Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft in Kombi mit Krankschreibung

  • Hi,


    (ich bitte von Glückwunschbekundungen Abstand zu nehmen :D - es geht weder um mich noch die bessere Hälfte o.ä. ;))


    Ich hab gestern abend für ne Freundin im Netz zum o.g. Thema gestöbert aber bin noch nicht ganz schlau geworden.


    Grundsätzlich habe ich schon erfolgreich herausbekommen dass man wohl auch über die regulären sechs Wochen hinaus heute noch LFZ bekommt wenn man ein ärztliches Attest hat.


    Die Frage, die in den meisten Suchmaschinenergebnissen offen bleibt ist in welcher Höhe? (100%, 80% usw.)


    Man kann wohl sowohl Schwangerschaftsbedingt Arbeitsunfähig geschrieben werden respektive sogar ein Arbeitsverbot ausgesprochen bekommen (bei Gefahr für Mutter und Kind) (BAG, Az.: 5 AZR 685/96) also auch über die sechs Wochen hinaus eine Verlängerung der sechs Wochen bekommen bei Beschwerden, die aus der Schwangerschaft hervorgehen (BAG, Az.: 5 AZR 135/94).


    Dies sind wohl zwei sehr nahe beieinanderliegende nur schwer zu trennende Unterschiede ...


    Vielleicht weiss ja jmd. näheres ...


    Danke

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Hi,


    nach Ablauf von 6 Wochen wird dann doch Krankengeld von der Krankenkasse fällig? :confused:


    Gruß


    octo32

  • bei "normaler" Krankheit - also Grippe oder was immer, ja - bei ner Schwangerschaft siehts anders aus da kannst Du eben auch volle oder teilweise LFZ bekommen - genau das versuch ich ja herauszufinden ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Da solltest Du aber noch mal ein wenig mit Google üben ;)


    Frankfurt/Main (dpa) - Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).

  • ok, danke ...


    Zahlt das dann der AG oder die KK?
    Und wie siehts bei verlängerter Krankschreibung aus?

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Wenn ich das richtig verstanden habe erstmal der AG, dieser bekommt es aber über Umwege dann von der KK wieder zurück oder so ähnlich.


    Aber erstmal zahlen muss der AG.


    Und was meinst Du mit verlängerter Krankschreibung? Wenn aufgrund der Schwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot besteht ist der Zeitraum egal.

  • Heißt konkret Du willst wissen wie hoch die Lohnfortzahlung für eine verlängerte schwangerschaftsbedingte Krankheit ist (die aber kein Beschäftigungsverbot begründet) nach den normalen 6 Wochen oder wie?

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