? In dem zitierten Auszug der Bedingungen steht davon nichts. Und darauf, dass in den (allgemeinen) AGB ein Schriftformerfordernis für Kündigungen aufgestellt wird, kann sich o2 m.E. nicht berufen, da in den zitierten, spezielleren Bedingungen davon nichts erwähnt wird und diese damit die allgemeineren AGB modfizieren.


    Als Problem sehe ich viel mehr, dass die "Kündigung" nicht ggü. dem Vertragspartner o2, sondern ggü. dem wohl rechtlich selbständigen o2 Shop erklärt worden ist. Ob dieser als Empfangsvertreter von o2 fungiert ist fraglich.


    Das gilt natürlich alles nur, sofern die Äußerungen des Mitarbeiters nicht nachweisbar sein sollten, da andernfalls der Shop für die "Fehlberatung" haften müsste.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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