Ausbildung und Arbeitszeiten....

  • naja da musst du hald schauen wie wichtig dir das dort ist.


    auf jeden fall arbeitest du viel zu viel und dir wird nix beigebracht - bist also nur die billige arbeitskraft. wenn ich mich recht erinnere, zählt ein schultag auch als regulärer arbeitstag (ausser der schultag hat nur wenige schulstunden, dann muss man danach in die arbeit - die genaue grenze weiss ich jetzt nicht mehr).


    nach der probezeit bist du theoretisch nicht mehr so einfach kündbar. theoretisch nur deswegen, weil die arbeitgeber dich durch mobbing etc. auch dazu bewegen können, dass du das unternehmen "freiwillig" verlässt.


    du könntest aber auch zur IHK gehen und die nehmen den Hinweis so auf, dass ein ehemaliger Azubi das ganze gemeldet hat bzw. die Meldung anonym kam...
    das würde ich wahrscheinlich in deiner situation machen und natürlich nebenbei woanders bewerben...

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Bei so einer Bewachung (auch Überwiegend nachts) passiert rein gar nichts. Mann kann eigentlich sagen man muss 12 Stunden nur da sitzen.



    Dabei lernt man doch gar nix.


    Klar du kennst, essen trinken, nen Buch, Handy, Netbook mit Umts, PSP.... alles mitnehmen, aber dafür is ne Ausbildung nicht gedacht!


    Habt ihr LED-Lampen gestellt bekommen?


    cya

  • Ich kenne mich in der Branche nicht aus, aber kann mir gut vorstellen, dass dies kein Einzelfall ist.


    Falls es Dir unangenehm ist die IHK direkt zu kontaktieren, schreib' doch einen anonymen Brief. Falls in den darauffolgenden ~2Wochen nichts passiert (kriegt man es als Azubi mit, wenn die IHK anklopft?) kannst Du es nochmal persönlich versuchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Finde es einfach nur Traurig das man in manchen Ausbildung sowas von Ausgenutzt wird. Aber ich denke es geht nicht nur mir so.

    Und genau deshalb solltet ihr/du schnellstens etwas unternehmen. Den schwarzen Peter immer weiter reichen und hoffen, sollen doch andere etwas dagegen tun, funktioniert einfach nicht. In deinem aber auch im Interesse zukünftiger Azubis solltet ihr handeln. Gerade bei einer Ausbildung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" sollten sich doch ein paar finden, die genug Eier in der Hose haben und gegen die Zustände in eurem Unternehmen vorgehen können. Einige Beispiele sind hier ja schon gefallen (IHK, Gewerbeaufsicht, etc.). Ihr müsst eurem Chef genug Druck unterm Ars.. machen. Hop oder Top. Entweder ändert sich einiges zu eurem Vorteil oder euer Unternehmen macht dicht und wenn das der Fall ist, dann ist es auch ok! Solche Unternehmen, die nur Azubis einstellen und ausnutzen und diese nicht richtig Ausbilden um Kosten zu sparen, sollten keine Chance in der Wirtschaft bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Gibst schon einen Mindestlohn in diesem Sektor? Ich meine mich zu erinnern das das vor Kurzem beschlossen wurde. Wenn Ja, netter Trick von deinem Chef billiger als die Konkurrenz zu sein, meld dich UNBEDINGT (anonym) beim IHK oder bei Gewerkschaften, dein Chef zerstört damit Arbeitsplätze bei anderen Firmen, nur weil er euch "Lehrlinge" schamlos ausbeutet! 12 Stunden Tag, und dann noch Nachtschicht (alleine!) der Hammer! Tu was!

    Hab bei Weightwatchers angerufen, niemand hat abgenommen!

  • Ich tät da auch noch diese Woche anonym mit unterdrückter Rufnummer bei der IHK und dem Gewerbeaufsichtsamt anrufen und denen eindrücklich schildern, was da läuft. Und auch dazu sagen, warum man den Namen nicht nennen will.


    Wenn Du es noch so formulierst, dass nicht mehr klar ist, ob jetzt ein betroffener Azubi oder ein indirekt betroffener Wettbewerber anruft, können die dem Cheffe auch nicht mehr erzählen "einer Ihrer Azubis hat angerufen...". Denn für die Machenschaften dürften sich paar mehr als zwei Dutzend Azubis interessieren.



    Ach ja, was mich noch interessiert: welche Objekte "schützt" ihr denn da alleine, 12 Stunden lang? Lohnt dort ein Überfall, um Bargeld oder leicht abzutransportierende Gegenstände zu entwenden? ;) Denn alleine haben wir Dich zu zweit oder dritt so schnell außer Gefecht gesetzt, da hast Du nicht mal mehr Gelegenheit Deinen Chef um Verstärkung zu bitten :D Brauchen wir noch ein Blaßrohr, um nen Hund mit zwei Betäubungspfeilen ruhig zu stellen, oder bist es wirklich nur Du bzw. einer Deiner Azubikollegen, der aus dem Weg zu räumen ist? :D Ich hoffe, Dein Cheffe ist gut versichert... ;)

  • ich würde dir auch empfehlen dich parallel nach einem anderen ausbildungsplatz umzuschauen.falls du was finden solltest-perfekt,weg da.aber nicht ohne vorher schön den ganzen mist auffliegen zu lassen.findet sich nichts, anonym bei der ihk anrufen,wie mein vorposter es schon empfohlen hat.vertraglich sind es 40 std die woche und nicht 72.das ist echt schon ein hammer. :flop:

    Quid quid agis prudentam ages!


    --------


    Life is hard, think twice before trying it out ....

  • Anonym anrufen ? Wieso ?


    Entweder man will, dass sich hier etwas ändert, oder nicht.


    Zum Thema, die Meisten hier wissen nicht wirklich was das für eine beschissene Branche ist. Ich kenne sie ganz genau.
    IHK, Gewerbeaufsicht, dass sind die üblichen Tipps. Ich habe das schon hinter mir und weiss, dass die IHK einen Dreck getan hat, dass sich etwas ändert.


    Einziger richtiger Weg ist die Kündigung des AB-Verhältnisses. Mit einem guten Realschulabschluss hat man weitaus mehr Möglichkeiten als im Objektschutz zu arbeiten.

  • Arbeitszeitgesetz


    Unabhängig von der Frage, wie das in der Ausbildung ist, verstößt dein Arbeitgeber massiv gegen das Arbeitszeitgesetz.


    ...
    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
    ...

    § 5 Ruhezeit
    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

    ...
    § 6 Nacht- und Schichtarbeit
    ...
    (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung....

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