Hallo,
ein LKW eines Straßenbauunternehmens hat unsere Einfahrt beim Wenden mit unansehnlichen Bitumenstreifen versehen!
Dessen Versicherung hat mir nun folgendes Angebot unterbreitet:
a.) Ich lasse den Schaden nach Kostenvoranschlag von Fachleuten beheben (ca. 600 Euro)
b.) Ich behebe den Schaden in Eigenregie und bekomme den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Nettobetrag ( sprich ohne MwSt.) zur freien Verfügung überwiesen.
Ich würde mich am WE gerne mal mit meinem Hochdruckreiniger daran versuchen, bevorzuge also Möglichkeit b. warum aber soll die MwSt. abgezogen werden?
Ich weiß, dass ich selbige nicht an das Finanzamt abführe, allerdings kann ich doch argumentativ auch eine Wertminderung geltend machen, ich muss den Schaden nicht beheben! Und jene Wertminderung beinhaltet doch auch die MwSt.
Ansonsten, hat jemand praktische Tipps für einen Nichthandwerker, wie man das Zeug von den Steinen bekommen kann? Es sind verschiedenfarbige Steine, die teilweise auch ein Muster ergeben (Kreis).
Gruß
Oliver