Hi,
(ich bitte von Glückwunschbekundungen Abstand zu nehmen - es geht weder um mich noch die bessere Hälfte o.ä. ;))
Ich hab gestern abend für ne Freundin im Netz zum o.g. Thema gestöbert aber bin noch nicht ganz schlau geworden.
Grundsätzlich habe ich schon erfolgreich herausbekommen dass man wohl auch über die regulären sechs Wochen hinaus heute noch LFZ bekommt wenn man ein ärztliches Attest hat.
Die Frage, die in den meisten Suchmaschinenergebnissen offen bleibt ist in welcher Höhe? (100%, 80% usw.)
Man kann wohl sowohl Schwangerschaftsbedingt Arbeitsunfähig geschrieben werden respektive sogar ein Arbeitsverbot ausgesprochen bekommen (bei Gefahr für Mutter und Kind) (BAG, Az.: 5 AZR 685/96) also auch über die sechs Wochen hinaus eine Verlängerung der sechs Wochen bekommen bei Beschwerden, die aus der Schwangerschaft hervorgehen (BAG, Az.: 5 AZR 135/94).
Dies sind wohl zwei sehr nahe beieinanderliegende nur schwer zu trennende Unterschiede ...
Vielleicht weiss ja jmd. näheres ...
Danke